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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/621-00/I 10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.10.2005 Vorlagen-Nr.: 74/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 08.11.2005 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27.09.2001 den Aufstellungsbeschluss zum o.a. Bebauungsplan gefasst. Gleichzeitig wurden die nachstehend aufgeführten Mindestplaninhalte festgelegt: Gebietscharakter: WA Geschossigkeit: II Max. Firsthöhen: 12,50 m für die Bebauung entlang der Kelterstraße u. Maubacher Straße, 7,50 m für die zukünftige innere Bebauung Dachform: geneigtes Dach Dachneigung: mindestens 17° Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16 m. Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2003 folgenden Beschluss gefasst: „1. Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten. 2. Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird beibehalten. 3. Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der Maubacher Straße mit 12 m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer max. Traufhöhe wird verzichtet.“ Aufgrund dieser Vorgaben habe ich Ihnen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.01.2005 einen Planentwurf zur Zustimmung vorgelegt. Der Bauausschuss hat jedoch einstimmig dem vorliegenden Entwurf nicht zugestimmt. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung die Sitzungsvorlage zurückgezogen mit dem Hinweis, in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer einen neuen Entwurf zu erarbeiten. Der Grund für die Nichtzustimmung war die vorgesehene innere Erschließung mittels Erschließungsstraße unmittelbar angrenzend an die Hausgärten der Bebauung „Rosenweg“. -2Nach äußerst schwierigen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer lege ich Ihnen nunmehr einen neuen Planentwurf vor. Dieser neue Entwurf beinhaltet selbstverständlich die bisher bereits festgelegten Mindestinhalte bezüglich Geschossigkeit und Firsthöhen und sieht nunmehr eine andere innere Erschließung mittels Stichwegen von der Kelterstraße und der Maubacher Straße aus vor. Zu Ihrer Information sind als Anlage beigefügt: 1. 2. Bisher abgelehnter Planentwurf (Anlage 1), Neuer Planentwurf (Anlage 2). Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage durchzuführen. Hinweis: Das Verfahren kann noch nach den bisher geltenden Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden, d.h. auf den zukünftig erforderlichen umfassenden Umweltbericht kann verzichtet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren werden sich auf max. 2.000,00 € belaufen. Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer übernommen. Auch die Kosten der erforderlichen inneren Erschließung werden in voller Höhe vom zukünftigen Erschließungsträger übernommen. Dies wird zu gegebener Zeit per Erschließungsvertrag geregelt. III. Beschlussvorschlag: „Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf I 10, Ortsteil Winden, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________