Daten
Kommune
Kreuzau
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9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-00/I 10
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.10.2005
Vorlagen-Nr.:
74/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
08.11.2005
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz.
Nr. 159/2;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf sowie Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27.09.2001 den Aufstellungsbeschluss
zum o.a. Bebauungsplan gefasst. Gleichzeitig wurden die nachstehend aufgeführten
Mindestplaninhalte festgelegt:
Gebietscharakter:
WA
Geschossigkeit:
II
Max. Firsthöhen:
12,50 m für die Bebauung entlang der Kelterstraße u. Maubacher Straße,
7,50 m für die zukünftige innere Bebauung
Dachform:
geneigtes Dach
Dachneigung:
mindestens 17°
Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16 m.
Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2003
folgenden Beschluss gefasst:
„1.
Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten.
2.
Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird beibehalten.
3.
Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der Maubacher Straße mit 12
m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer max. Traufhöhe wird verzichtet.“
Aufgrund dieser Vorgaben habe ich Ihnen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am
20.01.2005 einen Planentwurf zur Zustimmung vorgelegt. Der Bauausschuss hat jedoch
einstimmig dem vorliegenden Entwurf nicht zugestimmt. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung
die Sitzungsvorlage zurückgezogen mit dem Hinweis, in Zusammenarbeit mit dem
Grundstückseigentümer einen neuen Entwurf zu erarbeiten. Der Grund für die Nichtzustimmung
war die vorgesehene innere Erschließung mittels Erschließungsstraße unmittelbar angrenzend an
die Hausgärten der Bebauung „Rosenweg“.
-2Nach äußerst schwierigen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer lege ich Ihnen
nunmehr einen neuen Planentwurf vor. Dieser neue Entwurf beinhaltet selbstverständlich die
bisher bereits festgelegten Mindestinhalte bezüglich Geschossigkeit und Firsthöhen und sieht
nunmehr eine andere innere Erschließung mittels Stichwegen von der Kelterstraße und der
Maubacher Straße aus vor.
Zu Ihrer Information sind als Anlage beigefügt:
1.
2.
Bisher abgelehnter Planentwurf (Anlage 1),
Neuer Planentwurf (Anlage 2).
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf zuzustimmen und die
Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage durchzuführen.
Hinweis:
Das Verfahren kann noch nach den bisher geltenden Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt werden, d.h. auf den zukünftig erforderlichen umfassenden Umweltbericht kann
verzichtet werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bebauungsplanverfahren werden sich auf max. 2.000,00 € belaufen.
Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer übernommen. Auch die Kosten der
erforderlichen inneren Erschließung werden in voller Höhe vom zukünftigen Erschließungsträger
übernommen. Dies wird zu gegebener Zeit per Erschließungsvertrag geregelt.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf I 10, Ortsteil Winden, wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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