Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 332/2013
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 17.07.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Wirtz, allg.
Vertreter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Wahlprüfungsausschuss
Termin
11.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
25.07.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wahl des Bürgermeisters am 09.06.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Abs 1 Kommunalwahlgesetz genannten Fälle
vorliegt. Die Wahl des Bürgermeisters am 09.06.2013 wird für gültig erklärt.
Begründung:
Der Wahlausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 das Ergebnis der
Bürgermeisterwahl vom 09.06.2013 einstimmig festgestellt. Das Ergebnis wurde im Amtsblatt Nr.
20 vom 26.06.2013 bekannt gemacht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl liegen nicht vor.
Es wird daher vorgeschlagen, gemäß § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes festzustellen,
dass keiner der in § 40 Abs. 1 Nr. a-c genannten Fälle vorliegt. Die Bürgermeisterwahl ist für gültig
zu erklären.
(Wirtz)
-2-