Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Halteverbotstreifen vor dem Wappenbaum in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Halteverbotstreifen vor dem Wappenbaum in Bliesheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Halteverbotstreifen vor dem Wappenbaum in Bliesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 154/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.03.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 05.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin 05.09.2013 Bemerkungen vorberatend Anregung bzgl. Halteverbotstreifen vor dem Wappenbaum in Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung eines Parkverbotes (Zeichen Nr. 299 StVO, Zick-Zack-Linie) im Zufahrtsbereich zu den Sportanlagen in Bliesheim ist verkehrstechnisch nicht zwingend erforderlich. An der beantragten Stelle wird derzeit nicht sehr häufig geparkt. Auch bei entsprechenden Veranstaltungen auf dem Tennisplatz, Sportplatz oder Schützenheim, halte ich das Parkverbot nicht für unbedingt notwendig. Selbst wenn an der genannten Stelle geparkt wird, können größere Lieferfahrzeuge nach dem Einbiegen aus der Merowingerstraße zunächst rechts fahren , um dann rückwärts in Richtung „Kaspar-Stotzem-Sportpark“ zu gelangen. Es ist jedoch richtig, dass die dort parkenden Fahrzeuge eine von den Vereinen gestaltete Grünfläche und den dort aufgestellten Wappenbaum optisch verdecken. Rein aus städtebaulicher Sicht kann ich daher ein Parkverbot vertreten. Hinzu kommt dass auf dem unmittelbar angrenzenden Parkplatz eine ausreichend Anzahl von Parkständen zur Verfügung steht und somit die v.g. Stellflächen nicht dringend benötigt werden. Die vom Rohmedräjer-Club abgelegten Findlinge, welche ein Überfahren der Grünfläche verhindern sollen, erscheinen mir ungeeignet zu sein. Sie können aufgrund ihrer geringen Größe leicht von LKWs verschoben werden. Hier schlage ich vor, diese durch die bereits in der Grünfläche/ Aufenthaltfläche. aufgestellten aber verdeckten Blumenkübel auszutauschen. (Erner) -2-