Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 154/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.03.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
05.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
vorberatend
Anregung bzgl. Halteverbotstreifen vor dem Wappenbaum in Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einrichtung eines Parkverbotes (Zeichen Nr. 299 StVO, Zick-Zack-Linie) im Zufahrtsbereich zu
den Sportanlagen in Bliesheim ist verkehrstechnisch nicht zwingend erforderlich. An der
beantragten Stelle wird derzeit nicht sehr häufig geparkt. Auch bei entsprechenden
Veranstaltungen auf dem Tennisplatz, Sportplatz oder Schützenheim, halte ich das Parkverbot
nicht für unbedingt notwendig. Selbst wenn an der genannten Stelle geparkt wird, können größere
Lieferfahrzeuge nach dem Einbiegen aus der Merowingerstraße zunächst rechts fahren , um dann
rückwärts in Richtung „Kaspar-Stotzem-Sportpark“ zu gelangen.
Es ist jedoch richtig, dass die dort parkenden Fahrzeuge eine von den Vereinen gestaltete
Grünfläche und den dort aufgestellten Wappenbaum optisch verdecken. Rein aus städtebaulicher
Sicht kann ich daher ein Parkverbot vertreten. Hinzu kommt dass auf dem unmittelbar
angrenzenden Parkplatz eine ausreichend Anzahl von Parkständen zur Verfügung steht und somit
die v.g. Stellflächen nicht dringend benötigt werden.
Die vom Rohmedräjer-Club abgelegten Findlinge, welche ein Überfahren der Grünfläche
verhindern sollen, erscheinen mir ungeeignet zu sein. Sie können aufgrund ihrer geringen Größe
leicht von LKWs verschoben werden. Hier schlage ich vor, diese durch die bereits in der
Grünfläche/ Aufenthaltfläche. aufgestellten aber verdeckten Blumenkübel auszutauschen.
(Erner)
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