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Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten) Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 117/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 14.11.2000 05.12.2000 19.12.2000 TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten I. Sach- und Rechtslage: Am 08.11.2000 fand auf Einladung des Landrates des Kreises Düren, Jugendamt, eine Trägerkonferenz in Kreuzau statt. Die Teilnehmer entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Teilnehmerliste. Bei dieser Konferenz sollte eine mögliche Trägerschaft für die offene Jugendarbeit geklärt werden. Da offensichtlich nicht die Möglichkeit besteht, einen konkreten Träger zu benennen, schlug Herr Otte, Amtsleiter des Kreisjugendamtes, vor, einen Trägerverein zu gründen, dem neben den Pfarrgemeinden auch die Gemeinde Kreuzau angehören kann. Bezüglich der von Herrn Bürgermeister Ramm geäußerten Bedenken zu einer möglichen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau im Hinblick auf die derzeitige Situation, nämlich einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept, schlug Herr Otte vor, bei der Kommunalaufsicht vorstellig zu werden und zu klären, ob eine Möglichkeit für die Gemeinde Kreuzau besteht, dennoch die erforderlichen Mittel als freiwillige Leistung zusätzlich auszahlen zu dürfen, ohne in anderen Bereichen zu Einsparungen gezwungen zu sein. Frau Conzen, 1. Stellvertretende Landrätin und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses beim Kreis Düren, äußerte sich dahingehend, dass es möglich sein müsse, in Kreuzau eine weitere Stelle zu bezuschussen. Dies sei zwar noch im Jugendhilfeausschuss zu klären, sie sehe aber gute Chancen, wenn ein geeigneter Träger gefunden werde. Sowohl Herr Bürgermeister Ramm für die Gemeinde Kreuzau als auch die Vertreter der Kirchengemeinden erklärten sich grundsätzlich bereit, einem Trägerverein beizutreten. Diese Möglichkeit müsse allerdings noch den jeweils zuständigen Gremien vorgestellt werden. Als Termin für die nächste Zusammenkunft dieser Trägerkonferenz wurde der 13.12.2000, 19.00 Uhr, festgelegt. Es soll wieder der gleiche Kreis eingeladen werden. Als entscheidendes Kriterium für einen möglichen Träger wurde folgendes herausgestellt: • • Es müssen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Vom Träger sind sämtliche Nebenkosten zu tragen. Zu den pädagogischen Sachkosten gewährt der Kreis Düren einen Zuschuss von 50%, höchstens aber 10.000 DM. Als grobe Schätzung wird davon ausgegangen, dass die Sach- und Nebenkosten jährlich ca. 15.000 DM nach Abzug des Kreiszuschusses betragen. Dieser Betrag wäre von den Mitgliedern des Trägervereins aufzubringen. Durch das Jugendamt werden die Gesamtkosten einer Einrichtung kalkuliert und den Beteiligten kurzfristig mitgeteilt, damit dies in die Entscheidungsfindung einfließen kann. Die Einrichtung in Winden kann den vorhandenen Bedarf nicht auffangen. Es ist aber auch nicht möglich, dort eine weitere Kraft einzusetzen, da nur eine Kraft je Einrichtung bezuschusst werden kann. Herr Otte teilte auf Nachfrage noch mit, dass es auch möglich sei, einen sogenannten „armen Träger“ zu gründen. In diesem Fall könnten im investiven Bereich (Einrichtung, Herrichtung der Räume etc.) höhere Zuschüsse gewährt werden. Auf die laufenden Sach- und Nebenkosten hat dies aber keine Auswirkungen II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung an einem Trägerverein können noch nicht ermittelt werden, da hierfür die Zahl der Vereinsmitglieder und die Höhe der noch vom Kreisjugendamt Düren zu ermittelnden Kostenschätzung bekannt sein muss. 2 III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Mitgliedschaft in einem Trägerverein zu prüfen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Jugendamt des Kreises Düren bei der Kommunalaufsicht zu klären, ob die entstehenden Kosten trotz eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich als freiwillige Leistungen ausgezahlt werden dürfen, ohne gezwungen zu sein, in anderen freiwilligen Bereichen diese Mittel einzusparen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Mitgliedschaft in einem Trägerverein zugestimmt werden. Die Obergrenze einer finanziellen Beteiligung wird auf jährlich 3.000,00 DM Eigenanteil für die Gemeinde Kreuzau festgelegt. Zudem bleibt die Raumfrage insbesondere für den Zentralort Kreuzau zu klären“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: