Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
117/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.11.2000
05.12.2000
19.12.2000
TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten
I. Sach- und Rechtslage:
Am 08.11.2000 fand auf Einladung des Landrates des Kreises Düren, Jugendamt, eine Trägerkonferenz in Kreuzau
statt. Die Teilnehmer entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Teilnehmerliste.
Bei dieser Konferenz sollte eine mögliche Trägerschaft für die offene Jugendarbeit geklärt werden. Da offensichtlich
nicht die Möglichkeit besteht, einen konkreten Träger zu benennen, schlug Herr Otte, Amtsleiter des Kreisjugendamtes,
vor, einen Trägerverein zu gründen, dem neben den Pfarrgemeinden auch die Gemeinde Kreuzau angehören kann.
Bezüglich der von Herrn Bürgermeister Ramm geäußerten Bedenken zu einer möglichen Beteiligung der Gemeinde
Kreuzau im Hinblick auf die derzeitige Situation, nämlich einem nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept,
schlug Herr Otte vor, bei der Kommunalaufsicht vorstellig zu werden und zu klären, ob eine Möglichkeit für die
Gemeinde Kreuzau besteht, dennoch die erforderlichen Mittel als freiwillige Leistung zusätzlich auszahlen zu dürfen,
ohne in anderen Bereichen zu Einsparungen gezwungen zu sein.
Frau Conzen, 1. Stellvertretende Landrätin und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses beim Kreis Düren, äußerte sich
dahingehend, dass es möglich sein müsse, in Kreuzau eine weitere Stelle zu bezuschussen. Dies sei zwar noch im
Jugendhilfeausschuss zu klären, sie sehe aber gute Chancen, wenn ein geeigneter Träger gefunden werde.
Sowohl Herr Bürgermeister Ramm für die Gemeinde Kreuzau als auch die Vertreter der Kirchengemeinden erklärten
sich grundsätzlich bereit, einem Trägerverein beizutreten. Diese Möglichkeit müsse allerdings noch den jeweils
zuständigen Gremien vorgestellt werden. Als Termin für die nächste Zusammenkunft dieser Trägerkonferenz wurde der
13.12.2000, 19.00 Uhr, festgelegt. Es soll wieder der gleiche Kreis eingeladen werden.
Als entscheidendes Kriterium für einen möglichen Träger wurde folgendes herausgestellt:
•
•
Es müssen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Vom Träger sind sämtliche Nebenkosten zu tragen. Zu den pädagogischen Sachkosten gewährt der Kreis
Düren einen Zuschuss von 50%, höchstens aber 10.000 DM.
Als grobe Schätzung wird davon ausgegangen, dass die Sach- und Nebenkosten jährlich ca. 15.000 DM nach Abzug des
Kreiszuschusses betragen. Dieser Betrag wäre von den Mitgliedern des Trägervereins aufzubringen. Durch das
Jugendamt werden die Gesamtkosten einer Einrichtung kalkuliert und den Beteiligten kurzfristig mitgeteilt, damit dies
in die Entscheidungsfindung einfließen kann.
Die Einrichtung in Winden kann den vorhandenen Bedarf nicht auffangen. Es ist aber auch nicht möglich, dort eine
weitere Kraft einzusetzen, da nur eine Kraft je Einrichtung bezuschusst werden kann.
Herr Otte teilte auf Nachfrage noch mit, dass es auch möglich sei, einen sogenannten „armen Träger“ zu gründen. In
diesem Fall könnten im investiven Bereich (Einrichtung, Herrichtung der Räume etc.) höhere Zuschüsse gewährt
werden. Auf die laufenden Sach- und Nebenkosten hat dies aber keine Auswirkungen
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung an einem Trägerverein können noch nicht ermittelt werden, da hierfür
die Zahl der Vereinsmitglieder und die Höhe der noch vom Kreisjugendamt Düren zu ermittelnden Kostenschätzung
bekannt sein muss.
2
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Mitgliedschaft in einem Trägerverein zu prüfen. Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Jugendamt des Kreises Düren bei der Kommunalaufsicht zu klären,
ob die entstehenden Kosten trotz eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich als
freiwillige Leistungen ausgezahlt werden dürfen, ohne gezwungen zu sein, in anderen freiwilligen Bereichen
diese Mittel einzusparen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Mitgliedschaft in einem
Trägerverein zugestimmt werden. Die Obergrenze einer finanziellen Beteiligung wird auf jährlich 3.000,00
DM Eigenanteil für die Gemeinde Kreuzau festgelegt. Zudem bleibt die Raumfrage insbesondere für den
Zentralort Kreuzau zu klären“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: