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Beschlussvorlage (Verlangerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
12.09.13, 15:05
Aktualisiert
12.09.13, 15:05
Beschlussvorlage (Verlangerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012) Beschlussvorlage (Verlangerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2013 Az.: Amt: - 1 BeschlAusf.: - -65- / -81- Datum: 11.09.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 24.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 12.09.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Verlangerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der bisher dem Eigenbetrieb Stadtwerke zugeordnete Betriebszweig Städtische Dienste wird zum 01.01.2014 in den Eigenbetrieb Straßen integriert. Begründung: Mit einstimmigem Beschluss vom 11.12.2012 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Gutachten der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers AG (Vorlage 448/2012) aufgezeigten Optimierungsvorschläge umzusetzen. Wesentliche Empfehlung ist die Integration des Betriebszweiges Städtische Dienste in den Eigenbetrieb Straßen. Ich schlage daher vor, die Integration des Betriebszweiges Städtische Dienste zum 01.01.2014 umzusetzen. Die Vorarbeiten in den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen erfordern eine längere Vorlaufzeit und die Umsetzung des Beschlusses zum 01.01.2014 ermöglicht es, die Jahresabschlüsse zum Geschäftsjahr 2013 ohne zusätzlichen erhöhten Verwaltungsaufwand zu erstellten. Die erforderlichen Satzungsanpassungen (Betriebssatzungen, Zuständigkeitsordnung usw.) werden den Betriebsausschüssen und dem Rat im 4. Quartal 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. (Erner) -2-