Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 17.10.2014
Vorlagen-Nr.: 51/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
04.11.2014
10.11.2014
12.11.2014
19.11.2014
02.12.2014
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Verkehrsführung im Ortskern Kreuzau ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Da
sich das Verkehrsaufkommen sowohl im PKW- als auch im LKW-Bereich mittelfristig durch
Ortsumgehungsstraßen nicht verändern wird, halte ich es für durchaus sinnvoll, die bestehenden
Verkehrsführungen bzw. mögliche Änderungen durch ein Fachbüro überprüfen zu lassen.
Das letzte Verkehrsgutachten zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wurde
im Oktober 1980 durch ein Aachener Planungsbüro erarbeitet. Auf der Basis dieses Gutachtens
haben sich im Laufe der Jahre einige Veränderungen ergeben, die auch heute noch Gültigkeit
haben. Ich verweise hierzu auf die beigefügte tabellarische Übersicht.
Die Kosten für ein derartiges Gutachten sind abhängig vom Untersuchungsumfang. Es muss also
gemeinsam festgelegt werden, welche Überprüfungen vorgenommen werden sollen.
- Soll der ruhende Verkehr mit einbezogen werden?
- Soll die ÖPNV-Führung im Zentralort überprüft werden?
- Soll die Verkehrssicherheit des nichtmotorisierten Verkehrs mit untersucht werden?
Bei der Überprüfung der Verkehrsführungen in den einzelnen Straßen darf es m.E. keine Tabus
geben. Mit Vorlage Nr. 78/2010 hatte ich Ihnen schon einmal einen möglichen
Untersuchungsumfang dargestellt. Insoweit verweise ich auf diese Vorlage.
Aus Sicht der Verwaltung halte ich, außer der Überprüfung der Verkehrsführung, auch alle mit
Fragezeichen versehenen Überprüfungen für erforderlich. Deshalb wird Ihnen die Verwaltung mit
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 vorschlagen, entsprechende Mittel für einen
externen Planungsauftrag vorzusehen. Sollten Sie den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines
Verkehrskonzeptes fassen, könnten die nächsten Wochen und Monate bis zur
Haushaltsverabschiedung in den Fraktionen und Fachausschüssen genutzt werden, um den
Untersuchungsumfang dann im Frühjahr zu konkretisieren. Nach Vorliegen bzw. nach Festlegung
des Untersuchungsumfangs würde ich ein konkretes Angebot einholen. Eine Auftragserteilung an
ein Fachbüro kann ohnehin erst nach Vorliegen der Genehmigung zum Haushalt 2015 erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplanentwurf 2015 schlage ich Ihnen bei Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529111,
vor, einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € bereitzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird grundsätzlich zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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