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Beschlussvorlage (Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
23.06.14, 13:17
Aktualisiert
23.06.14, 13:17
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 13-23-50 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 6-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 6-X 1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt: „Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.“ Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.“ Demnach muss es sich bei den jeweiligen Ausschussvorsitzenden zwingend um ein stimmberechtigtes Ratsmitglied aus dem jeweiligen Ausschuss handeln, sodass sachkundige Bürger oder sachkundige Einwohner als Vorsitzende ausscheiden. Die Besetzung der stellvertretenden Ausschussvorsitze erfolgt ebenfalls nach dem gleichen Verfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW. Demnach ist für die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils ein eigenständiges Verfahren nach dem d`Hondt`schen Höchstzahlverfahren durchzuführen, falls sich auch hier die Fraktionen nicht im Rahmen des Einigungsverfahrens auf die Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze einigen. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Dies bedeutet, dass der Haupt- und Finanzausschuss bei der Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden in der Sitzung des Rates am 24.06.2014 unberücksichtigt bleiben muss. Somit ist die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses in dessen ersten Sitzung am 23.09.2014 vorzunehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Ausschussvorsitzende erhalten keine besondere Aufwandsentschädigung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Vorbereitung eines einheitlichen Wahlvorschlages aller Fraktionen zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel fanden zwischenzeitlich interfraktionelle Gespräche statt. Aufgrund der der Verwaltung mitgeteilten Ergebnisse dieser Gespräche wurde der nachfolgende Beschlussvorschlag erarbeitet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 6-X 7. Beschlussvorschlag: Zu den Vorsitzenden, ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden in den genannten Ausschüssen werden folgende Personen bestimmt: Bezeichnung schusses des Aus- Vorsitzender Stadtentwicklungsausschuss Erster stellvertretender Vorsitzender Müller, Anton Schmitz, SPD Ludger CDU Ausschuss für Bildung, Kultur, Eberhard Kremer, Bruno Rosenberger, Sport, Soziales, Städtepart- SPD CDU nerschaften und Tourismus Bauund Feuerwehraus- Günter Kirchner, Martin Mehrens, schuss FDP CDU Betriebsausschuss „Stadtwer- Ludger Müller, Christof Milischeke“ CDU wski, FDP Betriebsausschuss „Forstbe- Dr. Uwe Schmidt, Karl Michalowski, trieb“ UWV SPD Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Michael Lamsfuß, Edmund CDU UWV Anton Schmitz, Georg SPD Bündnis Grünen Zweiter stellvertretender Vorsitzender Josef Schmitz, CDU Tobias Kohn, SPD Andre Zimmermann, FDP Kirstin Dauber, CDU Sabine Terspecken, Bündnis 90/Die Grünen Daniel, Ingo Pfennings, CDU Borsch, Eberhard Kremer, 90/ Die SPD Vorsitzender des Wahlausschusses ist gemäß Kommunalwahlgesetz der Wahlleiter. Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) führt den Vorsitz im Hauptausschuss der Bürgermeister. Die stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Ausschuss gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 GO aus seiner Mitte.