Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
23.06.14, 13:17
Aktualisiert
23.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.06.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-50 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 6-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates der
Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Marita Hochgürtel
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 6-X
1. Sachverhalt und
2. Rechtliche Würdigung
Die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NRW geregelt:
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen
die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten
Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.“
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.“
Demnach muss es sich bei den jeweiligen Ausschussvorsitzenden zwingend um ein stimmberechtigtes Ratsmitglied aus dem jeweiligen Ausschuss handeln, sodass sachkundige Bürger oder
sachkundige Einwohner als Vorsitzende ausscheiden.
Die Besetzung der stellvertretenden Ausschussvorsitze erfolgt ebenfalls nach dem gleichen Verfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW. Demnach ist für die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils
ein eigenständiges Verfahren nach dem d`Hondt`schen Höchstzahlverfahren durchzuführen, falls
sich auch hier die Fraktionen nicht im Rahmen des Einigungsverfahrens auf die Verteilung der
stellvertretenden Ausschussvorsitze einigen.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Dies bedeutet, dass der Haupt- und Finanzausschuss bei der Bestimmung der stellvertretenden
Vorsitzenden in der Sitzung des Rates am 24.06.2014 unberücksichtigt bleiben muss. Somit ist die
Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses in dessen
ersten Sitzung am 23.09.2014 vorzunehmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausschussvorsitzende erhalten keine besondere Aufwandsentschädigung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Vorbereitung eines einheitlichen Wahlvorschlages aller Fraktionen zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der Ausschüsse des Rates der
Stadt Bad Münstereifel fanden zwischenzeitlich interfraktionelle Gespräche statt. Aufgrund der der
Verwaltung mitgeteilten Ergebnisse dieser Gespräche wurde der nachfolgende Beschlussvorschlag erarbeitet.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 6-X
7. Beschlussvorschlag:
Zu den Vorsitzenden, ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden in den genannten Ausschüssen werden folgende Personen bestimmt:
Bezeichnung
schusses
des
Aus- Vorsitzender
Stadtentwicklungsausschuss
Erster stellvertretender Vorsitzender
Müller, Anton Schmitz, SPD
Ludger
CDU
Ausschuss für Bildung, Kultur, Eberhard Kremer, Bruno Rosenberger,
Sport, Soziales, Städtepart- SPD
CDU
nerschaften und Tourismus
Bauund
Feuerwehraus- Günter
Kirchner, Martin
Mehrens,
schuss
FDP
CDU
Betriebsausschuss „Stadtwer- Ludger
Müller, Christof
Milischeke“
CDU
wski, FDP
Betriebsausschuss „Forstbe- Dr. Uwe Schmidt, Karl
Michalowski,
trieb“
UWV
SPD
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Michael Lamsfuß, Edmund
CDU
UWV
Anton
Schmitz, Georg
SPD
Bündnis
Grünen
Zweiter stellvertretender Vorsitzender
Josef Schmitz, CDU
Tobias Kohn, SPD
Andre Zimmermann,
FDP
Kirstin Dauber, CDU
Sabine Terspecken,
Bündnis 90/Die Grünen
Daniel, Ingo
Pfennings,
CDU
Borsch, Eberhard
Kremer,
90/ Die SPD
Vorsitzender des Wahlausschusses ist gemäß Kommunalwahlgesetz der Wahlleiter.
Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) führt den Vorsitz im Hauptausschuss der
Bürgermeister. Die stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Ausschuss gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2
GO aus seiner Mitte.