Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Ortsfestes Bodendenkmal "Deutsche Artilleriestellung" auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
17.09.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Ortsfestes Bodendenkmal "Deutsche Artilleriestellung" auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein Kreuzau, 17.09.2014 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Kulturausschuss 21.10.2014 Ortsfestes Bodendenkmal "Deutsche Artilleriestellung" auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen Mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege die Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau. Es handelt sich dabei um eine Deutsche Artilleriestellung auf den Grundstücken Stadt Nideggen, Gemarkung Nideggen, Flur 1, Nr. 57 und Gemeinde Kreuzau, Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 45, Nr. 39. Beide Flächen stehen im Eigentum der Stadt Nideggen. Die Gemeinde Kreuzau leitete daraufhin das Verfahren für die auf ihrem Gebiet liegende Fläche ein (siehe VL-Nr. 43/2013). Mit gleichem Datum schrieb der LVR den Landrat Düren als obere Denkmalbehörde mit der Bitte an, eine Entscheidung über die Zuständigkeit im Verfahren zu treffen. Nach § 21 (2) DSchG NRW sind die Kommunen (hier Gemeinde Kreuzau und Stadt Nideggen), wie in diesem Fall, bei bereits bekannten Bodendenkmälern zu ihren jeweiligen örtlichen Anteilen für das Denkmal zuständig bzw. können eine Vereinbarung treffen. Nach Abstimmung mit der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau hat der Kreis Düren dann entschieden, dass die Stadt Nideggen als alleinige Eigentümerin das Unterschutzstellungsverfahren durchführen soll. Das Verfahren bei der Gemeinde Kreuzau wurde daraufhin eingestellt. Nunmehr ist die Artilleriestellung mit Datum vom 12.08.2014 unter laufenden Nr. 34 in die Denkmalliste der Stadt Nideggen eingetragen worden. Das Bodendenkmal wird nachrichtlich in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgenommen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer -