Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.09.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 17.09.2014
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Kulturausschuss
21.10.2014
Ortsfestes Bodendenkmal "Deutsche Artilleriestellung" auf dem Gebiet der Gemeinde
Kreuzau und der Stadt Nideggen
Mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege die Eintragung
eines ortsfesten Bodendenkmals in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau. Es handelt sich
dabei um eine Deutsche Artilleriestellung auf den Grundstücken Stadt Nideggen, Gemarkung
Nideggen, Flur 1, Nr. 57 und Gemeinde Kreuzau, Gemarkung Boich-Leversbach, Flur 45, Nr. 39.
Beide Flächen stehen im Eigentum der Stadt Nideggen. Die Gemeinde Kreuzau leitete daraufhin
das Verfahren für die auf ihrem Gebiet liegende Fläche ein (siehe VL-Nr. 43/2013).
Mit gleichem Datum schrieb der LVR den Landrat Düren als obere Denkmalbehörde mit der Bitte
an, eine Entscheidung über die Zuständigkeit im Verfahren zu treffen. Nach § 21 (2) DSchG NRW
sind die Kommunen (hier Gemeinde Kreuzau und Stadt Nideggen), wie in diesem Fall, bei bereits
bekannten Bodendenkmälern zu ihren jeweiligen örtlichen Anteilen für das Denkmal zuständig
bzw. können eine Vereinbarung treffen.
Nach Abstimmung mit der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau hat der Kreis Düren dann
entschieden, dass die Stadt Nideggen als alleinige Eigentümerin das Unterschutzstellungsverfahren durchführen soll. Das Verfahren bei der Gemeinde Kreuzau wurde daraufhin
eingestellt.
Nunmehr ist die Artilleriestellung mit Datum vom 12.08.2014 unter laufenden Nr. 34 in die
Denkmalliste der Stadt Nideggen eingetragen worden.
Das Bodendenkmal wird nachrichtlich in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgenommen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -