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Mitteilung (Übersicht über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
17.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 16.09.2014 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel 24.09.2014 Übersicht über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren von diesen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. Davon profitieren nicht nur die Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen. Auch etwa 460.000 Kinder von Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können die Leistungen in Anspruch nehmen. Die betroffenen Kinder erhalten nun die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:        eintägige Schul- und Kitaausflüge mehrtägige Klassen- und Kitafahrten der persönliche Schulbedarf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule Lernförderungen die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung Kindertageseinrichtungen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. in Schule oder Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Kreuzau informieren alle in Frage kommenden Familien aus den Bereichen Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII und AsylbLG über die möglichen Leistungen des Bildungspakets und händigen einen sehr praxisbezogenen Flyer aus. Besonders wird auf das warme Mittagessen in Kita und Schule hingewiesen, zu dem die Familien zu ihrem Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss erhalten. Die Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) werden über die JobCom betreut. Die aufgeschlüsselten Fallzahlen der tatsächlichen Inanspruchnahme in der Gemeinde Kreuzau werden Ihnen zur Sitzung vorgelegt. Es erfolgt eine genaue Auswertung über den Kreis Düren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer - -2-