Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
17.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 16.09.2014
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
24.09.2014
Übersicht über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld für alle ihre im
Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Insgesamt 2,5
Millionen Kinder profitieren von diesen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen
Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Davon profitieren nicht nur die Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder
Sozialhilfe beziehen. Auch etwa 460.000 Kinder von Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen, können die Leistungen in Anspruch nehmen.
Die betroffenen Kinder erhalten nun die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen,
Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen.
Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung wie
Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur
Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:
eintägige Schul- und Kitaausflüge
mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
der persönliche Schulbedarf
die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
Lernförderungen
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Kindertageseinrichtungen
die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
in
Schule
oder
Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die
Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind
kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in Anspruch nehmen unter der
Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung
vorgesehenen Zweck erfüllt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Kreuzau informieren alle in Frage
kommenden Familien aus den Bereichen Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII und AsylbLG über
die möglichen Leistungen des Bildungspakets und händigen einen sehr praxisbezogenen Flyer
aus. Besonders wird auf das warme Mittagessen in Kita und Schule hingewiesen, zu dem die
Familien zu ihrem Eigenanteil von einem Euro einen Zuschuss erhalten.
Die Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) werden über die
JobCom betreut.
Die aufgeschlüsselten Fallzahlen der tatsächlichen Inanspruchnahme in der Gemeinde Kreuzau
werden Ihnen zur Sitzung vorgelegt. Es erfolgt eine genaue Auswertung über den Kreis Düren.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
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