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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 77/2004 Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E 22BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 08. 2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.09.2005 20.09.2005 27.09.2005 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 14. 12. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen und gleichzeitig die Planinhalte festgelegt. In der Sitzung des Rates am 28. 06. 2005 wurde nach Durchführung der Bürgerbeteiligung (es sind keine Anregungen eingegangen) die Offenlage beschlossen. Die Offenlage des Planentwurfes findet in der Zeit vom 25. 07. bis 25. 08. 2005 statt, sodass bis zum Sitzungstermin die Offenlage durchgeführt ist. Aufgrund der Bürgerbeteiligung gehe ich davon aus, dass auch während der Offenlage keine Stellungnahmen eingehen. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie hierüber in der Sitzung selbstverständlich unterrichten und Ihnen einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Unter den vorgenannten Voraussetzungen Satzungsbeschluss zu fassen. schlage ich Ihnen vor, den erforderlichen II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Der Bebauungsplan Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“ wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________