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Allgemeine Vorlage (Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ; hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ;
hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen) Allgemeine Vorlage (Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ;
hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl - 680-04 Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 52/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 20.09.2005 27.09.2005 TOP: Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ; hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen I. Sach- und Rechtslage: Bedingt durch die in der Flurbereinigung vorgenommenen Änderungen am Wirtschaftswegenetz und an Grundstücksgrenzen ist es aus Sicht des Amtes für Agrarordnung Euskirchen zweckmäßig und erforderlich, die Grenzen zwischen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau im Gemarkungsbereich Boich/Nideggen geringfügig zu verändern. Die vorgesehenen Änderungen sind aus der beigefügten Ablichtung aus der Übersichtskarte (Maßstab 1 : 5000) ersichtlich. Hiernach erhält die Stadt Nideggen aus dem Gemeindegebiet Kreuzau eine Fläche von 4,8 ha. Die Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Gebiet der Stadt Nideggen eine Fläche von 2,5 ha, sodass sich durch die Gebietsänderung das Gemeindegebiet im Abgleich um 2,3 ha verkleinert. Gegen die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Gemäß § 58 Abs 2 Flurbereinigungsgesetz ist die Zustimmung der betroffenen Gemeinden erforderlich. Ich schlage Ihnen vor, der Änderung zuzustimmen. Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass die Stadt Nideggen einen gleichlautenden Beschluss fassen wird. Nach Vorliegen beider Ratsbeschlüsse muss das Amt für Agrarodnung noch die Zustimmung der Kommunalaufsicht einholen. Es ist davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht ebenfalls keine Bedenken hat, wenn beide Räte der Änderung der Gemeindegrenzen zustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Keine III. Beschlussvorschlag: „Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird der beabsichtigten Änderung der Gemeindegrenze entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Agrarordnung Euskirchen zugestimmt. Aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau erhält die Stadt Nideggen 4,8 ha. Die Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Hoheitsgebiet der Stadt Nideggen 2,5 ha.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: -2- Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________