Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl - 680-04
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
52/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
20.09.2005
27.09.2005
TOP: Flurbereinigung Kreuzau-Nideggen ;
hier: Zustimmung zur beabsichtigten Änderung von Gemeindegrenzen
I. Sach- und Rechtslage:
Bedingt durch die in der Flurbereinigung vorgenommenen Änderungen am Wirtschaftswegenetz
und an Grundstücksgrenzen ist es aus Sicht des Amtes für Agrarordnung Euskirchen zweckmäßig
und erforderlich, die Grenzen zwischen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau im
Gemarkungsbereich Boich/Nideggen geringfügig zu verändern. Die vorgesehenen Änderungen
sind aus der beigefügten Ablichtung aus der Übersichtskarte (Maßstab 1 : 5000) ersichtlich.
Hiernach erhält die Stadt Nideggen aus dem Gemeindegebiet Kreuzau eine Fläche von 4,8 ha. Die
Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Gebiet der Stadt Nideggen eine Fläche von 2,5 ha, sodass
sich durch die Gebietsänderung das Gemeindegebiet im Abgleich um 2,3 ha verkleinert.
Gegen die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen bestehen aus Sicht der Verwaltung
keine Bedenken. Gemäß § 58 Abs 2 Flurbereinigungsgesetz ist die Zustimmung der betroffenen
Gemeinden erforderlich. Ich schlage Ihnen vor, der Änderung zuzustimmen. Nachrichtlich weise
ich darauf hin, dass die Stadt Nideggen einen gleichlautenden Beschluss fassen wird.
Nach Vorliegen beider Ratsbeschlüsse muss das Amt für Agrarodnung noch die Zustimmung der
Kommunalaufsicht einholen. Es ist davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht ebenfalls keine
Bedenken hat, wenn beide Räte der Änderung der Gemeindegrenzen zustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Keine III. Beschlussvorschlag:
„Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz wird der beabsichtigten Änderung der
Gemeindegrenze entsprechend dem Vorschlag des Amtes für Agrarordnung Euskirchen
zugestimmt. Aus dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau erhält die Stadt Nideggen
4,8 ha. Die Gemeinde Kreuzau erhält aus dem Hoheitsgebiet der Stadt Nideggen 2,5
ha.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
-2-
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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