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Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
13.08.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Beteiligungsverfahren) Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 11.08.2014 Vorlagen-Nr.: 32/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 09.09.2014 25.09.2014 02.10.2014 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Beteiligungsverfahren I. Sach- und Rechtslage: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV) hat im März dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Abfallwirtschaftsplan eingeleitet. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts (KrWG) und des Landesabfallgesetzes (LAbfG) wurde der Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan NRW für Siedlungsabfälle erstellt. Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische Grundlage für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die nächsten 10 Jahre. Gemäß § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne der Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das MKULNV NRW nach langer vorbereitender Diskussion mit den zu beteiligenden Institutionen, Fachverbänden und Behörden den Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan Siedlungsabfälle - vorgelegt. Die zusammenfassende Pressemitteilung des MKULNV NRW vom 12.03.2014 kann im Internet unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse140312.php abgerufen werden. Der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans kann im Internet unter http://umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php abgerufen werden. Die zu beteiligenden Institutionen, darunter auch der Kreis Düren, der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) und die Städte und Gemeinden sind vom MKULNV NRW nach einer Fristverlängerung aufgefordert worden, bis zum 30. September 2014 Stellung zu nehmen. Abfallwirtschaftspläne (AWP) haben die Ziele der Abfallvermeidung und Verwertung sowie die für die Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderliche Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen (Entsorgungssicherheit). Dabei sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraumes von mind. 10 Jahren zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne ist alle 5 Jahre vorgesehen. Die in den Abfallwirtschaftsplan aufgenommenen Ziele und Festlegungen sind von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Aufstellung und Fortschreibung ihrer jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Zudem liefern sie die Grundlage dafür, Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Verwertungs- und Behandlungsanlagen in den einzelnen Gebietskörperschaften zu treffen (Stichwort: Planungssicherheit). Räumlich ist der im Entwurf vorliegende Abfallwirtschaftsplan NRW begrenzt auf das Land NRW; der sachliche Geltungsbereich erfasst dabei alle Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Selbstverständlich sind auch andere relevante Abfallströme, die dem Verwertungsregime unterliegen, darstellbar. Die Aufgaben des Kreises Düren als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger hat dieser dem Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen. Dieser hat eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans gemeinsam mit der AWA Entsorgung GmbH erstellt. Die AWA Entsorgung GmbH, Gesellschafter sind der ZEW (93,75 %), die Städteregion Aachen (ohne Stadt Aachen) (3,125 %) und die Stadt Aachen (3,125 %), setzt als Dienstleister die Festlegungen des Abfallwirtschaftskonzeptes um und betreibt zu diesem Zweck eine Vielzahl von Anlagen im Verbandsgebiet. In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wurde diese Stellungnahme beschlossen und es wurde festgelegt, dass diese Stellungnahme den Städten und Gemeinden über den Kreis Düren zugesandt werden soll, was am 09.07.2014 geschehen ist. Die Stellungnahme von ZEW/AWA wird zusätzlich noch wie folgt erweitert: „Die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft werden auch vom Verband kommunaler Unternehmer (VKU) e.V. vertreten. Der ZEW schließt sich der Stellungnahme des VKU ausdrücklich an. Da in der Stellungnahme von ZEW/AWA alle kommunalen Interessen aufgeführt sind, schlage ich vor, diese auch als Grundlage für die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zu verwenden. Der Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Dem als Anlage beigefügtem Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, wird zugestimmt. Der Bürgermeister - Esser - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage -2-