Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
13.08.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 11.08.2014
Vorlagen-Nr.: 32/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
09.09.2014
25.09.2014
02.10.2014
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Beteiligungsverfahren
I. Sach- und Rechtslage:
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein Westfalen (MKULNV) hat im März dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung
zum neuen Abfallwirtschaftsplan eingeleitet. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts (KrWG)
und des Landesabfallgesetzes (LAbfG) wurde der Entwurf für einen neuen Abfallwirtschaftsplan
NRW für Siedlungsabfälle erstellt. Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) bildet die planerische
Grundlage für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen für die
nächsten 10 Jahre.
Gemäß § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei der Aufstellung der
Abfallwirtschaftspläne der Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie ihre jeweiligen
Zusammenschlüsse (z. B.: Zweckverbände) und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu
beteiligen.
Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das MKULNV NRW nach langer vorbereitender Diskussion mit
den zu beteiligenden Institutionen, Fachverbänden und Behörden den Entwurf eines
Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan Siedlungsabfälle - vorgelegt.
Die zusammenfassende Pressemitteilung des MKULNV NRW vom 12.03.2014 kann im Internet
unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse140312.php abgerufen
werden. Der vollständige Text des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans kann im Internet unter
http://umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
abgerufen
werden.
Die zu beteiligenden Institutionen, darunter auch der Kreis Düren, der
Zweckverband
Entsorgungsregion West (ZEW) und die Städte und Gemeinden sind vom MKULNV NRW nach
einer Fristverlängerung aufgefordert worden, bis zum 30. September 2014 Stellung zu nehmen.
Abfallwirtschaftspläne (AWP) haben die Ziele der Abfallvermeidung und Verwertung sowie die für
die Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderliche Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen
(Entsorgungssicherheit). Dabei sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraumes von mind. 10 Jahren
zu erwartenden Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne
ist alle 5 Jahre vorgesehen.
Die in den Abfallwirtschaftsplan aufgenommenen Ziele und Festlegungen sind von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Aufstellung und Fortschreibung ihrer jeweiligen
Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Zudem liefern sie die Grundlage dafür, Entscheidungen
hinsichtlich der Realisierung von Verwertungs- und Behandlungsanlagen in den einzelnen
Gebietskörperschaften zu treffen (Stichwort: Planungssicherheit).
Räumlich ist der im Entwurf vorliegende Abfallwirtschaftsplan NRW begrenzt auf das Land NRW;
der sachliche Geltungsbereich erfasst dabei alle Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern überlassen werden bzw. zu überlassen sind. Selbstverständlich sind auch
andere relevante Abfallströme, die dem Verwertungsregime unterliegen, darstellbar.
Die Aufgaben des Kreises Düren als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger hat dieser dem
Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen.
Dieser hat eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans gemeinsam
mit der AWA Entsorgung GmbH erstellt.
Die AWA Entsorgung GmbH, Gesellschafter sind der ZEW (93,75 %), die Städteregion Aachen
(ohne Stadt Aachen) (3,125 %) und die Stadt Aachen (3,125 %),
setzt als Dienstleister die Festlegungen des Abfallwirtschaftskonzeptes um und betreibt zu diesem
Zweck eine Vielzahl von Anlagen im Verbandsgebiet.
In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wurde diese
Stellungnahme beschlossen und es wurde festgelegt, dass diese Stellungnahme den Städten und
Gemeinden über den Kreis Düren zugesandt werden soll, was am 09.07.2014 geschehen ist.
Die Stellungnahme von ZEW/AWA wird zusätzlich noch wie folgt erweitert:
„Die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft werden auch vom Verband kommunaler
Unternehmer (VKU) e.V. vertreten. Der ZEW schließt sich der Stellungnahme des VKU
ausdrücklich an.
Da in der Stellungnahme von ZEW/AWA alle kommunalen Interessen aufgeführt sind, schlage ich
vor, diese auch als Grundlage für die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zu verwenden.
Der Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Dem als Anlage beigefügtem Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum
Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Esser -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlage
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