Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
144 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
13.08.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE KREUZAU
—
Der Bürgermeister
E NTWU RF
Anlage zu VL-Nr. 3212014
—
GemeIndeverwaltunci Kreuzau. Postfach 1128. S2368 Kreuzau
An das
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Abteilung 2.2lKommunale Dienste
Auskunft erteilt:
Herr Wolfram
364
Zimmer:
02422/507-364
Telefonnummer:
Faxnummer:
02422/507-159
E-Mail:
H.Wolfram@kreuzau.de
Aktenzeichen:
Datum:
11. September 2014
Sprechzeiten
Montag
—
FreItag
08:30
13:30
DIenstag
Donnerstag
13:30
(bei Oberweisung bitte unbedingt angeben)
(auch nach Vereinbarung)
—
—
—
12:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr
Kassenzelchen
0000.0000.0000
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilpian Siedlungsabfälle
hier: Beteillgungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Entwurf des geplanten Abfallwirtschaftsplans für Siedlungsabfälle nimmt die Gemeinde
Kreuzau in Anlehnung an die gemeinsame Stellungnahme des Zweckverbandes
Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgungs GmbH wie folgt Stellung:
Für die eigenen Planungen des ZEW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) stellt
sich nachteilig dar, dass gewerbliche Abfälle zur Verwertung statistisch im
Abfallwirtschaftsplan nicht erfasst werden und dies obwohl der ZEW zu jeder Zeit zur
Annahme dieser Abfälle verpflichtet ist. Deren Kenntnis ist für die Auslegung und
Realisierung der öffentlichen Entsorgungsanlagen und deren wirtschaftlichen Betriebes
zentral und damit unerlässlich. Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bauen ebenfalls
darauf auf.
Forderung:
Somit wird gefordert, dass auch die gewerblichen Abfälle zur Verwertung statistisch
erfasst und in der Landesplanung berücksichtigt werden.
Ziele des vom MKULNV aufgestellten Entwurfs eines
Landesabfallplans“ sehen die Intensivierung folgender Punkte vor:
Die
„ökologischen
a) Förderung der Abfailvermeidung
b) Stärkung der regionalen Entsorgungsautarkie und des Näherprinzips
1/8
Kontakt:
52372 Kreuzau, Sahrdiofstraße 7
Telefon 02422 1S07 -0
Telefax 024221507 -496
E-Mail- Buwgelmeoter@Kfeuzau.de
hhtpIlwww.kreuzau.de
Konten der Gerneindakaaxe:
Klo
Spaxkasse Düren
Klo.
Deutsche Bank Düren
Klo.
Poslbank KÖk
eG
Euskfrchen
Klo.
Volks
1200 039
8242 000
133 04—SIlO
6000256011
(BLZ 395 501 10)
(BLZ 395 700 61)
(512 370100 50)
(8LZ 392 600 82)
SAN:
1BAN:
IBAN:
SAN:
DE14 3955 0110 0001 200039
DE57 3957 0061 0624200000
DEB7 3701 00600013304500
0E02 3826 0082 6000 256011
SWIFT-BlC:
SWIFT-BIC:
SWIFT-BIC:
SIMFT8IC:
SDIJEDE33
DEUTDEDK395
PBNKDEFF
GENODED1 EVB
Punkt a): Förderung der Abfallvermeiduflg und Abfallberatung
Die Bestandsaufnahme in NRW hat gezeigt, dass abfallvermeidende Maßnahmen und die
in recht
Abfallberatung in der überwiegenden Anzahl der Kommunen in NRW
unterschiedlichem Umfang stattfindet.
-
-
Gegenüber dem gültigen AWP der Landes wird im vorliegendem Entwurf dem Bereich
Förderung der Abfallvermeidung nicht nur wesentlich mehr Raum sondern auch wesentlich
mehr Inhalt in Form von konkreten Maßnahmen und Beispielen gegeben. Gleiches gilt für die
im KrWG geforderten 2. Stufe der Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwertung.
Die Behandlung beider Themenbereiche der Abfallhierarchie lehnt sich sehr stark an das
Abfallvermeidungsprogramm Deutschlands an, welches im Juli 2013 beschlossen wurde.
Während in den zurückliegenden Jahren der Fokus auf Maßnahmen in der
Öffentlichkeitsarbeit oder zur Sensibilisierung lag, sollen zukünftig die Wiederverwendung
und die Verbesserung der Nutzungsintensität einen höheren Stellenwert einnehmen.
Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und
Wiederverwendung als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und
zielgerichtet weiterentwickelt. Beispielhaft werden die Bekanntmachung von Best Practice
Beispielen und das Initiieren von Wettbewerben angeführt. Die Einrichtung einer solchen
Institution wird ausdrücklich befürwortet, da gerade die Vernetzung von in diesen
Bereichen Tätigen ein hohes Synergiepotential bietet. Die Erfahrung zeigt, dass eine
zentrale Anlaufstelle (Wissenspool), schneller gute Aktionen, Maßnahmen, Ausstellungen,
usw. publik machen bzw. darauf hinweisen kann. Auch sollte das Wissen bzgl.
Fördermöglichkeiten, Knowhow Transfer und schon vorliegende Erfahrungen oder Studien
gebündelt werden, um nicht durch zeitaufwendige eigene Recherchen das ohnehin knapp in
den Kommunen zur Verfügung stehende Personal zu binden.
Möglichkeiten, die Wiederverwendung von Abfällen zu stärken, werden im AWP detailliert
und zutreffend dargestellt.
Die Menge der Abfälle, die der Wiederverwendung zugeführt werden, kann jedoch nur
wirkungsvoll gesteigert werden, wenn die Schritte Sammlung, Vorbereitung zur
Wiederverwendung und Abgabe an Folgenutzer effizient in ihren Abläufen, in der Fläche
(gemeindeübergreifend) und in der Finanzierung geregelt und organisiert sind.
Wertstoffhöfe sollten hierzu stadt- und gemeindeübergreifend von den Bürgern
genutzt werden dürfen. Dies führt zu höherem Entsorgungskomfort, verkürzt häufig
Entsorgungswege und steigert dadurch die Bereitschaft der Bürger, wiederverwendbare und
verwertbare Abfälle abzugeben.
Zur zum Teil notwendigen Aufarbeitung von Abfällen (z. B. Möbel, Elektrogeräte oder
Altkleider) mit dem Ziel der ortsnahen Abgabe/Verkauf in Sozialkaufhäusern, ist die
Einbindung sozialer Einrichtungen unverzichtbar. Diese Aktivitäten müssen koordiniert
werden. Darüber hinaus sind die Kosten der Erfassung, Aufbereitung und Abgabe über
Abfallgebühren zu finanzieren, soweit die Verkaufserlöse nicht ausreichen.
Forderung:
2/8
Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der gegenseitigen (KreislGemeinde)
Aufgabenübertragung sind zu umständlich. Hier sollte der AWP und in der Folge das
Landesabfallgesetz NRW die Zuständigkeiten für die Erfassung im Bringsystem von
wiederverwendbaren und verwertbaren Abfällen auf die Kreise erweitern.
Forderung:
Das MKULNV sollte die Einrichtung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung
und Wiederverwendung vorantreiben und umsetzen.
Gewerbeabfal Iberatung
Aufgrund der Erfahrungen der AWA/des ZEW im Bereich der Überlassungspflicht von
Abfällen aus den Gewerbebetrieben an die örE sollte insbesondere hinsichtlich der
Gewerbeabfallberatung verstärkt darauf hingewirkt werden, dass auch Gewerbebetriebe
entsprechend der Anzahl ihrer Mitarbeiter und der Art ihres Gewerbes, Abfailmengen zur
Beseitigung an die Stadt/die Gemeinde zu überlassen haben. Regelmäßige Kontrollen über
die Angemessenheit des Volumens der Sammelbehältnisse für die Abfälle sind geboten.
Forderung:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verpflichtung von Gewerbebetrieben zur
ausreichenden
Bereitstellung
von
Behältervolumen
im
AWP
und
im
Landesabfallgesetz zu berücksichtigen.
Punkt b): Regionale Entsorgungsautarkie
Im vorliegenden Entwurf des AWP wird
das zentrale
Ziel einer regionalen
Entsorgungsautarkie verfolgt. Das MKULNV sieht dabei nur die Bildung von drei
Entsorgungsregionen vor.
Das MKULNV fordert im Entwurf auf, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des
AWP entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Das Land hält sich
nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist ausdrücklich vor, die Zuweisung zu einer Region als
verbindlich zu erklären, sofern es diesen Schritt aufgrund der Entwicklung für geboten hält.
Generell wird im AWP-Entwurf Kooperation auf freiwilliger Basis ausdrücklich Vorrang
eingeräumt, das heißt auch über die jeweiligen Grenzen der Regionen sind
abfallwirtschaftliche Kooperationen in der Zukunft möglich.
ZEW und AWA bedauern, dass nicht von vornherein mit dem Instrument der
Zuweisung gearbeitet wird und erwarten von der Landesregierung, dies zu
überdenken.
Bezüglich der Zuordnung zu Entsorgungsregionen wird auf die Aussagen zu Kapitel
2.3 verwiesen. Hier wird die Notwendigkeit von 4 statt 3 Entsorgungsregionen
begründet.
Anmerkungen und Forderungen zu einzelnen Kapiteln im AWP:
Kapitel 2.3 Vorschlag zur Bildung von Entsorgungsregionen
3/8
Forderung:
Die Anzahl der vorgeschlagenen Entsorgungsregionen
vorgeschlagenen Regionen auf 4 Regionen erhöht werden.
soll
von
3
bisher
Wir schließen uns diesbezüglich der nachstehenden, auszugsweise übernommenen
Begründung des VKU zum AWP vom 25.6.2014 an:
Im Entwurf des AWP werden als Planungs- und Abwägungskriterien zur Bildung der
Regionen vergleichbare Größenordnungen in Bezug auf die vorhandenen überlassenen
Abfälle und Behandlungskapazitäten angeführt.
1.
2.
3.
4.
Westliches Rheinland
Rheinland/Bergisches Land
Westfalen! östl. Ruhr
Mitte
Die Unterschiede bzgl. der Auslastung mit örE-Mengen und die errichteten
Behandlungskapazitäten sind beim 3-Regionen-Modell wesentlich stärker ausgeprägt als
beim 4-Regionen-Modell, so dass die aufgestellten Kriterien im 4-Regionen-Modell besser
erfüllt werden:
4-Regionen-Modell
3-Regionen-Modell
Auslastung mit örE
Mengen
Region Rheinland:
Region Westfalen:
58 %
78 %
Region westl. Rheinland:
65 %
Region
Rheinland/Bergisches
Land:
60 %
Westfalen/östl.
Region
Ruhrgebiet:
69%
4/8
Errichtete
Kapazitäten
Region EKOCity:
68 %
Region Mitte:
65 %
Region Rheinland:
500
kg/Ea
Region westl. Rheinland:
400
kg/Ea
500
kg/Ea
Region
Rheinland/Bergisches
Land:
Region Westfalen:
300
kg/Ea
Region
Westfalen/östl.
Ruhrgebiet:
400
kglEa
Region EKOCity:
700
kg/Ea
Region Mitte:
500
kg/Ea
Um auch der zur Zeit gegebenen strukturellen Ungleichbehandlung der
Gebührenzahler in NRW entgegenzuwirken, die vor allem die Bürgerinnen und Bürger
in
Kommunen
betrifft,
welche
die
Maßnahmen
aus
früheren
den
Abfallwirtschaftsplänen des Landes umgesetzt haben, ist anzustreben, innerhalb des
Landes NRW, jedenfalls aber in den Entsorgungsregionen, die Gebühren zu
vereinheitlichen.
Forderungen:
•
•
•
Einheitliche und gerechte Abfallgebühren sollen in ganz NRW, jedenfalls aber
in den Entsorgungsregionen, geschaffen werden.
Die
Abfallgebühren
sein
sollen
transparent
und
von
der
Preisüberwachungsbehörde geprüft sein.
Die Quersubventionierung von Wettbewerbspreisen ist zu untersagen,
da es dem öffentlichen Preisrecht widerspricht.
Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Ausschreibungen der örE verschärfen den oben
genannten Trend der Unterschiede in den Entsorgungsgebühren.
Nach dem Entwurf sind die Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Mühiheim an der Ruhr
angehalten, eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity zu prüfen. Dies ist
allerdings schon als obsolet zu betrachten, da Ausschreibungen von Essen, Gelsenkirchen
und Bottrop zukünftig eine weitere Belieferung der RWE Anlage in Essen Karnap ergeben
haben.
Mit der Bildung der zuvor genannten Entsorgungsregion soll in einer relativ großzügigen
Betrachtungsweise das europarechtlich vorgegebene Prinzip der Nähe umgesetzt werden.
Während der derzeit gültige, noch von der schwarz-gelben Landesregierung am 30.3.2010 in
Kraft gesetzte AWP das gesamte Land NRW als mit dem europäischen Nähe-Prinzip als
vereinbar definiert hat, will die jetzige Landesregierung dem Nähe-Prinzip wieder zum
Durchbruch verhelfen.
5/8
Allerdings sollten diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile dadurch haben, dass sie nicht die
nächstgelegene Anlage für die thermische Behandlung ihrer Beseitigungsabfälle nutzen,
einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich sollte sich an der
vermeidbaren Kilometerleistung pro Tonne orientieren. Dabei müssen auch ökologische
Aspekte berücksichtigt werden (siehe hierzu Kapitel 4.4).
Kapitel 3.4 Grenzüberschreitende Abfailverbringung
Die Bestimmunen zur grenzüberschreitenden Abfailverbringung werden lediglich in ihrer
restriktiven Wirkung beschrieben. Dabei ist bei den dargestellten Auslastungsgraden der
Anlagen genügend Kapazität vorhanden, auch Abfälle aus dem nahen Ausland zu
verarbeiten. Die unter den Zielen der Abfallwirtschaftsplanung aufgeführte Möglichkeit
zeitlich befristeter Notentsorgungsmaßnahmen aus dem europäischen Ausland oder dem
Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen durchzuführen, sollte durch
das Land beispielsweise durch entsprechende Genehmigungspraxis unterstützt werden.
Dies ist aufgrund der Grenzlage gerade für den Standort Weisweiler, der sich unter
Wettbewerbsaspekten gegenüber im Landesinneren gelegen Anlagen nachteilig ausgewirkt
hat, von besonderer Bedeutung.
Forderung:
Eine im AWP (Kap. 10.1, Seite 113) favorisierte Reduzierung bestehender
Behandlungskapazitäten ist nur dann akzeptabel, wenn dabei ökologische Standards
und nicht nur „Dumpingpreise“ entscheidungsrelevant sind.
(siehe auch Forderungen zu Kapitel 4.4 des AWP- Entwurfs)
Bezüglich der u.E. zur Zeit erheblich unterschiedlichen Genehmigungspraxis erheben wir
folgende
Forderung:
Das MKULNV sollte bei den Bezirksregierungen in NRW eine
Genehmigungspraxis bei Abfallimporten umsetzen und sicherstellen.
einheitliche
Kapitel 4.2. Gebührenanreize für Abfälle zur Verwertung
Der AWP nennt die Möglichkeit der Erhebung von Grundgebühren auf Gemeindeebene, um
durch niedrigere Leistungsgebühren für Verwertungsabfälle Anreize zur verstärkten
Getrennthaltung verwertbarer Abfälle zu schaffen.
Der AWP sollte darauf hinweisen, dass dieses Instrument auch auf Kreisebene
eingesetzt werden kann. Insbesondere die Finanzierung eines Teils der Kosten für
Vergärungs- und Grünabfallkompostierungsanlagen über eine Grundgebühr
ermöglicht die Erhebung geringerer Leistungsgebühren. Hierdurch wird vermieden,
dass Gemeinden und Bürger wegen hoher Leistungsgebühren darauf verzichten,
Wertstoffe und hier insbesondere Bio- und Grünabfälle getrennt zu erfassen.
Kapitel 4.4 Weiterentwicklung zu einer Ressourcenwirtschaft
Zur Weiterentwicklung der Ressourcenwirtschaft ist es aus Sicht des ZEW unerlässlich,
konkrete Kennzahlen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft festzulegen. Hier sollten
6/8
verschiedene Verwertungs- und Entsorgungsverfahren hinsichtlich ihrer Klimarelevanz und
ihres Ressourcenverbrauches bewertet werden.
Forderung
Die Umwelterheblichkeit und Energieeffizienz vorhandener Anlagen ist zu bewerten
und zu vergleichen. Damit kann zugunsten besserer ökologischer Standards steuernd
eingegriffen werden.
Forderung
Zur ökologischen Bewertung von Entsorgungswegen ist ein Systemvergleich
zwischen den Umweltauswirkungen der Müllverbrennung, der Aufbereitung mit
nachfolgender Verbrennung (EBS), sowie auch deren spezifische Schadstofffracht im
Rahmen einer strategischen Umweltprüfung durchzuführen.
Damit würde dann auch ein Steuerungsinstrument gemäß Seite 68 der Strategischen
Umweltprüfung zum AWP geschaffen, energieeffizienteren (und umweltfreundlichen!!)
Anlagen eine bessere Auslastung zu geben.
Mit der aktuellen Fassung kann dieses, unseres Erachtens sehr wichtige Ziel nicht
erreicht werden.
Einige Abfallströme wie z. B. Klärschlamm werden derzeit in industriellen Feuerungsanlagen,
z. B. Mitverbrennung im Kraftwerk Weisweiler, mit niedrigeren ökologischen Standards als in
der MVA Weisweiler entsorgt.
Forderung:
Öffentliche Abfälle wie Klärschlamm sollten mit höherer Priorität in den frei
werdenden Kapazitäten von Müllverbrennungsanlagen als in industriellen
Feuerungsanlagen entsorgt werden.
Kapitel 9 Entsorgungsinfrastruktur
Die Stoffströme von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu allen Anlagen sollten
im AWP und/oder in den Siedlungsabfallbilanzen dargestellt werden, um bessere Kenntnisse
über anderenorts entsorgte Mengen zu erhalten. Dabei sind auch Umschlaganlagen von
Interesse.
Forderung:
Das MKULNV sollte eine weitergehende Stoffstromkontrolle unter Einbeziehung der
gewerblichen Abfallströme zur Verwertung und aller wichtigen Entsorgungsanlagen in
NRW durchführen und regelmäßig veröffentlichen.
Die Datenbank AIDA des Landes NRW sollte mit den Anlagengenehmigungen
übereinstimmen, was nicht immer der Fall ist. Die Stammdaten der Entsorgungsanlagen
sollten regelmäßig von den Betreibern überprüft werden. Eine einheitliche Systematik sollte
von allen Landesbehörden angewendet werden.
7/8
Kapitel 9.2 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen
Das ELC Horm wird als Vorbehandlungsanlage vor der weiteren Entsorgung in der MVA
Weisweiler genutzt, jedoch bei der Siedlungsabfallbilanz nicht berücksichtigt, weil dort die
End-Entsorgungsanlage angegeben wird. Wahrscheinlich findet das ELC-Horm deswegen
keinen Eingang in die Tabelle 9.2 ‚Auflistung mechanischer Abfallbehandlungsanlagen in
NRW“.
Forderung:
Das ELC Horm ist in die Tabelle 9.2 aufzunehmen.
Kapitel 9.6 Deponien
Falls die Entsorgungssicherheit für die Rostasche aus der MVA Weisweiler Eingang in die
Landesplanung finden soll, müssen die derzeitigen Entsorgungswege berücksichtigt werden,
was im AWP-Entwurf aber nur eingeschränkt der Fall ist.
Forderung:
Der AWP sollte den konkreten Entsorgungsweg der Rostasche aus der MVA
Weisweiler deutlicher darstellen.
Die Entsorgung ist vertraglich langfristig über die Kraftwerksdeponie des Kraftwerkes
Weisweiler bei Neulohn-Fronhoven gesichert.
Die Gemeinde Kreuzau sieht die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft auch vom
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V. vertreten und schließt sich dessen
Stellungnahme ausdrücklich an.
Mit freundlichen Grüßen
-Eßer
8/8