Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Entwurf Stellungnahme Abfallwirtschaft)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
144 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
13.08.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

GEMEINDE KREUZAU — Der Bürgermeister E NTWU RF Anlage zu VL-Nr. 3212014 — GemeIndeverwaltunci Kreuzau. Postfach 1128. S2368 Kreuzau An das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Abteilung 2.2lKommunale Dienste Auskunft erteilt: Herr Wolfram 364 Zimmer: 02422/507-364 Telefonnummer: Faxnummer: 02422/507-159 E-Mail: H.Wolfram@kreuzau.de Aktenzeichen: Datum: 11. September 2014 Sprechzeiten Montag — FreItag 08:30 13:30 DIenstag Donnerstag 13:30 (bei Oberweisung bitte unbedingt angeben) (auch nach Vereinbarung) — — — 12:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr Kassenzelchen 0000.0000.0000 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilpian Siedlungsabfälle hier: Beteillgungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, zum Entwurf des geplanten Abfallwirtschaftsplans für Siedlungsabfälle nimmt die Gemeinde Kreuzau in Anlehnung an die gemeinsame Stellungnahme des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgungs GmbH wie folgt Stellung: Für die eigenen Planungen des ZEW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) stellt sich nachteilig dar, dass gewerbliche Abfälle zur Verwertung statistisch im Abfallwirtschaftsplan nicht erfasst werden und dies obwohl der ZEW zu jeder Zeit zur Annahme dieser Abfälle verpflichtet ist. Deren Kenntnis ist für die Auslegung und Realisierung der öffentlichen Entsorgungsanlagen und deren wirtschaftlichen Betriebes zentral und damit unerlässlich. Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bauen ebenfalls darauf auf. Forderung: Somit wird gefordert, dass auch die gewerblichen Abfälle zur Verwertung statistisch erfasst und in der Landesplanung berücksichtigt werden. Ziele des vom MKULNV aufgestellten Entwurfs eines Landesabfallplans“ sehen die Intensivierung folgender Punkte vor: Die „ökologischen a) Förderung der Abfailvermeidung b) Stärkung der regionalen Entsorgungsautarkie und des Näherprinzips 1/8 Kontakt: 52372 Kreuzau, Sahrdiofstraße 7 Telefon 02422 1S07 -0 Telefax 024221507 -496 E-Mail- Buwgelmeoter@Kfeuzau.de hhtpIlwww.kreuzau.de Konten der Gerneindakaaxe: Klo Spaxkasse Düren Klo. Deutsche Bank Düren Klo. Poslbank KÖk eG Euskfrchen Klo. Volks 1200 039 8242 000 133 04—SIlO 6000256011 (BLZ 395 501 10) (BLZ 395 700 61) (512 370100 50) (8LZ 392 600 82) SAN: 1BAN: IBAN: SAN: DE14 3955 0110 0001 200039 DE57 3957 0061 0624200000 DEB7 3701 00600013304500 0E02 3826 0082 6000 256011 SWIFT-BlC: SWIFT-BIC: SWIFT-BIC: SIMFT8IC: SDIJEDE33 DEUTDEDK395 PBNKDEFF GENODED1 EVB Punkt a): Förderung der Abfallvermeiduflg und Abfallberatung Die Bestandsaufnahme in NRW hat gezeigt, dass abfallvermeidende Maßnahmen und die in recht Abfallberatung in der überwiegenden Anzahl der Kommunen in NRW unterschiedlichem Umfang stattfindet. - - Gegenüber dem gültigen AWP der Landes wird im vorliegendem Entwurf dem Bereich Förderung der Abfallvermeidung nicht nur wesentlich mehr Raum sondern auch wesentlich mehr Inhalt in Form von konkreten Maßnahmen und Beispielen gegeben. Gleiches gilt für die im KrWG geforderten 2. Stufe der Abfallhierarchie: Vorbereitung zur Wiederverwertung. Die Behandlung beider Themenbereiche der Abfallhierarchie lehnt sich sehr stark an das Abfallvermeidungsprogramm Deutschlands an, welches im Juli 2013 beschlossen wurde. Während in den zurückliegenden Jahren der Fokus auf Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Sensibilisierung lag, sollen zukünftig die Wiederverwendung und die Verbesserung der Nutzungsintensität einen höheren Stellenwert einnehmen. Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und zielgerichtet weiterentwickelt. Beispielhaft werden die Bekanntmachung von Best Practice Beispielen und das Initiieren von Wettbewerben angeführt. Die Einrichtung einer solchen Institution wird ausdrücklich befürwortet, da gerade die Vernetzung von in diesen Bereichen Tätigen ein hohes Synergiepotential bietet. Die Erfahrung zeigt, dass eine zentrale Anlaufstelle (Wissenspool), schneller gute Aktionen, Maßnahmen, Ausstellungen, usw. publik machen bzw. darauf hinweisen kann. Auch sollte das Wissen bzgl. Fördermöglichkeiten, Knowhow Transfer und schon vorliegende Erfahrungen oder Studien gebündelt werden, um nicht durch zeitaufwendige eigene Recherchen das ohnehin knapp in den Kommunen zur Verfügung stehende Personal zu binden. Möglichkeiten, die Wiederverwendung von Abfällen zu stärken, werden im AWP detailliert und zutreffend dargestellt. Die Menge der Abfälle, die der Wiederverwendung zugeführt werden, kann jedoch nur wirkungsvoll gesteigert werden, wenn die Schritte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Abgabe an Folgenutzer effizient in ihren Abläufen, in der Fläche (gemeindeübergreifend) und in der Finanzierung geregelt und organisiert sind. Wertstoffhöfe sollten hierzu stadt- und gemeindeübergreifend von den Bürgern genutzt werden dürfen. Dies führt zu höherem Entsorgungskomfort, verkürzt häufig Entsorgungswege und steigert dadurch die Bereitschaft der Bürger, wiederverwendbare und verwertbare Abfälle abzugeben. Zur zum Teil notwendigen Aufarbeitung von Abfällen (z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Altkleider) mit dem Ziel der ortsnahen Abgabe/Verkauf in Sozialkaufhäusern, ist die Einbindung sozialer Einrichtungen unverzichtbar. Diese Aktivitäten müssen koordiniert werden. Darüber hinaus sind die Kosten der Erfassung, Aufbereitung und Abgabe über Abfallgebühren zu finanzieren, soweit die Verkaufserlöse nicht ausreichen. Forderung: 2/8 Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der gegenseitigen (KreislGemeinde) Aufgabenübertragung sind zu umständlich. Hier sollte der AWP und in der Folge das Landesabfallgesetz NRW die Zuständigkeiten für die Erfassung im Bringsystem von wiederverwendbaren und verwertbaren Abfällen auf die Kreise erweitern. Forderung: Das MKULNV sollte die Einrichtung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung vorantreiben und umsetzen. Gewerbeabfal Iberatung Aufgrund der Erfahrungen der AWA/des ZEW im Bereich der Überlassungspflicht von Abfällen aus den Gewerbebetrieben an die örE sollte insbesondere hinsichtlich der Gewerbeabfallberatung verstärkt darauf hingewirkt werden, dass auch Gewerbebetriebe entsprechend der Anzahl ihrer Mitarbeiter und der Art ihres Gewerbes, Abfailmengen zur Beseitigung an die Stadt/die Gemeinde zu überlassen haben. Regelmäßige Kontrollen über die Angemessenheit des Volumens der Sammelbehältnisse für die Abfälle sind geboten. Forderung: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Verpflichtung von Gewerbebetrieben zur ausreichenden Bereitstellung von Behältervolumen im AWP und im Landesabfallgesetz zu berücksichtigen. Punkt b): Regionale Entsorgungsautarkie Im vorliegenden Entwurf des AWP wird das zentrale Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Das MKULNV sieht dabei nur die Bildung von drei Entsorgungsregionen vor. Das MKULNV fordert im Entwurf auf, innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des AWP entsprechende Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen. Das Land hält sich nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist ausdrücklich vor, die Zuweisung zu einer Region als verbindlich zu erklären, sofern es diesen Schritt aufgrund der Entwicklung für geboten hält. Generell wird im AWP-Entwurf Kooperation auf freiwilliger Basis ausdrücklich Vorrang eingeräumt, das heißt auch über die jeweiligen Grenzen der Regionen sind abfallwirtschaftliche Kooperationen in der Zukunft möglich. ZEW und AWA bedauern, dass nicht von vornherein mit dem Instrument der Zuweisung gearbeitet wird und erwarten von der Landesregierung, dies zu überdenken. Bezüglich der Zuordnung zu Entsorgungsregionen wird auf die Aussagen zu Kapitel 2.3 verwiesen. Hier wird die Notwendigkeit von 4 statt 3 Entsorgungsregionen begründet. Anmerkungen und Forderungen zu einzelnen Kapiteln im AWP: Kapitel 2.3 Vorschlag zur Bildung von Entsorgungsregionen 3/8 Forderung: Die Anzahl der vorgeschlagenen Entsorgungsregionen vorgeschlagenen Regionen auf 4 Regionen erhöht werden. soll von 3 bisher Wir schließen uns diesbezüglich der nachstehenden, auszugsweise übernommenen Begründung des VKU zum AWP vom 25.6.2014 an: Im Entwurf des AWP werden als Planungs- und Abwägungskriterien zur Bildung der Regionen vergleichbare Größenordnungen in Bezug auf die vorhandenen überlassenen Abfälle und Behandlungskapazitäten angeführt. 1. 2. 3. 4. Westliches Rheinland Rheinland/Bergisches Land Westfalen! östl. Ruhr Mitte Die Unterschiede bzgl. der Auslastung mit örE-Mengen und die errichteten Behandlungskapazitäten sind beim 3-Regionen-Modell wesentlich stärker ausgeprägt als beim 4-Regionen-Modell, so dass die aufgestellten Kriterien im 4-Regionen-Modell besser erfüllt werden: 4-Regionen-Modell 3-Regionen-Modell Auslastung mit örE Mengen Region Rheinland: Region Westfalen: 58 % 78 % Region westl. Rheinland: 65 % Region Rheinland/Bergisches Land: 60 % Westfalen/östl. Region Ruhrgebiet: 69% 4/8 Errichtete Kapazitäten Region EKOCity: 68 % Region Mitte: 65 % Region Rheinland: 500 kg/Ea Region westl. Rheinland: 400 kg/Ea 500 kg/Ea Region Rheinland/Bergisches Land: Region Westfalen: 300 kg/Ea Region Westfalen/östl. Ruhrgebiet: 400 kglEa Region EKOCity: 700 kg/Ea Region Mitte: 500 kg/Ea Um auch der zur Zeit gegebenen strukturellen Ungleichbehandlung der Gebührenzahler in NRW entgegenzuwirken, die vor allem die Bürgerinnen und Bürger in Kommunen betrifft, welche die Maßnahmen aus früheren den Abfallwirtschaftsplänen des Landes umgesetzt haben, ist anzustreben, innerhalb des Landes NRW, jedenfalls aber in den Entsorgungsregionen, die Gebühren zu vereinheitlichen. Forderungen: • • • Einheitliche und gerechte Abfallgebühren sollen in ganz NRW, jedenfalls aber in den Entsorgungsregionen, geschaffen werden. Die Abfallgebühren sein sollen transparent und von der Preisüberwachungsbehörde geprüft sein. Die Quersubventionierung von Wettbewerbspreisen ist zu untersagen, da es dem öffentlichen Preisrecht widerspricht. Die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Ausschreibungen der örE verschärfen den oben genannten Trend der Unterschiede in den Entsorgungsgebühren. Nach dem Entwurf sind die Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen und Mühiheim an der Ruhr angehalten, eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband EKOCity zu prüfen. Dies ist allerdings schon als obsolet zu betrachten, da Ausschreibungen von Essen, Gelsenkirchen und Bottrop zukünftig eine weitere Belieferung der RWE Anlage in Essen Karnap ergeben haben. Mit der Bildung der zuvor genannten Entsorgungsregion soll in einer relativ großzügigen Betrachtungsweise das europarechtlich vorgegebene Prinzip der Nähe umgesetzt werden. Während der derzeit gültige, noch von der schwarz-gelben Landesregierung am 30.3.2010 in Kraft gesetzte AWP das gesamte Land NRW als mit dem europäischen Nähe-Prinzip als vereinbar definiert hat, will die jetzige Landesregierung dem Nähe-Prinzip wieder zum Durchbruch verhelfen. 5/8 Allerdings sollten diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile dadurch haben, dass sie nicht die nächstgelegene Anlage für die thermische Behandlung ihrer Beseitigungsabfälle nutzen, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich sollte sich an der vermeidbaren Kilometerleistung pro Tonne orientieren. Dabei müssen auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden (siehe hierzu Kapitel 4.4). Kapitel 3.4 Grenzüberschreitende Abfailverbringung Die Bestimmunen zur grenzüberschreitenden Abfailverbringung werden lediglich in ihrer restriktiven Wirkung beschrieben. Dabei ist bei den dargestellten Auslastungsgraden der Anlagen genügend Kapazität vorhanden, auch Abfälle aus dem nahen Ausland zu verarbeiten. Die unter den Zielen der Abfallwirtschaftsplanung aufgeführte Möglichkeit zeitlich befristeter Notentsorgungsmaßnahmen aus dem europäischen Ausland oder dem Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen durchzuführen, sollte durch das Land beispielsweise durch entsprechende Genehmigungspraxis unterstützt werden. Dies ist aufgrund der Grenzlage gerade für den Standort Weisweiler, der sich unter Wettbewerbsaspekten gegenüber im Landesinneren gelegen Anlagen nachteilig ausgewirkt hat, von besonderer Bedeutung. Forderung: Eine im AWP (Kap. 10.1, Seite 113) favorisierte Reduzierung bestehender Behandlungskapazitäten ist nur dann akzeptabel, wenn dabei ökologische Standards und nicht nur „Dumpingpreise“ entscheidungsrelevant sind. (siehe auch Forderungen zu Kapitel 4.4 des AWP- Entwurfs) Bezüglich der u.E. zur Zeit erheblich unterschiedlichen Genehmigungspraxis erheben wir folgende Forderung: Das MKULNV sollte bei den Bezirksregierungen in NRW eine Genehmigungspraxis bei Abfallimporten umsetzen und sicherstellen. einheitliche Kapitel 4.2. Gebührenanreize für Abfälle zur Verwertung Der AWP nennt die Möglichkeit der Erhebung von Grundgebühren auf Gemeindeebene, um durch niedrigere Leistungsgebühren für Verwertungsabfälle Anreize zur verstärkten Getrennthaltung verwertbarer Abfälle zu schaffen. Der AWP sollte darauf hinweisen, dass dieses Instrument auch auf Kreisebene eingesetzt werden kann. Insbesondere die Finanzierung eines Teils der Kosten für Vergärungs- und Grünabfallkompostierungsanlagen über eine Grundgebühr ermöglicht die Erhebung geringerer Leistungsgebühren. Hierdurch wird vermieden, dass Gemeinden und Bürger wegen hoher Leistungsgebühren darauf verzichten, Wertstoffe und hier insbesondere Bio- und Grünabfälle getrennt zu erfassen. Kapitel 4.4 Weiterentwicklung zu einer Ressourcenwirtschaft Zur Weiterentwicklung der Ressourcenwirtschaft ist es aus Sicht des ZEW unerlässlich, konkrete Kennzahlen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft festzulegen. Hier sollten 6/8 verschiedene Verwertungs- und Entsorgungsverfahren hinsichtlich ihrer Klimarelevanz und ihres Ressourcenverbrauches bewertet werden. Forderung Die Umwelterheblichkeit und Energieeffizienz vorhandener Anlagen ist zu bewerten und zu vergleichen. Damit kann zugunsten besserer ökologischer Standards steuernd eingegriffen werden. Forderung Zur ökologischen Bewertung von Entsorgungswegen ist ein Systemvergleich zwischen den Umweltauswirkungen der Müllverbrennung, der Aufbereitung mit nachfolgender Verbrennung (EBS), sowie auch deren spezifische Schadstofffracht im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung durchzuführen. Damit würde dann auch ein Steuerungsinstrument gemäß Seite 68 der Strategischen Umweltprüfung zum AWP geschaffen, energieeffizienteren (und umweltfreundlichen!!) Anlagen eine bessere Auslastung zu geben. Mit der aktuellen Fassung kann dieses, unseres Erachtens sehr wichtige Ziel nicht erreicht werden. Einige Abfallströme wie z. B. Klärschlamm werden derzeit in industriellen Feuerungsanlagen, z. B. Mitverbrennung im Kraftwerk Weisweiler, mit niedrigeren ökologischen Standards als in der MVA Weisweiler entsorgt. Forderung: Öffentliche Abfälle wie Klärschlamm sollten mit höherer Priorität in den frei werdenden Kapazitäten von Müllverbrennungsanlagen als in industriellen Feuerungsanlagen entsorgt werden. Kapitel 9 Entsorgungsinfrastruktur Die Stoffströme von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu allen Anlagen sollten im AWP und/oder in den Siedlungsabfallbilanzen dargestellt werden, um bessere Kenntnisse über anderenorts entsorgte Mengen zu erhalten. Dabei sind auch Umschlaganlagen von Interesse. Forderung: Das MKULNV sollte eine weitergehende Stoffstromkontrolle unter Einbeziehung der gewerblichen Abfallströme zur Verwertung und aller wichtigen Entsorgungsanlagen in NRW durchführen und regelmäßig veröffentlichen. Die Datenbank AIDA des Landes NRW sollte mit den Anlagengenehmigungen übereinstimmen, was nicht immer der Fall ist. Die Stammdaten der Entsorgungsanlagen sollten regelmäßig von den Betreibern überprüft werden. Eine einheitliche Systematik sollte von allen Landesbehörden angewendet werden. 7/8 Kapitel 9.2 Mechanische Abfallbehandlungsanlagen Das ELC Horm wird als Vorbehandlungsanlage vor der weiteren Entsorgung in der MVA Weisweiler genutzt, jedoch bei der Siedlungsabfallbilanz nicht berücksichtigt, weil dort die End-Entsorgungsanlage angegeben wird. Wahrscheinlich findet das ELC-Horm deswegen keinen Eingang in die Tabelle 9.2 ‚Auflistung mechanischer Abfallbehandlungsanlagen in NRW“. Forderung: Das ELC Horm ist in die Tabelle 9.2 aufzunehmen. Kapitel 9.6 Deponien Falls die Entsorgungssicherheit für die Rostasche aus der MVA Weisweiler Eingang in die Landesplanung finden soll, müssen die derzeitigen Entsorgungswege berücksichtigt werden, was im AWP-Entwurf aber nur eingeschränkt der Fall ist. Forderung: Der AWP sollte den konkreten Entsorgungsweg der Rostasche aus der MVA Weisweiler deutlicher darstellen. Die Entsorgung ist vertraglich langfristig über die Kraftwerksdeponie des Kraftwerkes Weisweiler bei Neulohn-Fronhoven gesichert. Die Gemeinde Kreuzau sieht die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft auch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e.V. vertreten und schließt sich dessen Stellungnahme ausdrücklich an. Mit freundlichen Grüßen -Eßer 8/8