Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
13.08.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 25.07.2014
Vorlagen-Nr.: 28/2012 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
09.09.2014
17.09.2014
25.09.2014
02.10.2014
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
2. Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 26.06.2012 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan E 28 gefasst (VL 28/2012). Am 14.09.2012 hat der Rat planerische Ziele zum
Bebauungsplanentwurf gefasst (VL 28/2012 1. Ergänzung) und zur Sicherung der Planung eine
Veränderungssperre beschlossen (43/2012). Der Entwurf des Bebauungsplans E 28 nebst
Begründung und textlichen Festsetzungen wurde dem Bau- und Planungsausschuss in seiner
letzten Sitzung am 12.03.2014 vorgelegt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich
hierzu auf die Sitzungsvorlage Nr. 28/2012 2. Ergänzung. Die Verwaltung unterbreitete in dieser
Vorlage den Beschlussvorschlag dem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen und die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1)
BauGB) und der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) zu beschließen. Der
Bau- und Planungsausschuss hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen keinen
Beschluss zum Bebauungsplanentwurf zu fassen, da noch Beratungsbedarf zum Entwurf
bestehen würde. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Der Bebauungsplanentwurf, die zugehörige Begründung und die textlichen Festsetzungen werden
nunmehr den Fachausschüssen und dem Rat erneut zur Zustimmung und zum Beschluss zur
Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgelegt.
Die Unterlagen sind als Anlage 1 bis 3 beigefügt. Der Planentwurf ist seit der Vorlage im Bau- und
Planungsausschuss vom 12.03.2014 nicht verändert worden. Die textlichen Festsetzungen und
die Begründung sind an einigen Stellen korrigiert worden. Zu den wesentlichen Inhalten und
Festsetzungen des Bebauungsplans haben sich keine Veränderungen ergeben.
In der oben angesprochenen Sitzung Bau- und Planungsausschuss vom 12.03.2014 wurde bereits
kontrovers über die im Planentwurf vorgesehene Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11
BauNVO (mit der Zweckbestimmung „Papierfabrik“) diskutiert. Hierzu verweise ich auf ein
Schriftstück des RA Nettekoven (Mitarbeiter von RA Dr. Oerder), das sich mit der Zulässigkeit
eines Sondergebietes für eine Papierfabrik befasst. Das Schriftstück ist der Vorlage als Anlage 4
beigefügt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass mit der Zustimmung zum hier vorgelegten
Bebauungsplanentwurf bzw. mit dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB keine abschließende Entscheidung über die
Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Im weiteren Verfahren können noch
Anpassungen am Planentwurf jeder Art getroffen werden. Es ist für das weitere Verfahren jedoch
wichtig und notwendig die Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf
einzuholen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen und den Bebauungsplan ggfs. anpassen zu
können. Aus diesem Grund empfehle ich ihnen den Beschluss zu den Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB zu fassen, um im Rahmen der Beteiligungsverfahren Stellungnahmen der
Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf einzuholen. Dieser Verfahrensschritt
sollte auch aufgrund der zeitlich befristeten Veränderungssperre baldmöglichst in Angriff
genommen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und textlichen Festsetzungen wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(Scoping) gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-