Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-95/2008
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
14.05.2008
Frau Muckenheim
BA. 2676
Bauantrag Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle
(landwirtschaftlich) und Kartoffelhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen mit dem Hinweis auf besondere Beachtung des Lärmschutzes.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 07.05.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß §
36 (1) BauGB zur Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle
(Landwirtschaft) und Kartoffellagerhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42 (Ecke Kirchgasse). Im
Antrag sind die Betriebszeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
angegeben. Ein Schallschutzgutachten ist laut Antrag beigefügt und liegt dem Kreis Düren bereits
vor.
Für den Grundstücksbereich besteht aktuell eine Baugenehmigung zum Neubau eines
Wohnhauses mit Garage von April 2008 (s. Liste Bauanträge/Bauvoranfragen ab 07.04.2008, BA.
2676).
Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist „Gemischte
Baufläche“ aus. Gemäß Abgrenzungssatzung liegt das Vorhaben im Innenbereich der Ortschaft
Welz. Es handelt sich somit um ein Vorhaben gemäß § 34 BauGB (Bauen des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles).
Die Erschließung ist gesichert.
Ob sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt, wird abschließend der Kreis Düren mit den
zuständigen Fachbehörden beurteilen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen mit dem Hinweis auf
besondere Beachtung des Lärmschutzes.
(Witkopp)