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Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle (landwirtschaftlich) und Kartoffelhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle (landwirtschaftlich) und Kartoffelhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42) Beschlussvorlage (Bauantrag Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle (landwirtschaftlich) und Kartoffelhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-95/2008 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 14.05.2008 Frau Muckenheim BA. 2676 Bauantrag Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle (landwirtschaftlich) und Kartoffelhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen mit dem Hinweis auf besondere Beachtung des Lärmschutzes. Problembeschreibung/Begründung: Mit Schreiben vom 07.05.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 (1) BauGB zur Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gerätehalle (Landwirtschaft) und Kartoffellagerhalle mit Kühlung in Welz, Kreisstraße 42 (Ecke Kirchgasse). Im Antrag sind die Betriebszeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr angegeben. Ein Schallschutzgutachten ist laut Antrag beigefügt und liegt dem Kreis Düren bereits vor. Für den Grundstücksbereich besteht aktuell eine Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage von April 2008 (s. Liste Bauanträge/Bauvoranfragen ab 07.04.2008, BA. 2676). Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist „Gemischte Baufläche“ aus. Gemäß Abgrenzungssatzung liegt das Vorhaben im Innenbereich der Ortschaft Welz. Es handelt sich somit um ein Vorhaben gemäß § 34 BauGB (Bauen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles). Die Erschließung ist gesichert. Ob sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt, wird abschließend der Kreis Düren mit den zuständigen Fachbehörden beurteilen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen mit dem Hinweis auf besondere Beachtung des Lärmschutzes. (Witkopp)