Daten
Kommune
Linnich
Größe
14 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-94/2008
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
14.05.2008
Frau Muckenheim
BA. 1542
Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage in Linnich, Rurstraße 33
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1)
BauGB zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Bauantrag vom 07.05.2008 wird um Genehmigung zur Anbringung einer Werbeanlage am
vorhandenen Haus „Jägerhof“, Rurstraße 33 gebeten. Es ist beabsichtigt, das vorhandene Schild
auszutauschen. Es bleibt eine lichte Durchgangshöhe von angegebenen 3,52 m. Laut hiesiger
Aktenlagen liegen bereits mehrere Baugenehmigungen verschiedener Werbeanlagen vor. Letzte
Genehmigung ist eine Giebelwerbung (Anstrich) aus dem Jahre 1985.
Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist „Gemischte
Baufläche“ aus. Es handelt sich somit um ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB (Bauen im
Innenbereich).
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Ob die Anbringung genehmigungsfähig ist, wird abschließend der Kreis Düren beurteilen.
(Witkopp)