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Beschlussvorlage (Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage in Linnich, Rurstraße 33)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
14 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage in Linnich, Rurstraße 33)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-94/2008 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 14.05.2008 Frau Muckenheim BA. 1542 Bauantrag Anbringung einer Werbeanlage in Linnich, Rurstraße 33 Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Bauantrag vom 07.05.2008 wird um Genehmigung zur Anbringung einer Werbeanlage am vorhandenen Haus „Jägerhof“, Rurstraße 33 gebeten. Es ist beabsichtigt, das vorhandene Schild auszutauschen. Es bleibt eine lichte Durchgangshöhe von angegebenen 3,52 m. Laut hiesiger Aktenlagen liegen bereits mehrere Baugenehmigungen verschiedener Werbeanlagen vor. Letzte Genehmigung ist eine Giebelwerbung (Anstrich) aus dem Jahre 1985. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Der Flächennutzungsplan weist „Gemischte Baufläche“ aus. Es handelt sich somit um ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich). Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Ob die Anbringung genehmigungsfähig ist, wird abschließend der Kreis Düren beurteilen. (Witkopp)