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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfächen; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfächen;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfächen;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 390/2013 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 27.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 147A Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfächen; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 147 A, Erftstadt – Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen. Begründung: Mit Antrag 376/2011 wurde seitens des Antragstellers (AHAG-Lechenich e.V.) angeregt, den Parkplatz am Haagenpfädchen zu erweitern, da insbesondere an Tagen, an denen der Schützenplatz wegen Veranstaltungen nicht als Parkplatz zur Verfügung steht, in der Innenstadt ein Mangel an Stellplätzen festzustellen ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragte daraufhin in seiner Sitzung am 30.11.2011 die Verwaltung, unter anderem zu prüfen, ob noch Parkraumbedarf in Lechenich besteht und wenn ja, wo dieser geschaffen werden könnte. Um den Bedarf für die geforderte Erweiterung des Parkplatzes Am Haagenpfädchen zu ermitteln, führte die Verwaltung im Sommer 2012 außerhalb der Schulferienzeit an zwei repräsentativen Werktagen (Dienstag, den 26.06. und Donnerstag, den 05.07.) eine Erhebung der Stellplatzauslastung auf allen für die Innenstadt relevanten Parkplätzen durch. Die Erhebung betraf sämtliche öffentliche Parkplätze der Altstadt sowie den Schützenplatz, die Bonner Straße von der Innenstadt bis zum Kreisverkehr An der Patria , die Herriger Straße von der Innenstadt bis zur Einmündung Vilskaul sowie den Parkplatz Am Haagenpfädchen und die Stellplätze an der Blessemer Straße gegenüber dem Wokinghamplatz. Bei der Zählung am 05.07.2012 bestand zudem die Einschränkung, dass der Parkplatz Schützenplatz wegen einer Veranstaltung gesperrt war und somit anstatt 561 nur 400 Parkplätze im Bereich der Innenstadt zur Verfügung standen. Durch die Zählungen konnte festgestellt werden, dass zu den jeweiligen Spitzenstunden (zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr) über 100 (am 26.06.2012) bzw. über 30 (am 05.07.2012) Parkplätze im Innenstadtbereich nicht belegt waren. Für den im Antrag zum Ausbau vorgeschlagenen Parkplatz Am Haagenpfächen wurde zudem festgestellt, dass selbst zu den Spitzenstunden keine komplette Belegung festgestellt werden konnte. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat nach eingehender Beratung in seiner Sitzung am 18.09.2012 (V 325/2012) beschlossen, die Planung der Erweiterung des Parkplatzes Am Haagenpfädchen zeitnah weiter voranzutreiben. Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) BauGB in der Zeit vom 15.12.2013 bis 14.01.2013 zu der beabsichtigten Planung durchgeführt. Dabei wurden keinen gravierenden Bedenken bezüglich einer Erweiterung des Parkplatzes vorgetragen; es wurden lediglich von der Unteren Landschaftsbehörde Vorschläge unterbreitet, wie die Planung hinsichtlich einer wünschenswerten Verbesserung der Strukturgüte des angrenzenden Rotbachs optimiert werden kann. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nunmehr die Grundlage geschaffen werden, einen Vorentwurf für die Erweiterung des Parkplatzes zu erstellen, welcher die Einwände der Unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt und in einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) (BauGB) vorgestellt werden soll. (Erner) -2-