Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 390/2013
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
27.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 147A Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am
Haagenpfächen;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 147 A, Erftstadt – Lechenich, Erweiterung
Parkplatz Am Haagenpfädchen.
Begründung:
Mit Antrag 376/2011 wurde seitens des Antragstellers (AHAG-Lechenich e.V.) angeregt, den
Parkplatz am Haagenpfädchen zu erweitern, da insbesondere an Tagen, an denen der
Schützenplatz wegen Veranstaltungen nicht als Parkplatz zur Verfügung steht, in der Innenstadt
ein Mangel an Stellplätzen festzustellen ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragte
daraufhin in seiner Sitzung am 30.11.2011 die Verwaltung, unter anderem zu prüfen, ob noch
Parkraumbedarf in Lechenich besteht und wenn ja, wo dieser geschaffen werden könnte.
Um den Bedarf für die geforderte Erweiterung des Parkplatzes Am Haagenpfädchen zu ermitteln,
führte die Verwaltung im Sommer 2012 außerhalb der Schulferienzeit an zwei repräsentativen
Werktagen (Dienstag, den 26.06. und Donnerstag, den 05.07.) eine Erhebung der
Stellplatzauslastung auf allen für die Innenstadt relevanten Parkplätzen durch. Die Erhebung
betraf sämtliche öffentliche Parkplätze der Altstadt sowie den Schützenplatz, die Bonner Straße
von der Innenstadt bis zum Kreisverkehr An der Patria , die Herriger Straße von der Innenstadt bis
zur Einmündung Vilskaul sowie den Parkplatz Am Haagenpfädchen und die Stellplätze an der
Blessemer Straße gegenüber dem Wokinghamplatz. Bei der Zählung am 05.07.2012 bestand
zudem die Einschränkung, dass der Parkplatz Schützenplatz wegen einer Veranstaltung gesperrt
war und somit anstatt 561 nur 400 Parkplätze im Bereich der Innenstadt zur Verfügung standen.
Durch die Zählungen konnte festgestellt werden, dass zu den jeweiligen Spitzenstunden (zwischen
11.00 Uhr und 12.00 Uhr) über 100 (am 26.06.2012) bzw. über 30 (am 05.07.2012) Parkplätze im
Innenstadtbereich nicht belegt waren. Für den im Antrag zum Ausbau vorgeschlagenen Parkplatz
Am Haagenpfächen wurde zudem festgestellt, dass selbst zu den Spitzenstunden keine komplette
Belegung festgestellt werden konnte. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat nach eingehender
Beratung in seiner Sitzung am 18.09.2012 (V 325/2012) beschlossen, die Planung der
Erweiterung des Parkplatzes Am Haagenpfädchen zeitnah weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) BauGB in der Zeit vom 15.12.2013 bis 14.01.2013 zu
der beabsichtigten Planung durchgeführt. Dabei wurden keinen gravierenden Bedenken bezüglich
einer Erweiterung des Parkplatzes vorgetragen; es wurden lediglich von der Unteren
Landschaftsbehörde Vorschläge unterbreitet, wie die Planung hinsichtlich einer wünschenswerten
Verbesserung der Strukturgüte des angrenzenden Rotbachs optimiert werden kann.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nunmehr die Grundlage geschaffen werden, einen Vorentwurf
für die Erweiterung des Parkplatzes zu erstellen, welcher die Einwände der Unteren
Landschaftsbehörde berücksichtigt und in einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. §3(1) (BauGB) vorgestellt werden soll.
(Erner)
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