Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
23.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
05.09.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2013
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 31.07.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
05.09.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
19.09.2013
vorberatend
23.09.2013
beschließend
Ausschreibung der Stelle eines/r Klimaschutzmanager/in
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stelle eines Klimaschutzmanagers Fördermittel aus dem
Klimaschutzprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu
beantragen und die Stelle nach Bewilligung der Fördermittel auszuschreiben. Die Stelle wird
zunächst befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren entsprechend der Dauer des
Förderprogramms.
Begründung:
Mit A 140/2012 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit die Neueinstellung eines Klimaschutzmanagers oder auch die
Weiterbildung eines vorhandenen Mitarbeiters fördert.
In den Förderrichtlinien wird immer wieder von der Schaffung einer Stelle für
Klimaschutzmanagement gesprochen. Auf Rückfrage wurde seitens des Verwalters der
Fördermittel (Projektträger Jülich) bestätigt, dass nur eine Neueinstellung gefördert werden kann.
Der Förderzeitraum beträgt für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von
Klimaschutzteilkonzepten zwei Jahre.
2010 wurde mit Fördermitteln des Bundes ein Klimaschutz-Teilkonzept für 49 Hochbauten der
Stadt Erftstadt zur Ermittlung von CO-2 Einsparpotentialen erstellt. Bis März 2014 soll ein
ebenfalls gefördertes Klimaschutzteilkonzept für den Bereich Erneuerbare Energien der Stadt
Erftstadt abgeschlossen werden. Die
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sind die Voraussetzungen erfüllt, um Fördergelder
für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erhalten zu können. Abhängig von der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Antragstellers beträgt die Förderung 65 % für
Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt, 85 % für Kommunen, deren Konzept zur
Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde, und 95 % für Kommunen im
Nothaushalt.
Die Stelle des Klimaschutzmanagers soll folgende Aufgaben umfassen:
- Umsetzung der Klimaschutzteilkonzepte und Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen
zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- Erarbeitung konkreter Projektempfehlungen aus den Klimaschutzteilkonzepten und Entwicklung
von Umsetzungsstrategien mit Einbindung der verschiedenen Akteure.
- Organisation der Vernetzung zwischen Politik, Verwaltung, Bevölkerung und unterschiedlichen
Projektpartnern und Akteuren im Bereich Klimaschutz
- Organisation und Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen
- Konzeptentwicklung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zum integrierten
Klimaschutzkonzept
- Aufbau eines Klimaschutz-Controlling-Systems und Fortschreibung der CO2-Bilanzierung
Eine Eingruppierung der Stelle des Klimaschutzmanagers erfolgt nach EG 11 TVöD. Dieser Wert
wurde aus Stellenausschreibungen in vergleichbaren Städten ermittelt.
Die Personalkosten belaufen sich auf rund 61.000 € jährlich. Über einen Förderzeitraum von zwei
Jahren und bei einer voraussichtlichen Förderquote von 85 % beträgt der städtische Eigenanteil
18.300 €.
(Erner)
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