Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
158 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1303-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2014
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1303-IX
1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie den Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis.
Zum Fuß- und Radweg zwischen Arloff und Kalkar ergibt sich nachfolgender Sachstand:
Grundlage für die Finanzierung von Radwegen ist das Radwegeprogramm. Nach dem 2. Modernisierungsgesetz befinden die politischen Gremien des Regionalrates der Bezirksregierung Köln
alljährlich über die Priorisierung der Radwegeprojekte.
Der Radweg Arloff/Kalkar fällt unter weitere Maßnahmen im Radwegeprogramm. Er ist z. Zt. nicht
priorisiert. In Anbetracht der Haushaltslage beim Land besteht auf dieser Basis heute kein Anlass
für Aktivitäten seitens des Landesbetriebs.
Da im Landeshaushalt der Titel für die Radwegefinanzierung nicht für die vielen dringenden Wünsche reicht, wird seit einigen Jahren ein Teil der Haushaltsmittel direkt vom Ministerium dazu verwendet, bei nachweislich bürgerschaftlichen Engagement einzelne Maßnahmen außerhalb der
Prio-Liste finanziell zu unterstützen. Dies wird unter dem Stichwort „Modellprojekt Bürgerradweg“
geführt.
Modellprojekt „Bürgerradweg“
Für Radwegeprojekte an bestehenden Landesstraßen, die sich in der Prioritätenliste des Regionalrates befinden, jedoch aufgrund einer niedrigen Dringlichkeitseinstufung über die Haushaltsfinanzierung nicht zeitnah verwirklicht werden können, bietet das Modellprojekt „Bürgerradwege“
eine Möglichkeit der kurzfristigen Realisierung.
Notwendig ist dafür das „bürgerschaftliche“ Engagement vor Ort. Spezielle Empfehlungen für den
Bau solcher Radwege sind nicht erlassen worden, um der Kreativität der Beteiligten – gerade wegen der finanziellen Auswirkungen – freien Raum zu geben. Bürgerradwege können abweichend
von der üblichen Bauweise mit reduziertem Standard gebaut werden, müssen dabei jedoch, wenn
sie in der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungslast des Landesbetriebes Straßenbau NRW betrieben werden sollen, immer dem Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen gerecht
werden.
Über Modelleignung, Leistungs- und Finanzierungsaufteilungen entscheiden die Projektpartner vor
Ort. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt in seinen Regionalniederlassungen die Anmeldung der Maßnahme, u.a. die koordinierende Beratung.
Vorgehensweise:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Vereinbarung zwischen Straßen NRW und der beteiligten Kommune.
Grundstücke für die benötigten Flächen gehen von der Kommune in
den Besitz von Straßen NRW über.
Radweg wird nach Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften von Straßen NRW gebaut.
Straßen NRW wird unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig.
Straßen NRW ist für den Winterdienst - soweit erforderlich – zuständig.
Planung und Bau des Radwegs werden von der dafür zuständigen Kommune übernommen.
Kommunen erhalten eine vom MBWSV NRW fixierte Pauschale.
Für die Gemeinde ergeben sich bei der Realisierung im Rahmen des Bürgerradwegeprogramms
nachfolgende finanzielle Verpflichtungen:
- Bereitstellung der Grundstücke ( geschätzter Aufwand rd. 16.000€)
- Planung des Radweges (geschätzter Aufwand rd. 4000,--€).
Wahrscheinlich werden anteilige Baukosten ebenfalls bei der Gemeinde verbleiben. Abhängig
sind diese von den Gesamtbaukosten und dem Pauschalbetrag, der bewilligt wird.
Des Weiteren ist bürgerschaftliches Engagement gefordert. Die Bürger können sich einbringen
durch Geldspenden, kostenlos eigene Grundstücke zur Verfügung stellen oder an dem Projekt
selbst mitarbeiten. Natürlich ist auch eine Beteiligung ansässiger Firmen möglich.
In den vergangenen Jahren war die Stadt bemüht, zusammen mit dem Landesbetrieb eine Lösung
zu finden. Auf der Grundlage eines Grunderwerbsplanes des Landesbetriebs erfolgten Grunder-
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werbsverhandlungen. Trotz aller Bemühungen seitens der Verwaltung verliefen diese letztendlich
erfolglos.
Eine Grundlage für weitere Aktivitäten zum Grunderwerb kann nur mittels Planungsrecht – hier auf
gemeindlicher Ebene die Aufstellung eines Bebauungsplanes - geschaffen werden.
Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan besteht für die Gemeinde in den Fällen, in denen
mit den betroffenen Eigentümern keine Einigung erzielt wird, die Möglichkeit, Vorkaufsrecht auszuüben oder ein Enteignungsverfahren im Rahmen der Bestimmungen der §§ 85 ff BauGB durchzuführen.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
Sollte eine Realisierung im Rahmen des Bürgerradweges angestrebt werden, wird die Verwaltung
die weiteren Schritte mit dem Landesbetrieb abstimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel für
das Haushaltsjahr 2016 folgende anmelden.
Parallel hierzu ist vor Ort bürgerschaftliches Engagement für die Maßnahme zu aktivieren.
2. Rechtliche Würdigung
Die Straßenbaulast entlang der L 11 liegt gem. § 43 Straßen- und Wegegesetz NRW in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, hierzu gehört auch der Ausbau von Fußgänger- und
Fahrradwegen.
Gem. § 49 Straßen- und Wegegesetz sollen die Gemeinde zusammen mit dem Träger der Straßenbaulast auf die Schaffung eines zusammenhängenden Radwegenetzes hinwirken.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt nicht vorhanden. Eine außerplanmäßige Bereitstellung ist nur aufgrund einer Nachtragshaushaltssatzung (§ 81 Abs. 2 Nr. 3 GO) möglich.
Ggfls. sind entsprechende Mittel im Haushalt 2016 zu veranschlagen. In jedem Fall der Mittelbereitstellung sind die Ziele der Haushaltskonsolidierung zu beachten. D.h. dass ggfls. Ertragssteigerungen einzuplanen sind.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund des derzeit nicht durchführbaren freiwilligen Erwerbs der nötigen Grundstückflächen, der nicht gesicherten förderungsmäßigen Teilfinanzierung durch das Land NRW und
den haushaltsmäßigen Restriktionen schlägt die Verwaltung ein Wiederaufgreifen der Thematik im
Rahmen der Haushaltsplanung 2016 vor.