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Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 17:07
Aktualisiert
19.03.14, 13:15
Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014) Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014) Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014) Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.01.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1248-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2014 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1248-IX 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 23.05.2013 das Verkehrskonzept für den Bereich der südlichen Vorstadt (Ratsdrucksache-Nr. 1052-IX) beschlossen, welches in einer Informationsveranstaltung am 04.06.2013 in der Aula der Fachhochschule für Rechtspflege der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der beschlossene Maßnahmenplan für den Bereich der südlichen Vorstadt sieht u. a. nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen vor: Trierer Straße: - Max. mögliche beidseitige Verbreitung der Gehwege auf 3,50m - 5,00 m - Querungshilfe Trierer Straße/ Orchheimer Straße mit Aufweitung der Schleppkurve - Aufstellfläche für Linksabbieger (Zufahrt Parkfläche Große Bleiche) Dieses Verkehrskonzept berücksichtigt auch die erforderlichen Sichtweiten auf die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger (2 x Fußgängerüberweg, 1 x Querungshilfe) für 50 km/h, die dort tageszeitabhängig zugelassen sind. In der Konsequenz der erforderlichen Verbreiterung der Gehwege entfällt das dort vorgesehene Parken auf dem östlichen Gehweg. Dementsprechend erfolgte die Ausführung des Gehweges überall dort, wo keine Grundstücksein/-ausfahrten dieses erforderten, mit einem hohen Bordstein. Auch wurde für den Unterbau keine Asphalttragschicht eingebaut, da ein Beparken der Gehwege nicht vorgesehen ist. Im Laufe der Ausführung der Arbeiten dort, wurde zwischen dem Miteigentümer des Wohn- und Geschäfthauses Trierer Straße 23 (Kreissparkasse etc.), Wilfried Fuchs, und dem Ingenieurbüro Lorenz eine mündliche Absprache getroffen, die auf der kompletten Länge des angrenzenden Wohnhauses (Nr. 25) eine nachträgliche Absenkung des Bordsteines und der Abriss der Grundstücksmauer beinhaltete, da Herr Fuchs wegen des Wegfalls der Parkstände auf dem Gehweg Parkmöglichkeiten auf privater Fläche vor Nr. 25 schaffen wollte. Ebenfalls auf Wunsch von Vertretern der Eigentümergemeinschaft des Wohn- und Geschäftshauses Nr. 23 wurde der Bordstein vor dem Haupteingang für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fußgänger abgesenkt, die dort von der anderen Fahrbahnseite auf den Gehweg wechseln. Mit beigefügtem Antrag vom 21.01.2014 beantragt die SPD-Fraktion u. a. vor der Filiale der Kreissparkasse eine Absenkung des Bordsteines vorzunehmen, um dort weiterhin zwei Parkstände für Kurzzeitparker einzurichten. 2. Rechtliche Würdigung Die Trierer Straße ist eine Landstraße für die daher innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Bedingt durch das Schulzentrum und die Kindertagesstätte ist für die Zeit des Schulbetriebes tageszeitlich in dem betreffenden Bereich in Fahrtrichtung Norden eine Reduzierung auf 30 km/h angeordnet. Außerhalb der Schulzeit gilt in diesem Bereich in beiden Fahrtrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes für diesen Bereich wurde sich auch an den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) orientiert. Demnach wurden die Gehwege entsprechend breit ausgeführt, um so weit wie möglich den Richtwert der EFA von 4,00 m Breite zu erreichen. Gleichzeitig wurden gemäß der EFA die beiden Fußgängerüberwege beibehalten und eine weitere Querungshilfe im nördlichen Bereich des neuen Parkplatzes (ehem. “Skulpturenpark“) vorgesehen. § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: „(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ Diese Norm verbietet grundsätzlich bundesweit das Parken auf dem Gehweg. Ausnahmen lassen § 12 StVO - Halten und Parken in Absatz 4: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen“ und Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) – Richtzeichen – mit dem VZ 315 zu: „Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 1248-IX Die Anordnung der erforderlichen Verkehrszeichen muss durch das Straßenverkehrsamt des Kreises erfolgen. Daher wurde der Antrag der SPD-Fraktion, dort zwei Parkstände auf dem Gehweg einzurichten, zur gemeinsamen Beratung vor Ort unter Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der Verkehrspolizei, des städtischen Tiefbaus und des Ordnungsamtes (Verkehrskommission) vorgelegt. Die Niederschrift über die Beratung wird auszugsweise wiedergegeben: „[…] Durch diesen Umbau sind die seinerzeitigen 4 Parkstände vor der Kreissparkasse entfallen. Dies entspricht der Planung des Verkehrskonzeptes, das breite Gehwege neben der verengten Trierer Straße zur Sicherheit der Fußgängerströme (Besucher und Schüler) vorsieht. Zur Sicherheit dieser Fußgänger wurde die Abtrennung zur Fahrbahn auch durch einen Hochbordstein vorgenommen. Seitens der Anlieger besteht jedoch der Wunsch, vor der Kreissparkasse wieder 2 Parkmöglichkeiten einzurichten. Die Verkehrskommission kann diese Änderung nicht empfehlen. Für die Nutzung von 2 Parkständen müsste der Hochbordstein auf einer großen Länge abgesenkt werden; Ein- und Ausfahrt aus den einzelnen Parkständen müsste so ermöglicht werden. Das Befahren der Seitenfläche mit Fahrzeugen würde den jetzigen Gehweg deutlich einschränken. Der bauliche Untergrund des Gehweges lässt ein Befahren nicht zu. Die Verkehrskommission hält 2 neue Parkplätze im jetzigen Gehwegbereich für nicht sinnvoll; insbesondere im Hinblick auf die neue Parkplatzfläche schräg gegenüber, die in unmittelbarer Nähe und damit in einer annehmbaren Entfernung liegen.“ Zudem ist die Maßnahme, wie sie jetzt ausgeführt wurde, nicht nur Teil des beschlossenen Verkehrskonzeptes sondern auch Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und mit dem Finanzierungs- und Durchführungsvertrages mit der BMP Bad Münstereifel Parkraum GmbH (BMP), die die Kosten für die Gehwegverbreiterungen in diesem Bereich getragen hat. 3. Finanzielle Auswirkungen Während im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Gehwegverbreiterung auf der östlichen Seite u. a. von der BMP getragen wird, wäre ein Rückbau und die Einrichtung von Parkständen durch die Stadt zu bezahlen. Da hier dann auch der Unterbau mit einer Asphalttragschicht ausgebaut werden müsste, sind die Kosten nicht unerheblich. Eine Kostenschätzung ist bisher noch nicht erfolgt, kann jedoch mündlich im Ausschuss mitgeteilt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Bewirtschaftung von Kurzzeitparkständen bedarf der Kontrolle, die in die regelmäßigen Kontrolldienste integriert werden müsste. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, dem beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der Verkehrskommission folgend, auf den Gehwegen entlang der Trierer Straße keine Parkmöglichkeiten einzurichten. Es wird empfohlen, auf der neuen gegenüberliegenden Parkplatzfläche (ehem. „Skulpturenpark“), die derzeit hergerichtet wird, mind. fünf Parkstände für Kurzzeitparken (max. 30 min.) einzurichten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, dem am 23.05.2013 beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der Verkehrskommission vom 19.02.2014 folgend, auf den Gehwegen entlang der Trierer Straße keine Parkmöglichkeiten einzurichten. Außerdem wird beschlossen, auf der neuen gegenüberliegenden Parkplatzfläche (ehem. „Skulpturenpark“), die derzeit hergerichtet wird, mind. fünf Parkstände für Kurzzeitparken (max. 30 min.) einzurichten. Seite 4 von Ratsdrucksache 1248-IX