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Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg hier: erneute Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg
hier: erneute Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss) Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg
hier: erneute Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.04.2014 - Der Bürgermeister Az: S2 Nr. der Ratsdrucksache: 1314-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Rat 13.05.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg hier: erneute Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Josef Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1314-IX <<1314-IX 21. Änderung des Flächennutzun>> <<SachTextBeginn>> 1. Sachverhalt: Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll diese am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden. Die planerische Grundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Iversheim – Arloffer Weg“ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich nordöstlich von Iversheim angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des Arloffer Weges zwischen B 51 und Erft. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB für diesen Bereich gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die öffentliche Ankündigung beinhaltete jedoch formale Fehler, so dass eine neue bzw. die insofern erste Offenlage in der Zeit vom 3.2.2014 bis einschließlich 5.3.2014 erfolgte Da jedoch bei dieser die Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt wurden erfolgt eine erneute Offenlage in der Zeit vom 24.3.2014 bis einschließlich 25.4.2014. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. In dem erneut offen liegenden Plan wurde die Begrenzungslinie des Überschwemmungsgebiets der Erft nachrichtlich dargestellt. Da die Offenlage noch bis 25.4. läuft werden Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss zum Rat am 13. Mai vorgelegt 2. Rechtliche Würdigung Anpassung an die Ziele der Raumordnung Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der Änderungsbereich als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003. 3.. Beschlussvorschlag: Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss werden von der Verwaltung zum Rat am 13. Mai vorgelegt