Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.04.2014
- Der Bürgermeister Az: S2
Nr. der Ratsdrucksache: 1314-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Rat
13.05.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Iversheim, Arloffer Weg
hier: erneute Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss
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Berichterstatter: Josef Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1314-IX
<<1314-IX 21. Änderung des Flächennutzun>> <<SachTextBeginn>>
1. Sachverhalt:
Der Arloffer Weg im Ortsteil Iversheim wurde ausgebaut. Da eine Wendeanlage fehlt, soll diese
am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der
Straße durch wenige Häuser abgerundet werden.
Die planerische Grundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Iversheim – Arloffer Weg“ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich nordöstlich von Iversheim
angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des Arloffer Weges zwischen B 51 und Erft.
Verfahren
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 23.03.2010
den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB für diesen
Bereich gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04.
bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs.
2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012.
Die öffentliche Ankündigung beinhaltete jedoch formale Fehler, so dass eine neue bzw. die insofern erste Offenlage in der Zeit vom 3.2.2014 bis einschließlich 5.3.2014 erfolgte
Da jedoch bei dieser die Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt wurden erfolgt eine erneute
Offenlage in der Zeit vom 24.3.2014 bis einschließlich 25.4.2014. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
In dem erneut offen liegenden Plan wurde die Begrenzungslinie des Überschwemmungsgebiets
der Erft nachrichtlich dargestellt.
Da die Offenlage noch bis 25.4. läuft werden Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss
zum Rat am 13. Mai vorgelegt
2. Rechtliche Würdigung
Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Im Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der
Änderungsbereich als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die Zustimmung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003.
3.. Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss werden von der Verwaltung zum Rat am 13.
Mai vorgelegt