Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 40-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für den Bereich „Zum Weitblick“ und „Rainstraße“ (Ergänzungssatzung)
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für die Ortslage Soller wurden in 2011 und 2012 Anträge auf Erweiterung der Innenbereichssatzung gestellt. Die betreffenden Bereiche sind auf der beigefügten Karte mit Bereich A und B markiert.
Die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt.
Für den Bereich B besteht zwischenzeitlich kein Bedarf auf Satzungserweiterung mehr, da das
geplante Vorhaben in den Innenbereich gem. § 34 BauGB und in das im Flächennutzungsplan
dargestellte MD-Gebiet verschoben wurde. Eine Baugenehmigung hierfür wurde erteilt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 40-X
Der Bereich A liegt derzeit noch in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, sodass neben der geplanten Satzungserweiterung zur baulichen Inanspruchnahme auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre. Geplant war die Darstellung als MD-Gebiet.
Daher wurde eine Anfrage gem. § 34 LPlG (Landesplanungsgesetz) bei der Bezirksregierung Köln
über den Kreis Euskirchen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung gestellt.
Seitens der Bezirksregierung werden aus landesplanerischer und städtebaulicher Sicht Bedenken
geäußert. Wortlaut der Stellungnahme ist: „Die fingerartige bauliche Entwicklung in den Freiraum
ist mit den landesplanerischen Vorgaben zu einer flächensparenden und umweltschonenden Inanspruchnahme von Freiraum nicht vereinbar. Die Planung stellt aus städtebaulicher Sicht eine
Fehlentwicklung dar.“
Alle im Nachgang hierzu stattgefundenen Erörterungsgespräche mit der Bezirksregierung haben
zu keinem positiveren Ergebnis geführt.
Auf Grundlage dessen ist die Fortführung der Planung nicht zielführend. Das Verfahren wird demnach in Abstimmung mit dem Antragsteller für den Planbereich A eingestellt.
2. Rechtliche Würdigung
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3. Finanzielle Auswirkungen
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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