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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
18.10.12, 15:08
Aktualisiert
11.09.13, 14:22
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 378/2012 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 02.10.2012 gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: - 20 - Termin 30.10.2012 BM / Dezernent 30.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht über den „Offenen Ganztag“ an Erftstädter Primarschulen wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die nachfolgenden Ausführungen informieren über Entwicklungsprozesse und Inhalte zum „Offenen Ganztag“ an Erftstädter Primarschulen. Entwicklungsprozess Durch die veränderten Familienstrukturen und den allgemeinen gesellschaftlichen Wandel entwickelte sich zunehmender Bedarf an schulischen Ganztagsangeboten. Nach den Anfängen der Schulkindbetreuung im Schuljahr 1992/93 hatte sich vor allem durch die mit dem Schuljahr 1996/97 einsetzende Landesförderung zunächst das Angebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule von acht bis eins“ und später das Ergänzungsangebot für die Nachmittagsbetreuung „13 plus“ flächendeckend an allen Erftstädter Grundschulen und der Förderschule etabliert. Seit dem Schuljahr 2003/04 gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die bisherigen schulischen Betreuungsangebote weiterhin zu optimieren und dem Lern- und Lebensraum der Kinder durch die Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich neue Impulse zu geben. Die „Offene Ganztagsschule“ entwickelt ein neues Verständnis von Schule und ermöglicht durch den erweiterten Zeitrahmen bis in die Nachmittagsstunden neben dem originären Schulunterricht ein zusätzliches Lernumfeld und hilft mit Angeboten aus Hausaufgabenbetreuung, Musik, Sport, Kunst und Spiel Kinder zu fördern. Aktivitäten in den Ferien unterstützen bei Bedarf das Angebot. Traditionell beziehen sich die bisherigen außerunterrichtlichen Angebote auf die pädagogische Arbeit vor und nach dem Unterricht. Durch das notwendige Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen und die Vernetzung bestehender Angebote im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ kann eine qualitative Verknüpfung von Bildung, Erziehung und Betreuung unter dem Dach Schule erzielt werden. Zum Schuljahr 2005/06 konnte nach intensiven Planungen auf einer soliden Basis aus den Erfahrungen der bisherigen Schulbetreuung mit dem Ausbau der „Offenen Ganztagsschule“ in Erftstadt begonnen werden. Gestützt auf eine im September 2004 durchgeführte Elternbefragung in Erftstädter Kindergärten und Grundschulen wurde unter der Annahme eines vorläufigen Endausbaus zum Schuljahr 2007/08 mit einer Versorgung von 462 Ganztagsplätzen an Erftstädter Primarschulen gerechnet. Teilnahmeentwicklung Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 haben fünf Erftstädter Grundschulen für zunächst 142 Schülerinnen und Schüler den offenen Ganztagsbetrieb in Kooperation mit den bisherigen Betreuungsvereinen eingeführt. In einer nächsten Ausbauphase wurden die weiteren drei Erftstädter Primarschulen zum Schuljahr 2006/07 zu „Offenen Ganztagsschulen“ umgewandelt. Der „Offene Ganztag“ hat sich an allen Erftstädter Primarschulen mit einer Teilnahme von 639 Kindern im Schuljahr 2012/13 positiv entwickelt. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 35,7 % der 1.788 Primarschülerinnen und -schüler (siehe Anlage) Teilnahmemodalitäten Die „Offene Ganztagsschule“ ist im Gegensatz zur „Gebundenen Ganztagsschule“ kein Pflichtangebot für Schülerinnen und Schüler. Eltern können entscheiden, ob die Kinder an diesem Ganztagsangebot teilnehmen. Die Anmeldung zur „Offenen Ganztagsschule“ verpflichtet jedoch grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme für die Dauer eines Schuljahres. Dieses Ganztagsangebot verfolgt neben dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch das Ziel der Bildungsförderung und nicht nur die Versorgung durch ein reines Betreuungsangebot. Dies erfordert grundsätzlich eine Regelmäßigkeit der Teilnahme und soll eine sogenannte „Drehtürpädagogik“ vermeiden. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder Nachfragen zugunsten einer flexibleren Handhabung des „Offenen Ganztags“ gibt, hat sich bereits der Petitionsausschuss des Landtags zu diesem Anliegen geäußert und eindeutig die grundsätzliche Teilnahmeverpflichtung bestätigt. Gleichwohl kann es am Einzelfall orientierte pädagogisch begründete Ausnahmeregelungen von der grundsätzlich regelmäßigen Teilnahme geben. Der Schulträger ist eindeutig verpflichtet, diese erlasskonforme Regelung umzusetzen; andernfalls ist die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde der mit Landesmitteln geförderten Maßnahme gehalten, den Schulträger in Regress zu nehmen. Um dem Elternwunsch nach flexibleren Abholzeiten nachzukommen, kann eine vom Trägerverein der „Offenen Ganztagsschule“ zusätzlich an allen Primarschulen angebotene Kurzbetreuung in Anspruch genommen werden. Damit können beispielsweise Bedarfe der Eltern befriedigt werden, die lediglich eine Übermittagsbetreuung (ein Angebot außerhalb des „Offenen Ganztags“) wünschen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass kein individueller Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungsform besteht. Die Beitragsautonomie für das reine Betreuungsangebot liegt beim Trägerverein und wird jährlich auf Antrag des Schulträgers mit einer Pauschale pro „Offene Ganztagsschule“ in Höhe von 5.500 € bzw. 6.500 € für die Förderschule aus Landesmitteln bezuschusst. Im Schuljahr 2011/12 nahmen insgesamt 211 Kinder dieses Angebot in Anspruch. Öffnungszeiten Der Zeitrahmen der „Offenen Ganztagsschule“ erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Anlässlich eines Gesprächskreises aus dem Bündnis für Familie zeigten sich aktuell alle „Offenen Ganztagsschulen“ aufgeschlossen, Lösungen für bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu finden, um den Interessen berufstätiger Eltern und -2- Alleinerziehender grundsätzlich gerecht zu werden. Da an der Donatusschule eine verstärkte Nachfrage nach längeren Öffnungszeiten zu verzeichnen ist, wird dort eine Betreuung bis 17.00 Uhr angeboten. Trägerschaft Alle Erftstädter Primarschulen haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die traditionell gewachsenen Strukturen der Schulbetreuung zu nutzen, um mit den bekannten Partnern die Weiterentwicklung zur „Offenen Ganztagsschule“ umzusetzen. Nach langjährigen Erfahrungen in der Schulbetreuung haben sich die Erftstädter Primarschulen und Trägervereine der Schulbetreuung mit großem Engagement und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Schulträger den wachsenden Aufgaben der Ganztagsbetreuung gewidmet. Alle kooperierenden Trägervereine besitzen den Status des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Die Trägervereine stellen auf Grundlage des pädagogischen Konzepts in Abstimmung mit der Schule ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot an Schultagen und in den Oster- und Herbstferien zur Verfügung. In den Sommerferien besteht grundsätzlich das fakultative – im Elternbeitrag inbegriffene – Angebot der traditionellen Ferienspielanbieter, um Betreuungswünschen für Kinder der „Offenen Ganztagsschule“ zu entsprechen. Das Ganztagsangebot des Trägervereins beinhaltet außerdem die Bereitstellung einer warmen Mittagsverpflegung, wobei sich die Kosten für das Mittagessen an ortsüblichen Preisen orientieren. Der Preis des Mittagessens ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird separat vom Träger erhoben. Pädagogische Konzeption Die pädagogische Ausgestaltung des „Offenen Ganztags“ ist in den jeweiligen schulspezifischen Ganztagskonzepten verankert, wobei die Kerninhalte deckungsgleich sind. Hierzu gehören insbesondere das gemeinsame Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung, Zeit zur Entspannung, freies Spiel und diverse Kleingruppenangebote im sportlichen, musischen oder kreativen Bereich sowie Förderangebote (siehe Anlage). Grundsätzlich finden diese außerunterrichtlichen Angebote vor bzw. nach dem für alle Kinder verpflichtenden Unterricht statt. Die Janusz-Korczak-Schule hat mit Beginn des Schuljahrs 2011/12 die Einführung einer gebundenen Ganztagsklasse erprobt. In dieser Klasse sind alle Kinder für den „Offenen Ganztag“ angemeldet, so dass der Unterricht anders rhythmisiert und auf den Zeitrahmen 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (mit einer längeren Mittagspause) verteilt werden kann. Die Klasse hat ein Leitungsteam, welches aus der Klassenlehrerin und der Sozialpädagogin besteht. Aufgrund der positiven Resonanz dieser Umorganisation wurde für das laufende Schuljahr eine weitere gebundene Ganztagsklasse eingerichtet. Personelle Ausstattung Der Erfolg eines Ganztagsangebots hängt wesentlich vom eingesetzten Personal ab, das die pädagogische Konzeption der Maßnahme umsetzen muss. Deshalb ist eine qualifizierte Ausbildung unabdingbar. Von schulischer Seite werden entsprechend dem Lehrerstellenanteil Lehrkräfte für die pädagogische Ganztagsarbeit eingesetzt. Darüber hinaus stellt der Trägerverein in Abstimmung mit der Schulleitung die lt. Erlass erforderlichen sozialpädagogischen Fachkräfte ein, die durch zusätzliche pädagogisch geeignete Kräfte unterstützt werden können (siehe Anlage). Pro offene Ganztagsgruppe müssen zwei Kräfte eingesetzt werden, zu der in der Kernzeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr mindestens eine qualifizierte Fachkraft zählen muss. Die Dienst- und Fachaufsicht sowie die Fortbildung des Personals liegen beim Träger. Für die sozialpädagogischen Fachkräfte wird ein Arbeitsvertrag, der mindestens die durchgehende Beschäftigung für ein Schuljahr vorsieht, vorausgesetzt. Seit den Anfängen des „Offenen Ganztags“ unterstützt FÖRSTA (FÖRderung von sogenannten „schwierigen“ SchülerInnen in der offenen GanzTAgsschule der Primarstufe) als Spezialdienst des Jugendamtes die sozialpädagogische Arbeit an den städtischen Grundschulen und der DonBosco-Förderschule. Das Team besteht aus drei Mitarbeitern/innen, die den Schulen fest -3- zugeordnet sind und kollegiale Beratung im „Offenen Ganztag“ anbieten. FÖRSTA ist ein niederschwelliges und freiwilliges Angebot, welches Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in schwierigen Situationen durch ein individuelles Handlungskonzept unbürokratisch Unterstützung bietet. Arbeitsschwerpunkte sind Elternberatung, intensive Einzel-/Gruppenarbeit sowie Netzwerkarbeit unter Einbeziehung aller beteiligten Institutionen. Raumangebot Die Umsetzung eines guten Ganztagsangebots bedingt ausreichende Räumlichkeiten, die auch die Einnahme einer warmen Mittagsverpflegung ermöglichen. Da für die Durchführung der schulischen Ganztagsangebote kein verbindliches Raumprogramm besteht, mussten im Zuge der Einführung des „Offenen Ganztags“ flächendeckend an allen Erftstädter Primarschulen bedarfsgerechte Raumlösungen gefunden werden. Basierend auf den Plandaten der Elternbefragung für einen perspektivischen Ausbau von 462 Ganztagsplätzen zum Schuljahr 2007/08 wurden in enger Abstimmung mit den Schulen die Gruppenzahl (25 Kinder pro Gruppe) für den jeweiligen Ganztagsbetrieb und der korrespondierende Raumbedarf festgelegt. Vor diesem Hintergrund wurde mit Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ das Raumangebot durch bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen optimiert, wozu ebenfalls eine bedarfsgerechte Einrichtung und Ausstattung gehörte. Entscheidend unterstützt wurde die Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich durch das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung“. Der Stadt Erftstadt wurden für die notwendigen Ausbau- und Ausstattungsinvestitionen Fördermittel bewilligt, so dass der Schulträger für die Durchführung der geförderten Investitionen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Gesamtkosten zu erbringen hatte. Im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau des „Offenen Ganztags“ kam es an der Nordschule wegen gestiegener Nachfrage nach Ganztagsplätzen zu räumlichen Engpässen, die nicht durch sonstige Ressourcen behoben werden konnten. Für den notwendigen Erweiterungsbau (Schaffung eines dritten Gruppenraums) an der Nordschule konnten Fördermittel aus einem Konjunkturpaket genutzt werden. Ausweislich des Schulentwicklungsplans verfügen alle Schulen – mit Ausnahme der Nordschule grundsätzlich über hinreichende Kapazitäten, um aus dem anwachsenden Ganztagsbetrieb resultierende Raumbedarfe auffangen zu können. Auf Wunsch der Nordschule und der dortigen Gremien wurde jedoch bislang auf eine Begrenzung der Zügigkeiten verzichtet. An der Donatusschule konnte der zusätzliche Bedarf für den Mensabereich aus dem Raumbestand im Souterrain kompensiert werden. Mit der aktuell anstehenden Inbetriebnahme der Mensa ist die räumliche Versorgungslücke in der Mittagszeit für die Verpflegung von nunmehr 175 Kindern geschlossen worden. Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung des Ganztags ist der Schulträger kontinuierlich bemüht, in enger Abstimmung mit den Schulen bedarfsgerechte Raumkonzeptionen aus dem Bestand (multifunktionale Nutzung von Räumen, flexible Möblierung, Umnutzung von Räumlichkeiten) zu erarbeiten. Das schulspezifische Raumkonzept für den Ganztagsbetrieb soll sich zwar grundsätzlich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren, die eine erhebliche Zeit in der Schule verbringen; jedoch ist dabei der Raumbedarf für die ganztagsbedingt benötigten Funktionen nicht zwangsläufig additiv sondern korrespondierend zum bisherigen System durchaus integrativ zu ermitteln. Finanzierung Auf Antrag des Schulträgers wird die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote „Offener Ganztagsschulen“ im Primarbereich jährlich mit 935,00 € pro Kind bzw. 1.890,00 € pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Landesmitten bezuschusst. Der Schulträger ist verpflichtet, mindestens einen Eigenanteil von 410,00 € pro Schülerin und Schüler zu erbringen, der über Elternbeiträge refinanziert werden kann. Die Stadt erhebt lt. Beitragssatzung sozial -4- gestaffelte einkommensabhängige Elternbeiträge, wobei der monatliche Höchstbetrag von 150,00 € lt. Erlass nicht überschritten werden darf. Im Rahmen der Einführung des “Offenen Ganztags“ legte der Schulträger das Budget für die „Offene Ganztagsschule“ fest. Danach erhalten die mit der Durchführung der „Offenen Ganztagsschule“ beauftragten Trägervereine nach einer erstmaligen Erhöhung der Landeszuweisung im vergangenen Jahr eine entsprechend angepasste verlässliche städtische Pauschale in Höhe von 1.585,00 € pro Kind und Schuljahr bzw. 2.540,00 € pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Hiermit sind alle vereinbarten Leistungen für den Betrieb des „Offenen Ganztags“ durch die schulbezogenen Trägervereine zu erbringen; das umfasst auch solche Kosten, die durch den Einsatz weiterer außerschulischer Kooperationspartner im Innenverhältnis des Trägervereins entstehen. (Erner) -5-