Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
18.10.12, 15:08
Aktualisiert
11.09.13, 14:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 378/2012
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 02.10.2012
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
30.10.2012
BM / Dezernent
30.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Sachstandsbericht über den "Offenen Ganztag" an Erftstädter Primarschulen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht über den „Offenen Ganztag“ an Erftstädter Primarschulen wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Die nachfolgenden Ausführungen informieren über Entwicklungsprozesse und Inhalte zum
„Offenen Ganztag“ an Erftstädter Primarschulen.
Entwicklungsprozess
Durch die veränderten Familienstrukturen und den allgemeinen gesellschaftlichen Wandel
entwickelte sich zunehmender Bedarf an schulischen Ganztagsangeboten. Nach den Anfängen
der Schulkindbetreuung im Schuljahr 1992/93 hatte sich vor allem durch die mit dem Schuljahr
1996/97 einsetzende Landesförderung zunächst das Angebot im Rahmen der „Verlässlichen
Grundschule von acht bis eins“ und später das Ergänzungsangebot für die Nachmittagsbetreuung
„13 plus“ flächendeckend an allen Erftstädter Grundschulen und der Förderschule etabliert.
Seit dem Schuljahr 2003/04 gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die bisherigen schulischen
Betreuungsangebote weiterhin zu optimieren und dem Lern- und Lebensraum der Kinder durch
die Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich neue Impulse zu geben. Die
„Offene Ganztagsschule“ entwickelt ein neues Verständnis von Schule und ermöglicht durch den
erweiterten Zeitrahmen bis in die Nachmittagsstunden neben dem originären Schulunterricht ein
zusätzliches Lernumfeld und hilft mit Angeboten aus Hausaufgabenbetreuung, Musik, Sport,
Kunst und Spiel Kinder zu fördern. Aktivitäten in den Ferien unterstützen bei Bedarf das Angebot.
Traditionell beziehen sich die bisherigen außerunterrichtlichen Angebote auf die pädagogische
Arbeit vor und nach dem Unterricht. Durch das notwendige Zusammenwirken unterschiedlicher
Professionen und die Vernetzung bestehender Angebote im Rahmen der „Offenen
Ganztagsschule“ kann eine qualitative Verknüpfung von Bildung, Erziehung und Betreuung unter
dem Dach Schule erzielt werden.
Zum Schuljahr 2005/06 konnte nach intensiven Planungen auf einer soliden Basis aus den
Erfahrungen der bisherigen Schulbetreuung mit dem Ausbau der „Offenen Ganztagsschule“ in
Erftstadt begonnen werden. Gestützt auf eine im September 2004 durchgeführte Elternbefragung
in Erftstädter Kindergärten und Grundschulen wurde unter der Annahme eines vorläufigen
Endausbaus zum Schuljahr 2007/08 mit einer Versorgung von 462 Ganztagsplätzen an Erftstädter
Primarschulen gerechnet.
Teilnahmeentwicklung
Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 haben fünf Erftstädter Grundschulen für zunächst 142
Schülerinnen und Schüler den offenen Ganztagsbetrieb in Kooperation mit den bisherigen
Betreuungsvereinen eingeführt. In einer nächsten Ausbauphase wurden die weiteren drei
Erftstädter Primarschulen zum Schuljahr 2006/07 zu „Offenen Ganztagsschulen“ umgewandelt.
Der „Offene Ganztag“ hat sich an allen Erftstädter Primarschulen mit einer Teilnahme von 639
Kindern im Schuljahr 2012/13 positiv entwickelt. Dies entspricht einer Versorgungsquote von
35,7 % der 1.788 Primarschülerinnen und -schüler (siehe Anlage)
Teilnahmemodalitäten
Die „Offene Ganztagsschule“ ist im Gegensatz zur „Gebundenen Ganztagsschule“ kein
Pflichtangebot für Schülerinnen und Schüler. Eltern können entscheiden, ob die Kinder an diesem
Ganztagsangebot teilnehmen. Die Anmeldung zur „Offenen Ganztagsschule“ verpflichtet jedoch
grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme für die Dauer eines Schuljahres. Dieses
Ganztagsangebot verfolgt neben dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch
das Ziel der Bildungsförderung und nicht nur die Versorgung durch ein reines Betreuungsangebot.
Dies erfordert grundsätzlich eine Regelmäßigkeit der Teilnahme und soll eine sogenannte
„Drehtürpädagogik“ vermeiden. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder Nachfragen
zugunsten einer flexibleren Handhabung des „Offenen Ganztags“ gibt, hat sich bereits der
Petitionsausschuss des Landtags zu diesem Anliegen geäußert und eindeutig die grundsätzliche
Teilnahmeverpflichtung bestätigt. Gleichwohl kann es am Einzelfall orientierte pädagogisch
begründete Ausnahmeregelungen von der grundsätzlich regelmäßigen Teilnahme geben.
Der Schulträger ist eindeutig verpflichtet, diese erlasskonforme Regelung umzusetzen; andernfalls
ist die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde der mit Landesmitteln geförderten Maßnahme
gehalten, den Schulträger in Regress zu nehmen.
Um dem Elternwunsch nach flexibleren Abholzeiten nachzukommen, kann eine vom Trägerverein
der „Offenen Ganztagsschule“ zusätzlich an allen Primarschulen angebotene Kurzbetreuung in
Anspruch genommen werden. Damit können beispielsweise Bedarfe der Eltern befriedigt werden,
die lediglich eine Übermittagsbetreuung (ein Angebot außerhalb des „Offenen Ganztags“)
wünschen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass kein individueller Rechtsanspruch auf
eine bestimmte Betreuungsform besteht. Die Beitragsautonomie für das reine Betreuungsangebot
liegt beim Trägerverein und wird jährlich auf Antrag des Schulträgers mit einer Pauschale pro
„Offene Ganztagsschule“ in Höhe von 5.500 € bzw. 6.500 € für die Förderschule aus
Landesmitteln bezuschusst. Im Schuljahr 2011/12 nahmen insgesamt 211 Kinder dieses Angebot
in Anspruch.
Öffnungszeiten
Der Zeitrahmen der „Offenen Ganztagsschule“ erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen
Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf
auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Anlässlich eines Gesprächskreises aus dem Bündnis für
Familie zeigten sich aktuell alle „Offenen Ganztagsschulen“ aufgeschlossen, Lösungen für
bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu finden, um den Interessen berufstätiger Eltern und
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Alleinerziehender grundsätzlich gerecht zu werden. Da an der Donatusschule eine verstärkte
Nachfrage nach längeren Öffnungszeiten zu verzeichnen ist, wird dort eine Betreuung bis 17.00
Uhr angeboten.
Trägerschaft
Alle Erftstädter Primarschulen haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die traditionell
gewachsenen Strukturen der Schulbetreuung zu nutzen, um mit den bekannten Partnern die
Weiterentwicklung zur „Offenen Ganztagsschule“ umzusetzen. Nach langjährigen Erfahrungen in
der Schulbetreuung haben sich die Erftstädter Primarschulen und Trägervereine der
Schulbetreuung mit großem Engagement und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem
Schulträger den wachsenden Aufgaben der Ganztagsbetreuung gewidmet. Alle kooperierenden
Trägervereine besitzen den Status des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Die Trägervereine stellen auf Grundlage des pädagogischen Konzepts in Abstimmung mit der
Schule ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot an Schultagen und in den Oster- und Herbstferien
zur Verfügung. In den Sommerferien besteht grundsätzlich das fakultative – im Elternbeitrag
inbegriffene – Angebot der traditionellen Ferienspielanbieter, um Betreuungswünschen für Kinder
der „Offenen Ganztagsschule“ zu entsprechen.
Das Ganztagsangebot des Trägervereins beinhaltet außerdem die Bereitstellung einer warmen
Mittagsverpflegung, wobei sich die Kosten für das Mittagessen an ortsüblichen Preisen
orientieren. Der Preis des Mittagessens ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird separat vom
Träger erhoben.
Pädagogische Konzeption
Die pädagogische Ausgestaltung des „Offenen Ganztags“ ist in den jeweiligen schulspezifischen
Ganztagskonzepten verankert, wobei die Kerninhalte deckungsgleich sind. Hierzu gehören
insbesondere das gemeinsame Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung, Zeit zur Entspannung,
freies Spiel und diverse Kleingruppenangebote im sportlichen, musischen oder kreativen Bereich
sowie Förderangebote (siehe Anlage). Grundsätzlich finden diese außerunterrichtlichen Angebote
vor bzw. nach dem für alle Kinder verpflichtenden Unterricht statt.
Die Janusz-Korczak-Schule hat mit Beginn des Schuljahrs 2011/12 die Einführung einer
gebundenen Ganztagsklasse erprobt. In dieser Klasse sind alle Kinder für den „Offenen Ganztag“
angemeldet, so dass der Unterricht anders rhythmisiert und auf den Zeitrahmen 8.00 Uhr bis
15.00 Uhr (mit einer längeren Mittagspause) verteilt werden kann. Die Klasse hat ein
Leitungsteam, welches aus der Klassenlehrerin und der Sozialpädagogin besteht. Aufgrund der
positiven Resonanz dieser Umorganisation wurde für das laufende Schuljahr eine weitere
gebundene Ganztagsklasse eingerichtet.
Personelle Ausstattung
Der Erfolg eines Ganztagsangebots hängt wesentlich vom eingesetzten Personal ab, das die
pädagogische Konzeption der Maßnahme umsetzen muss. Deshalb ist eine qualifizierte
Ausbildung unabdingbar. Von schulischer Seite werden entsprechend dem Lehrerstellenanteil
Lehrkräfte für die pädagogische Ganztagsarbeit eingesetzt. Darüber hinaus stellt der Trägerverein
in Abstimmung mit der Schulleitung die lt. Erlass erforderlichen sozialpädagogischen Fachkräfte
ein, die durch zusätzliche pädagogisch geeignete Kräfte unterstützt werden können (siehe
Anlage). Pro offene Ganztagsgruppe müssen zwei Kräfte eingesetzt werden, zu der in der
Kernzeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr mindestens eine qualifizierte Fachkraft zählen muss. Die
Dienst- und Fachaufsicht sowie die Fortbildung des Personals liegen beim Träger. Für die
sozialpädagogischen Fachkräfte wird ein Arbeitsvertrag, der mindestens die durchgehende
Beschäftigung für ein Schuljahr vorsieht, vorausgesetzt.
Seit den Anfängen des „Offenen Ganztags“ unterstützt FÖRSTA (FÖRderung von sogenannten
„schwierigen“ SchülerInnen in der offenen GanzTAgsschule der Primarstufe) als Spezialdienst des
Jugendamtes die sozialpädagogische Arbeit an den städtischen Grundschulen und der DonBosco-Förderschule. Das Team besteht aus drei Mitarbeitern/innen, die den Schulen fest
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zugeordnet sind und kollegiale Beratung im „Offenen Ganztag“ anbieten. FÖRSTA ist ein
niederschwelliges und freiwilliges Angebot, welches Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern
in schwierigen Situationen durch ein individuelles Handlungskonzept unbürokratisch Unterstützung
bietet. Arbeitsschwerpunkte sind Elternberatung, intensive Einzel-/Gruppenarbeit sowie
Netzwerkarbeit unter Einbeziehung aller beteiligten Institutionen.
Raumangebot
Die Umsetzung eines guten Ganztagsangebots bedingt ausreichende Räumlichkeiten, die auch
die Einnahme einer warmen Mittagsverpflegung ermöglichen. Da für die Durchführung der
schulischen Ganztagsangebote kein verbindliches Raumprogramm besteht, mussten im Zuge der
Einführung des „Offenen Ganztags“ flächendeckend an allen Erftstädter Primarschulen
bedarfsgerechte Raumlösungen gefunden werden. Basierend auf den Plandaten der
Elternbefragung für einen perspektivischen Ausbau von 462 Ganztagsplätzen zum Schuljahr
2007/08 wurden in enger Abstimmung mit den Schulen die Gruppenzahl (25 Kinder pro Gruppe)
für den jeweiligen Ganztagsbetrieb und der korrespondierende Raumbedarf festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde mit Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ das Raumangebot
durch bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen optimiert, wozu ebenfalls eine
bedarfsgerechte Einrichtung und Ausstattung gehörte.
Entscheidend unterstützt wurde die Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich
durch das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung“. Der Stadt
Erftstadt wurden für die notwendigen Ausbau- und Ausstattungsinvestitionen Fördermittel bewilligt,
so dass der Schulträger für die Durchführung der geförderten Investitionen lediglich einen
Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Gesamtkosten zu erbringen hatte.
Im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau des „Offenen Ganztags“ kam es an der Nordschule
wegen gestiegener Nachfrage nach Ganztagsplätzen zu räumlichen Engpässen, die nicht durch
sonstige Ressourcen behoben werden konnten. Für den notwendigen Erweiterungsbau
(Schaffung eines dritten Gruppenraums) an der Nordschule konnten Fördermittel aus einem
Konjunkturpaket genutzt werden.
Ausweislich des Schulentwicklungsplans verfügen alle Schulen – mit Ausnahme der Nordschule grundsätzlich über hinreichende Kapazitäten, um aus dem anwachsenden Ganztagsbetrieb
resultierende Raumbedarfe auffangen zu können. Auf Wunsch der Nordschule und der dortigen
Gremien wurde jedoch bislang auf eine Begrenzung der Zügigkeiten verzichtet.
An der Donatusschule konnte der zusätzliche Bedarf für den Mensabereich aus dem
Raumbestand im Souterrain kompensiert werden. Mit der aktuell anstehenden Inbetriebnahme der
Mensa ist die räumliche Versorgungslücke in der Mittagszeit für die Verpflegung von nunmehr 175
Kindern geschlossen worden.
Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung des Ganztags ist der Schulträger kontinuierlich bemüht, in
enger Abstimmung mit den Schulen bedarfsgerechte Raumkonzeptionen aus dem Bestand
(multifunktionale Nutzung von Räumen, flexible Möblierung, Umnutzung von Räumlichkeiten) zu
erarbeiten. Das schulspezifische Raumkonzept für den Ganztagsbetrieb soll sich zwar
grundsätzlich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren, die eine erhebliche Zeit in der Schule
verbringen; jedoch ist dabei der Raumbedarf für die ganztagsbedingt benötigten Funktionen nicht
zwangsläufig additiv sondern korrespondierend zum bisherigen System durchaus integrativ zu
ermitteln.
Finanzierung
Auf Antrag des Schulträgers wird die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote „Offener
Ganztagsschulen“ im Primarbereich jährlich mit 935,00 € pro Kind bzw. 1.890,00 € pro Kind mit
sonderpädagogischem Förderbedarf aus Landesmitten bezuschusst. Der Schulträger ist
verpflichtet, mindestens einen Eigenanteil von 410,00 € pro Schülerin und Schüler zu erbringen,
der über Elternbeiträge refinanziert werden kann. Die Stadt erhebt lt. Beitragssatzung sozial
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gestaffelte einkommensabhängige Elternbeiträge, wobei der monatliche Höchstbetrag von
150,00 € lt. Erlass nicht überschritten werden darf.
Im Rahmen der Einführung des “Offenen Ganztags“ legte der Schulträger das Budget für die
„Offene Ganztagsschule“ fest. Danach erhalten die mit der Durchführung der „Offenen
Ganztagsschule“ beauftragten Trägervereine nach einer erstmaligen Erhöhung der
Landeszuweisung im vergangenen Jahr eine entsprechend angepasste verlässliche städtische
Pauschale in Höhe von 1.585,00 € pro Kind und Schuljahr bzw. 2.540,00 € pro Kind mit
sonderpädagogischem Förderbedarf. Hiermit sind alle vereinbarten Leistungen für den Betrieb des
„Offenen Ganztags“ durch die schulbezogenen Trägervereine zu erbringen; das umfasst auch
solche Kosten, die durch den Einsatz weiterer außerschulischer Kooperationspartner im
Innenverhältnis des Trägervereins entstehen.
(Erner)
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