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Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW))

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.05.2014 - Der Bürgermeister Az: 13-08-05 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 7-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 7-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom Rat zu bestellen. Somit stehen der Stadt Bad Münstereifel vier stimmberechtigte Mitglieder beim Städte- und Gemeindebund zu mit dem Recht, die Einrichtung des StGB NRW in Anspruch zu nehmen sowie an den Mitgliederversammlungen und den Tagungen der Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Sie wirken nach Maßgabe der Satzung des StGB NRW in dessen Organen an der Willensbildung mit. Nach dem Beschluss des Rates vom 27.10.2009 waren zu stimmberechtigten Vertretern benannt worden: Mitglied: Stellvertreter: 1. Bürgermeister Alexander Büttner 2. Harald Krauß (CDU) 3. Heinz Kremer (SPD) 4. Günter Kirchner (FDP) 1. Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth 2. Bernhard Ohlert (CDU) 3. Andreas Bühl (UWV) 4. Georg Borsch (Bündnis 90/Die Grünen) Der Städte- und Gemeindebund hat bereits mitgeteilt, dass die Neuwahl der Ausschussmitglieder in seiner Mitgliederversammlung am 20.11.2014 erfolgt. Bis dahin bleibt die Zusammensetzung der Ausschüsse bestehen. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW muss bei der Benennung von zwei oder mehr Vertretern der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die weiteren zu benennenden Vertreter können im Rahmen eines einheitlichen Vorschlages bestellt werden. Kommt ein einheitlicher Vorschlag nicht zustande, erfolgt die Bestellung nach dem Hare-Niemeyer Verfahren. Im vorliegenden Fall sind 3 Sitze zu besetzen (3 Mitglieder und ihre Stellvertreter). Nach dem Hare-Niemeyer Verfahren ergibt sich für die Besetzung folgende Reihenfolge: Ein Anrecht auf einen Sitz einschließlich der Stellvertretung haben die CDU Fraktion und die SPD Fraktion. Um den dritten Sitz einschließlich der Stellvertretung müsste im Rahmen des Losverfahrens zwischen den FDP-Fraktion und der UWV-Fraktion entschieden werden. 2. Rechtliche Würdigung01 Keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird vorgeschlagen, neben Bürgermeister Alexander Büttner, vertreten durch Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth, drei weiter Ratsmitglieder sowie deren Stellvertreter zu stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel zu bestellen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 7-X 7. Beschlussvorschlag: Zu stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel in der Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes werden bestellt: Mitglied: Stellvertreter: 1. Bürgermeister Alexander Büttner Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth 2. __________________________ _____________________________ 3. __________________________ _____________________________ 4. __________________________ _____________________________