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Allgemeine Vorlage (Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS) Allgemeine Vorlage (Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 68/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 27.09.2005 TOP: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW betreffend Zustimmungsverhalten des Bürgermeisters zum Kauf des Kreiserweiterungsbaues und der Kreis-Düren-Arena in der Gesellschafterversammlung der GWS I. Sach- und Rechtslage: Auf den als Anlage beigefügten Vermerk wird verwiesen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 24.08.2005 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau wird vom Rat der Gemeinde Kreuzau verpflichtet, einem Kauf des Kreiserweiterungsbaus (Haus C) und der Kreis-DürenArena in der Gesellschafterversammlung der GWS solange nicht zuzustimmen, bis zu diesem Sachverhalt entsprechende Informationen und ein Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vorliegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-