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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Vorentwurfsplanung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Vorentwurfsplanung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Vorentwurfsplanung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 383/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 10.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 28.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Vorentwurfsplanung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung erarbeiteten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planentwürfe die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 02.10.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, (s. V 329/2012) beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 30.10.2012 bis 03.12.2012 durchgeführt. Im Anschluss daran wurden auf der Grundlage der Planungszielsetzungen sowie der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe für das Gebiet erarbeitet, welche nunmehr dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt werden. Die Bebauungsplankonzepte der beiden Planentwürfe sind so konzipiert, dass hinsichtlich der Art der Einfamilienhausbebauung (freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus) und der Dichte (Geschosswohnungsbau, Reihenhausbebauung) im weiteren Planverfahren und bei der Planrealisierung genügend Spielraum für entsprechende Anpassungen besteht. In beiden Planentwürfen sind darüber hinaus alternative Bauprojekte wie generationenübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen an unterschiedlichen Stellen des Plangebietes realisierbar. In Bezug auf die Erschließungssituation des Plangebietes hat der Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, die Vorlage eines Verkehrsgutachtens bzgl. der Auswirkungen auf den Knotenpunkt L 163/ Lange Heide/ Vorgebirgsstraße/ K 45 gefordert, welches sich derzeit in Bearbeitung befindet. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe erläutern. In der Anlage sind neben den Vorentwürfen entsprechende Vorentwurfsbegründungen beigefügt. Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung, in der die alternativen städtebaulichen Entwürfe vorgestellt werden, erfolgen. Im Anschluss sollte dann das Plankonzept festgelegt werden, welches als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bzw. Rechtsplan dienen soll. (Erner) -2-