Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 383/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.08.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.09.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
28.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Vorentwurfsplanung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die von der Verwaltung erarbeiteten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten
Planentwürfe die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 02.10.2012 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, (s. V 329/2012) beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wurde vom 30.10.2012 bis 03.12.2012 durchgeführt.
Im Anschluss daran wurden auf der Grundlage der Planungszielsetzungen sowie der im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB vorgetragenen Anregungen zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe für das
Gebiet erarbeitet, welche nunmehr dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur
Beratung vorgelegt werden.
Die Bebauungsplankonzepte der beiden Planentwürfe sind so konzipiert, dass hinsichtlich
der Art der Einfamilienhausbebauung (freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus) und
der Dichte (Geschosswohnungsbau, Reihenhausbebauung) im weiteren Planverfahren
und bei der Planrealisierung genügend Spielraum für entsprechende Anpassungen
besteht.
In beiden Planentwürfen sind darüber hinaus alternative Bauprojekte wie
generationenübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen an unterschiedlichen
Stellen des Plangebietes realisierbar.
In Bezug auf die Erschließungssituation des Plangebietes hat der Landesbetrieb Straßen
Nordrhein-Westfalen,
Regionalniederlassung
Ville-Eifel,
die
Vorlage
eines
Verkehrsgutachtens bzgl. der Auswirkungen auf den Knotenpunkt L 163/ Lange Heide/
Vorgebirgsstraße/ K 45 gefordert, welches sich derzeit in Bearbeitung befindet.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe erläutern. In der Anlage sind neben
den Vorentwürfen entsprechende Vorentwurfsbegründungen beigefügt.
Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung, in der die alternativen städtebaulichen
Entwürfe vorgestellt werden, erfolgen. Im Anschluss sollte dann das Plankonzept
festgelegt werden, welches als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bzw.
Rechtsplan dienen soll.
(Erner)
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