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Beschlussvorlage (Anlage 5 - Abwägung § 3 (2) und § 4 (2) - Seite 1-5)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
58 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim, Bruchgartenweg und Reckerscheid, An der Haag Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 1 Gemeinde Nettersheim 15.05.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 2 Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel 13.05.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 3 PLEdoc GmbH Essen Kein Beschluss er15.05.2014 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc be- Kenntnisnahme. forderlich treuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht berührt. Die jeweiligen Netzbetreiber wurden Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- im Rahmen der Behördenbeteiligung gungseinrichtungen der im Schreiben aufgeliste- angeschrieben. ten Versorgungs-unternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hocheifel-ZülpicherBörde 26.05.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird bereits jetzt darauf hingewiesen. dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. dem Erlass einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich „Bruchgartenweg“ (Ergänzungssatzung) bei der Ausweisung der überbaubaren Flächen ein Mindestabstand von 35 m zu dem an der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist (siehe hierzu auch die Stellungnahme des Regionalforstamtes vom 11.12.2013). Landesbetrieb Wald und Holz NRW 11.12.2013 Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den v. g. Bereich bei der Ausweisung der überbaubaren Flächen ein Mindestabstand von 35 m zu dem an der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hummerzheim umfasst auch das Gelände des Spielplatzes. Dieses Grundstück grenzt, getrennt von einer Wegeparzelle, an Wald an. Derzeit bestehen keine Überlegungen, die Spielplatznutzung aufzugeben. Sollten sich hier Änderungen ergeben, wird der Waldabstand beachtet. Das Regionalforstamt würde dann aber auch erneut beteiligt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empnommen und beachtet. fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu Die Aufstellung eines Bebauungs- berücksichtigen. planes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Der Landesbetrieb Wald und Forst wird an dem Verfahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut beteiligt. Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde bittet um Information über die Entscheidung der Ratsgremien der Stadt Bad Münstereifel zu der 25. Flächennutzungsplanänderung. 5 Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb Krefeld Zu 5a. 28.05.2014 5a. Zu 5a. Erdbebengefährdung Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die wird hingewiesen. nommen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Stellungnahme zu Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Ein Hinweis wird in die Begründung berücksichtigen. Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse der FNP-Änderung aufgenommen. zuzuordnen. • Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung Mutscheid: 1/R Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 wird ausdrücklich hingewiesen. 5b. Zu 5b. Zu 5b. Ingenieurgeologie Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Aus ingenieurgeologischer Sicht ist vor Beginn nommen. Stellungnahme zur von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezoKenntnis zu nehmen. gen zu untersuchen und zu bewerten. 6 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Euskirchen 12.06.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 7 Kreis Euskirchen 18.06.2014 7a. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Eine Beteiligung der UBB bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren ist sicherzustellen. Zu 7a. Zu 7a. Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genommen. Stellungnahme zu Die Belange des Bodenschutzes berücksichtigen. werden gewahrt. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 7b. Untere Wasserbehörde Die Stellungnahme vom 11.12.2013 gilt weiterhin. Ferner muss die Leitungsführung entsprechend rechtlich abgesichert sein. Stellungnahme vom 11.12.2013 Untere Wasserbehörde Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll durch Anschluss an die vorhandenen Netze erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können. Zu 7b. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die Entwässerung in Reckerscheid erfolgt durch den Ausbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert. Die Niederschlagswässer der geplanten landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Hummerzheim sollen auf dem Grundstück versickert werden. Hierzu bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG. Spätestens im Vorfeld des Bauantragsverfahrens ist ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen. Laut Antragsunterlagen fällt hier kein Schmutzwasser an. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden. Für die geplante Bebauung in Hummerzheim werden die erforderlichen Nachweise im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt- 7c. Untere Landschaftsbehörde Zu 7c. Hummerzheim: Gegen die Entwicklung eines Mischgebietes Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt. Ein Eingriff in den Gehölzbestand fiehlt dem Rat, die Zu 7b. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Zu 7c. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken unter der Voraussetzung, dass der prägende Baumbestand und der Spielplatz erhalten bleiben. Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen. des Spielplatzes ist nicht geplant. Stellungnahme zu berücksichtigen. Bei geplanten Baumaßnahmen in den Bereich (Flurstück 166) wird die ULB beteiligt. 8 Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG 16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 9 Industrie- und Handelskammer Aachen 20.06.2014 Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich.