Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
58 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim, Bruchgartenweg und Reckerscheid, An der Haag
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
1
Gemeinde Nettersheim
15.05.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
2
Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
13.05.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
3
PLEdoc GmbH
Essen
Kein Beschluss er15.05.2014 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc be- Kenntnisnahme.
forderlich
treuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht
berührt.
Die jeweiligen Netzbetreiber wurden
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- im Rahmen der Behördenbeteiligung
gungseinrichtungen der im Schreiben aufgeliste- angeschrieben.
ten Versorgungs-unternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
4
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
Regionalforstamt
Hocheifel-ZülpicherBörde
26.05.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird
bereits jetzt darauf hingewiesen. dass bei der
Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. dem
Erlass einer Satzung über die Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich „Bruchgartenweg“ (Ergänzungssatzung)
bei der Ausweisung der überbaubaren Flächen
ein Mindestabstand von 35 m zu dem an der
östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist (siehe hierzu
auch die Stellungnahme des Regionalforstamtes
vom 11.12.2013).
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
11.12.2013 Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird
darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den v. g. Bereich bei
der Ausweisung der überbaubaren Flächen ein
Mindestabstand von 35 m zu dem an der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die
Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hummerzheim umfasst auch das Gelände des Spielplatzes. Dieses Grundstück grenzt,
getrennt von einer Wegeparzelle, an
Wald an.
Derzeit bestehen keine Überlegungen, die Spielplatznutzung aufzugeben.
Sollten sich hier Änderungen ergeben, wird der Waldabstand beachtet.
Das Regionalforstamt würde dann
aber auch erneut beteiligt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empnommen und beachtet.
fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
Die Aufstellung eines Bebauungs- berücksichtigen.
planes ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geplant.
Der Landesbetrieb Wald und Forst
wird an dem Verfahren im Rahmen
der öffentlichen Auslegung erneut
beteiligt.
Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
bittet um Information über die Entscheidung der
Ratsgremien der Stadt Bad Münstereifel zu der
25. Flächennutzungsplanänderung.
5
Geologischer Dienst
NRW
Landesbetrieb
Krefeld
Zu 5a.
28.05.2014 5a.
Zu 5a.
Erdbebengefährdung
Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
wird hingewiesen.
nommen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Stellungnahme zu
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Ein Hinweis wird in die Begründung berücksichtigen.
Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse der FNP-Änderung aufgenommen.
zuzuordnen.
• Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung
Mutscheid:
1/R
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 wird
ausdrücklich hingewiesen.
5b.
Zu 5b.
Zu 5b.
Ingenieurgeologie
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Aus ingenieurgeologischer Sicht ist vor Beginn nommen.
Stellungnahme zur
von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezoKenntnis zu nehmen.
gen zu untersuchen und zu bewerten.
6
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle Euskirchen
12.06.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
7
Kreis Euskirchen
18.06.2014 7a.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen
unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5
LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben
nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken.
Eine Beteiligung der UBB bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren ist sicherzustellen.
Zu 7a.
Zu 7a.
Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
genommen.
Stellungnahme zu
Die Belange des Bodenschutzes berücksichtigen.
werden gewahrt.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
7b.
Untere Wasserbehörde
Die Stellungnahme vom 11.12.2013 gilt weiterhin.
Ferner muss die Leitungsführung entsprechend
rechtlich abgesichert sein.
Stellungnahme vom
11.12.2013
Untere Wasserbehörde
Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll
durch Anschluss an die vorhandenen Netze
erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können.
Zu 7b.
Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen.
Die Entwässerung in Reckerscheid
erfolgt durch den Ausbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert.
Die Niederschlagswässer der geplanten landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Hummerzheim sollen auf dem Grundstück versickert werden. Hierzu bedarf es einer wasserrechtlichen
Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG. Spätestens im Vorfeld des Bauantragsverfahrens ist
ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen.
Laut Antragsunterlagen fällt hier kein Schmutzwasser an.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen
die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden.
Für die geplante Bebauung in Hummerzheim werden die erforderlichen
Nachweise im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt-
7c.
Untere Landschaftsbehörde
Zu 7c.
Hummerzheim:
Gegen die Entwicklung eines Mischgebietes
Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt.
Ein Eingriff in den Gehölzbestand fiehlt dem Rat, die
Zu 7b.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Zu 7c.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken unter
der Voraussetzung, dass der prägende Baumbestand und der Spielplatz erhalten bleiben.
Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen.
des Spielplatzes ist nicht geplant.
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Bei geplanten Baumaßnahmen in
den Bereich (Flurstück 166) wird die
ULB beteiligt.
8
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG
16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
9
Industrie- und Handelskammer Aachen
20.06.2014 Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.