Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
KREIS EUSKIRCHEN
REGIERUNGSBEZIRK KÖLN
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bereich Reckerscheid und Hummerzheim
Teil 1:
Teil 2:
Städtebauliche Begründung
Umweltbericht
(Änderungen/Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung werden fett und kursiv
dargestellt)
1
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1:
Städtebauliche Begründung
1.0
Rechtsgrundlagen............................................................................................... 4
2.0
Anlass und Ziele der Planung ............................................................................ 4
3.0
Rahmenbedingungen.......................................................................................... 5
3.1
Regionalplan ................................................................................................. 5
3.2
Flächennutzungsplan .................................................................................... 5
3.3
Bebauungspläne............................................................................................ 5
3.4
Landschaftsplan ............................................................................................ 5
4.0
Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ...................................... 5
5.0
Planungsfaktoren ................................................................................................ 5
5.1
Verkehrliche Erschließung............................................................................. 5
5.1.1
Reckerscheid................................................................................................. 5
5.1.2
Hummerzheim ............................................................................................... 6
5.2
Ver- und Entsorgung ..................................................................................... 6
5.2.1
Reckerscheid................................................................................................. 6
5.2.2
Hummerzheim ............................................................................................... 6
6.0
Auswirkungen der Planung ................................................................................ 6
Teil 2:
Umweltbericht
1.0
Allgemeines ......................................................................................................... 7
2.0
Beschreibung des Projektes .............................................................................. 7
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung............................... 7
2.2
Planerische Bindungen.................................................................................. 8
2.2.1
Regionalplan ................................................................................................. 8
2.2.2
Flächennutzungsplan .................................................................................... 8
2.2.3
Bebauungspläne............................................................................................ 8
2.2.4
Landschaftsplan ............................................................................................ 8
3.0
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fach- ............................. 8
plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes................................................ 8
4.0
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden...... 9
5.0
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich
der Planung.......................................................................................................... 9
5.1
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
auf die Bevölkerung insgesamt.............................................................................. 9
5.1.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch ............................... 9
5.1.2
Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens ................... 9
5.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt ................................................................................................... 9
5.2.1
Naturräumliche Grundlagen........................................................................... 9
5.2.2
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen .............10
5.2.3
Artenschutz ..................................................................................................10
5.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden...........................................10
5.3.1
Beschreibung des Schutzgutes Boden .........................................................10
5.3.2
Bewertung des Schutzgutes Boden ..............................................................11
5.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ........................11
5.4.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser...............................11
5.4.2
Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Wasser ........................................................................................11
2
5.5
Schutzgut Klima / Luft...................................................................................11
5.5.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft .........................11
5.5.2
Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft ........................11
5.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild .................................................................11
5.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter..............................................................12
5.7.1
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige
Sachgüter .....................................................................................................................12
6.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ................12
7.0
Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung / Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen
Umweltauswirkungen.........................................................................................12
7.1
Schutzgut Mensch ........................................................................................12
7.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen.......................................................................12
7.3
Schutzgüter Wasser und Boden ...................................................................12
7.4
Schutzgüter Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter ..........12
8.0
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ..................................13
8.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung ................................................................................................................13
8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung ................................................................................................................13
8.3 Prüfung
von
Standortund
Planungsalternativen
/
Anderweitige
Planungsmöglichkeiten.........................................................................................13
8.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt .......................13
9.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung........................................13
3
Teil 1: Städtebauliche Begründung
1.0 Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom
18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I. S. 1509) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
2.0 Anlass und Ziele der Planung
Der Stadt Bad Münstereifel liegen Anfragen für eine Bebauung am Ortsrand von Reckerscheid und Hummerzheim vor. In beiden Fällen wird eine Bebauung für den Eigenbedarf,
d.h. Einfamilienhausbau bzw. landwirtschaftliche Anlagen angestrebt.
Die Antragsteller in Reckerscheid sind Ortsansässige. Derzeit bewohnen diese das ebenfalls auf dem östlichen Bereich des Flurstückes Nr. 65, Gemarkung Mutscheid, Flur 3 vorhandene Wohnhaus Wendelstraße Nr. 6. Mit dem Auszug der Kinder wurde dieses
Wohnhaus zu groß. Daher planen sie die Neuerrichtung eines kleineren Wohnhauses an
der westlichen Grenze ihres Grundstückes. Für die Fläche (Gemarkung Mutscheid,
Flur 3, Flurstück 73 teilweise) soll ebenfalls die Option einer Bebauung geschaffen
werden, da eine Erschließung mit Wendeanlage für das Flurstück 65 erforderlich
wird. Eine unwirtschaftliche einseitige Erschließung kann so vermieden werden.
Ausgewiesenes Bauland innerhalb der Ortslage kann aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer in Reckerscheid nicht erworben werden.
Die Antragsteller von Hummerzheim planen aktuell auf dem Flurstück Nr. 166, Gemarkung Mutscheid, Flur 7 ein landwirtschaftliches Gebäude zu errichten. Angrenzend an
diese Fläche befindet sich der öffentliche Spielplatz von Hummerzheim, der mit in den
Änderungsbereich einbezogen wird.
Da innerhalb der Ortslagen keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen bzw. nicht
veräußert werden, sind die Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung begrenzt.
Daher wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen erforderlich, um dieser Nachfrage nach Bauland nachzukommen und eine gesicherte und wirtschaftliche Erschließung zu
ermöglichen.
Derzeit werden die Änderungsbereiche als landwirtschaftliche Flächen bzw. öffentliche
Grünfläche (Spielplatz Hummerzheim) genutzt.
Angrenzend an diese Flächen schließen gemischte Bauflächen (Dorfgebiet) an. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die in Rede stehenden Flächen derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ und den Spielplatz als „Grünfläche“ dar.
Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen demnach nicht
dem Planungsziel, Flächen am Ortsrand von Reckerscheid und Hummerzheim Bauflächen zu schaffen. Dies macht die 25. Flächennutzungsplanänderung notwendig.
4
Angestrebt wird die Darstellung von gemischten Bauflächen.
3.0 Rahmenbedingungen
3.1
Regionalplan
Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen sind die Änderungsbereiche als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
3.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
3.3
Bebauungspläne
Für die Änderungsbereiche besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
3.4
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich in Reckerscheid (Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65 und
73 teilweise) ist vom Landschaftsplan Bad Münstereifel des Kreises Euskirchen in Gänze
erfasst. Der Änderungsbereich in Hummerzheim liegt zum Teil (Flurstück Nr. 166 und 90,
Gemarkung Mutscheid, Flur 7) im Landschaftsschutzgebiet.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2-8 Mutscheider Hochfläche umfasst die in der naturräumlichen Einheit Nördliches Ahrbergland liegenden Bereiche im südwestlichen Teil des
Stadtgebietes.
4.0 Inhalt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 25. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß § 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO für den Ortsteil Reckerscheid die Änderung der derzeit gültigen
Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche(MD)“.
Die vorhandene Baumreihe entlang der Wegeparzelle „An der Haag“ ist vollständig zu
erhalten.
Die 25. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß § 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO für den Ortsteil Hummerheim die Änderung der derzeit gültigen
Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche (MD)“
sowie die Änderung der derzeit gültigen Darstellung „Grünfläche: Zweckbestimmung
Spielplatz“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche (MD)“.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die bedarfsgerechte Schaffung von Bauflächen
für den Eigenbedarf der örtlichen Bevölkerung.
Die geplante Bebauung wird sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese
ist durch eine dörfliche Bebauung geprägt.
5.0 Planungsfaktoren
5.1
Verkehrliche Erschließung
5.1.1 Reckerscheid
Die Erschließung des Änderungsbereiches in Reckerscheid ist über die Straße „An der
Haag“ geplant. Die Straße „An der Haag“ ist bis zur Haus-Nummer 3 asphaltiert. Dahinter
handelt es sich um einen Grasnarbenweg, der entsprechend ausgebaut werden müsste.
5
Daher werden die Flächen beidseitig des Weges, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes, überplant.
5.1.2 Hummerzheim
Die Erschließung des Änderungsbereiches im Hummerzheim erfolgt über den Bruchgartenweg. Dieser ist ggfs. entsprechend auszubauen.
5.2
Ver- und Entsorgung
5.2.1 Reckerscheid
Eine öffentliche Wasserleitung sowie eine öffentliche Kanalisation sind in der Straße „An
der Haag“ nicht verlegt. Das Wohnhaus Nr. 3 wird zusammen mit dem Wohnhaus Nr. 1,
welches noch an die Frankstraße angrenzt, über eine Wasserleitung in der städtischen
Wegeparzelle 68 versorgt. Bei dieser Wegeparzelle handelt es sich um einen namenlosen, knapp 40 m langen Stichweg.
Abgesehen von dem Umstand, dass der Änderungsbereich nicht an diese Wegeparzelle
stößt, steht der Leitungsquerschnitt einer gesicherten Wasserversorgung entgegen.
Zur gesicherten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung des Änderungsbereiches
ist von der Frankenstraße aus über eine Strecke von etwa 80 m die Wasserleitung und
der Kanal zu verlegen. Damit würde dann auch der gegenüber dem bebauten Grundstück
An der Haag 3 liegenden unbebauten Fläche, die im Flächennutzungsplan schon als MDGebiet dargestellt ist, eine Anschlussmöglichkeit geboten.
Die Erschließung ist grundsätzlich im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu sichern.
5.2.2 Hummerzheim
Ebenso wie in Reckerscheid kann die Erschließung grundsätzlich im Rahmen eines Erschließungsvertrages gesichert werden.
6.0 Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Planung und hier insbesondere auf die Umwelt werden im Umweltbericht gem. § 2a BauGB, der gesonderter Teil dieser Begründung ist ermittelt, beschrieben und bewertet. Aussagen hinsichtlich des mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Aufstellung der Satzung
(Reckerscheid) bzw. im Bauantrag (Hummerzheim) getroffen, die parallel zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.
6
Teil 2:
Umweltbericht
1.0 Allgemeines
Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit
20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1
BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich
erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen
und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil
der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet:
Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
Pflanzen und Tiere
Boden / Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge.
Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der
Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem
sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist.
2.0 Beschreibung des Projektes
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planänderung
Der Stadt Bad Münstereifel liegen Anfragen für eine Bebauung am Ortsrand von Reckerscheid und Hummerzheim vor. In beiden Fällen wird eine Bebauung für den Eigenbedarf,
d.h. Einfamilienhausbau bzw. landwirtschaftliche Anlagen angestrebt.
Da innerhalb der Ortslagen keine Flächen zur Verfügung stehen bzw. nicht veräußert
werden, sind die Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung begrenzt. Daher
wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen angestrebt, um dieser Nachfrage nach
Bauland nachzukommen und eine gesicherte und wirtschaftliche Erschließung zu ermöglichen.
Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen nicht dem Planungsziel, Flächen am Ortsrand von Reckerscheid und Hummerzheim einer baulichen
Nutzung zuzuführen.
7
2.2
Planerische Bindungen
2.2.1 Regionalplan
Im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen sind die Änderungsbereiche als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.
2.2.2 Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt die Änderungsbereiche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
2.2.3 Bebauungspläne
Für die Änderungsbereiche besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
2.2.4 Landschaftsplan
Der Änderungsbereich in Reckerscheid (Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 65 und
73 teilweise) ist vom Landschaftsplan Bad Münstereifel des Kreises Euskirchen in Gänze
erfasst. Der Änderungsbereich in Hummerzheim liegt zum Teil (Flurstück Nr. 166 und 90,
Gemarkung Mutscheid, Flur 7) im Landschaftsschutzgebiet.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2-8 Mutscheider Hochfläche umfasst die in der naturräumlichen Einheit Nördliches Ahrbergland liegenden Bereiche im südwestlichen Teil des
Stadtgebietes.
3.0 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und
Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung,
Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der
natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen
in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen.
Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher
Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen
Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und
Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche
und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und
Erholungsraumes des Menschen.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung
der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen
Entwicklung.
8
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der
Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und
Denkmalbereichen.
Gesetz zur Landesentwicklung Landesentwicklungsprogramm – LEPro: Das Landesentwicklungsprogramm formuliert Ziele u.a. zum Schutz vor Hochwässern. Es ist sicherzustellen, dass die notwendigen Freiflächen für die Grundwasserneubildung, den Wasserabfluss, den Schutz vor Hochwässern und für Abwasseranlagen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
4.0 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund
und Boden
Der Bereich in Hummerzheim umfasst rd. 3.300 qm; der Bereich in Reckerscheid umfasst
rd. 2.350 qm.
5.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im
Einzugsbereich der Planung
5.1
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
sowie auf die Bevölkerung insgesamt
5.1.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:
o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen,
o die Erholungsfunktionen.
5.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens
Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.
5.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt
5.2.1 Naturräumliche Grundlagen
Der Änderungsbereich liegt im Naturraum 272 „Ahreifel, Großlandschaft: EifelSiebengebirge“.
Schutzwürdige Biotope oder Biotopverbundflächen sind von den Vorhaben nicht betroffen.
Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen für das Plangebiet nicht vor.
9
5.2.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Die geplante Entwicklung der beiden Bereiche bedingen Eingriffe in Boden, Natur und
Landschaft.
Im Rahmen des nachgeschalteten Satzungsverfahrens nach § 34 BauGB (Reckerscheid)
bzw. Bauantrag (Hummerzheim) wird das Ausgleichsdefizit ermittelt. Die ökologische
Wertigkeit des Untersuchungsgebietes vor und nach der Überplanung wird an Hand der
von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen
LÖBF NRW mit dem Titel „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung
in NRW, 2006“ durchgeführt. Mit Realisierung der vorliegenden Planung wird eine zusätzliche Neuversiegelung stattfinden. Der Eingriff in Natur und Landschaft durch die getroffenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
5.2.3 Artenschutz
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG zu beachten.
Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2010), der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) und der
Vogelschutz-Richtlinie neben dem direkten Zugriff (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VRL). Ausnahmen können falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die
betroffenen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFH-RL) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert (§ 44, 45 BNatSchG).
Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsrelevante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe 1) nach VV-Artenschutz NRW mit nachstehendem Ergebnis durchgeführt.
ASP Stufe I - Reckerscheid
Planungsrelevante Arten finden auf dem Grünland keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Der Verlust eines potentiellen Nahrungshabitats geringer Ausdehnung wird durch die
umliegenden Wiesen und Weiden kompensiert. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
treten nicht ein. Da die Bäume am Feldweg erhalten bleiben, sind keine Vermeidungsmaßnamen erforderlich. Die Bäume sind so zu sichern, dass sie durch zukünftige Bauvorhaben keinen Schaden nehmen.
ASP Stufe I - Hummerzheim
Der Spielplatz bleibt mit seinem Gehölzbestand erhalten und damit mögliche Nistplätze,
Höhlen-, Rinden und Spaltenquartiere in den Bäumen oder in der Hainbuchenhecke zum
Holzlagerplatz. Auf dem Holzplatz, einer Wiese, stehen vier Apfelbäume, die aktuell keine
Nester aufweisen. Die daran anschließende Fläche ist eine kleine Gartenbrache ohne
nennenswerte Sträucher. Um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszuschließen,
dürfen die Gehölze auf den beiden genannten Flächen bei der Baustellenvorbereitung nur
zwischen dem 01.10. und dem 28.02. eines Jahres entfernt werden. Weitere Einschränkungen, um Verbotstatbestände zu vermeiden, sind nicht von Nöten.
5.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
5.3.1 Beschreibung des Schutzgutes Boden
Nach geologischer Karte handelt es sich bei dem vorliegenden Bodentyp um PseudogleyParabraunerde stellenweise Typische Braunerde, vereinzelt erodiert vereinzelt typische
Parabraunerde, schluffiger Lehm, zum Teil schwach steinig über sandigem Lehm und
stellenweise Festgestein aus Sandstein und Tonstein.
10
Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen liegen für die Änderungsbereiche nicht vor.
Erdbebeneinwirkung
Der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen, sind folgende Angaben zu entnehmen:
Der Änderungsbereich liegt in der Erdbebenzone 1 der Untergrundklasse R (Gebiete mit
felsartigem Untergrund).
5.3.2 Bewertung des Schutzgutes Boden
Mit der Überbauung bzw. Umnutzung bisher offener Flächen wird der Bodenhaushalt beeinträchtigt. Natürlich gewachsener Boden wird abgetragen und durch eine Überbauung
überformt. Die Bodenentwicklung wird dadurch unterbrochen, Austauschvorgänge zwischen Boden und Atmosphäre werden eingeschränkt.
Der Verlust des Schutzgutes Boden stellt, aufgrund der geringen Eingriffsflächen, insgesamt einen geringen bis mittleren Eingriff in den Naturhaushalt dar.
5.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
5.4.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Wasser
Die Änderungsbereiche liegen weder in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 19 des
Wasserhaushaltsgesetzes oder einem nach Landeswasserrecht festgesetztem Heilquellenschutzgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet.
5.4.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das
Schutzgut Wasser
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten.
Im Rahmen der Erstellung der erforderlichen Bauantragsunterlagen ist die ordnungsgemäße Entwässerung einschließlich der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse
nachzuweisen.
5.5
Schutzgut Klima / Luft
5.5.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Klima / Luft
Der Eifelraum ist geprägt durch ein Mittelgebirgs-Klima. Es herrscht ein betont maritimes
(atlantisches) Klima vor, mit relativ hohen Niederschlägen, die Winter sind mäßig kalt, die
Sommer sind kühl und feucht. Die Hauptwindrichtung ist West bis Nordwest. Durch die
Regenabschirmung der Hochardennen, der Schneifel, und des Venn weisen bestimmte
Gebiete der Eifel ein relativ trockenes Klima auf.
Im langjährigen Mittel erreicht die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge von
600 - 650 mm. Die jährliche Durchschnittstemperatur liegt unter 9o C.
5.5.2 Zu erwartende Auswirkungen für das Schutzgut Klima / Luft
Nach Umsetzung der Vorhaben kommt es zu einer Erhöhung der versiegelten Flächen.
Versiegelte Flächen wirken temperaturerhöhend. Im Weiteren sind durch die geplanten
Nutzungen mit einer geringfügigen Erhöhung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Dies hat
Auswirkungen auf die Lufthygiene und die Lärmbelastung in der Umgebung.
5.6
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
Wesentliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind aufgrund der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu erwarten. Durch die geplante Eingrünung des Gebietes in Reckerscheid zur freien Landschaft und dem Erhalt der vorhan-
11
denen Bäume (auf der Ebene der Ergänzungssatzung) kann die zukünftige Bebauung in
die Landschaft eingebunden werden.
5.7
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.7.1 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Kultur- und sonstige
Sachgüter
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze
darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte.
Im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Bau- und Kulturdenkmäler vorhanden.
Sollten im Zuge der Erdarbeiten Hinweise auf archäologische Befunde zu Tage treten, so
sind umgehend die zuständigen Fachbehörden (Untere Denkmalbehörde, Rheinisches
Amt für Bodendenkmalpflege Bonn) zu benachrichtigen und alle Arbeiten an der Fundstelle zu unterbrechen.
Konflikte mit Belangen des Bodendenkmalschutzes sind nur beim Antreffen bedeutsamer
archäologischer Funde zu erwarten. Es wird daher zunächst nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
6.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch einerseits und Tieren,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima andererseits sowie Kultur- und Sachgütern sind
unter Berücksichtigung der getroffenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (auf der
Ebene der Ergänzungssatzungen) nicht zu erwarten.
7.0
Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung / Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen
7.1
Schutzgut Mensch
Keine Maßnahmen auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
7.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Aus Rücksichtnahme und in Kenntnis des Brutgeschäftes der Vögel wird die Baufeldräumung und Bauvorbereitung eingeschränkt. Sie soll zwischen Anfang Oktober und Ende
Februar stattfinden, um eine Beeinträchtigung des Brutgeschäftes der Vögel zu vermeiden.
Im Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. dem Erlass einer Satzung über die Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil bei der
Ausweisung der überbaubaren Flächen ein Mindestabstand von 35 m zu dem an
der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten.
7.3
Schutzgüter Wasser und Boden
Keine Maßnahmen auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
7.4
Schutzgüter Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter
Keine Maßnahmen auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
12
8.0
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
8.1
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung
Mit der beabsichtigen Planung sind, wie in Kapitel 5 beschrieben, keine erheblich
nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden.
8.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
Ohne die Umsetzung der Planung würden die Bereiche weiterhin landwirtschaftliche genutzt.
8.3
Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen stehen nicht zur Verfügung.
8.4
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
(Monitoring)
Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des Plangebietes erfolgt
im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht.
9.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Abrundung des Ortsrandes in den Ortslagen Reckerscheid und Hummerzheim geschaffen werden. In beiden Fällen wird eine Erweiterung für den Eigenbedarf angestrebt.
Da innerhalb der Ortslagen keine Flächen zur Verfügung stehen bzw. nicht veräußert
werden, sind die Möglichkeiten für eine weitere bauliche Entwicklung begrenzt. Daher
wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen angestrebt, um dieser Nachfrage nach
Bauland nachzukommen und eine gesicherte und wirtschaftliche Erschließung zu ermöglichen.
Als voraussichtliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der
Bauleitplanung vorbereitet werden, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen
durch Versiegelung, der damit verbundene erhöhte Oberflächenabfluss und die verringerte Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung der Lebensräume von Tieren und
Pflanzen zu nennen.
Es werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen getroffen.
Schutzwürdige Biotope oder städtische Biotopverbundflächen sind von dem Vorhaben
nicht betroffen. Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich
geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen für die Änderungsbereiche
nicht bisher vor. Eine Artenschutzprüfung Stufe 1 wurde erstellt und liegt der Begründung
als Anlage bei.
Die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter werden als nicht erheblich eingestuft.
aufgestellt: 26.08.2014
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
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