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Beschlussvorlage (Anlage 4 - § 3 (1) und § 4 (1) - Seite 1-8)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim,Bruchgartenweg und Reckerscheid, An der Haag Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB A. Öffentlichkeit Lfd. Nr. Anregung durch Datum 1 Öffentlichkeit 1 Hummerzheim 18.11.2013 1.1 Der Einwender gibt für die Änderung des Flächennutzungsplanes Hummerzheim folgendes zur Niederschrift: „Im Bereich des Wendehammers bestehen zwei Einfahrten zum Flurstück Nr. 90. Diese Einfahrten sollen erhalten bleiben. Dies ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Zu 1.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt zu dem Flurstück Nr. 90 ist über das vorhandene Wirtschaftswegenetz sicher gestellt. Zu 1.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zurückzuweisen. 1.2 Ferner ist beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 90 einen Viehunterstand mit Abstellraum zu errichten. Das Objekt soll mit dem erforderlichen Abstand zum städtischen Kinderspielplatzgrundstück errichtet werden. Es wird angeregt, die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes in ein MD-Gebiet auf einen Teil des Flurstückes Nr. 90 (derzeit landwirtschaftliche Nutzfläche) auszuweiten, damit dieses Vorhaben realisiert werden kann. Zu 1.2 Der Anregung wird nicht gefolgt. Das Grundstück der Einwender liegt außerhalb eines baulichen Zusammenhangs, bzw. einer städtebaulich vertretbaren Abrundung des Ortsrandes. Zu 1.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zurückzuweisen. 1.3 Sollte die Stadt Bad Münstereifel künftig beabsichtigen, das Kinderspielplatzgrundstück zu veräußern, sind die Einwender an einem Erwerb interessiert. Zu 1.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Verkauf des Grundstücks des Kinderspielplatzes steht derzeit nicht zur Diskussion. Zu 1.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 2 Öffentlich 2 Hummerheim 22.11.2013 Die Einwender geben folgende Stellungnahme zur Niederschrift ab: Der von der Änderung betroffene Kinderspielplatz mit angrenzender Freifläche, wird von der Dorfbevölkerung Hummerzheim als Dorftreffpunkt genutzt. Zudem wird der Kinderspielplatz offiziell von der Dorfgemeinschaft durch übernommene Patenschaft gepflegt. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung zur Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Eine Umnutzung des Kinderspiel- Kenntnis zu nehmen. platzes steht derzeit nicht zur Diskussion. Die Ausführungen Kenntnis genommen. werden Gegen die Darstellung der betreffenden Flächen als MD-Gebiet bestehen keine Bedenken. Allerdings sollte der jetzt vorhandene Spielplatz nebst Freifläche weiterhin der Dorfbevölkerung zur Kultur- und Brauchtumspflege sowie als Spielfläche und Treffpunkt für unsere Dorfjugend erhalten bleiben. Andere, vergleichbar nutzbare Flächen sind in Hummerzheim nicht mehr vorhanden. 2.1 Öffentlichkeit 2 Ergänzung 28.11.2013 Es wird gebeten die vorstehende Niederschrift wie folgt zu ändern / ergänzen: 1. Streichung des Satzes „Wir haben nichts gegen die Darstellung der betreffenden Fläche als MD-Gebiet.“ 2. Gegen die beantragte Nutzung eines Grundstückes bestehen absolut keine Bedenken. 3. Einige Anwohner des betroffenen Bereiches sind besorgt, dass im Falle von Bebauungen derart, wie sie in der Baunutzungsverordnung § 5 Dorfgebiet (MD) aufgeführt sind, hohe Erschließungskosten auf sie zukommen könnten. 4. Für eine grobe Kostenschätzung aufgrund möglicher Erschließungsarten wären wir Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genommen. Stellungnahme zur Auch bei einer Darstellung des Kin- Kenntnis zu nehmen derspielplatzes als MD-Gebiet bleibt und die Anregung die vorhandene Nutzung erhalten. zurückzuweisen. Kinderspielplätze sind auch in MDGebieten zulässig. Eine Bebauung bzw. Erschließung des Spielplatzes ist derzeit nicht geplant. Im Falle einer Bebauung des betreffenden Bereiches, ist die Erschließung über einen Erschließungsver- Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme dankbar. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung trag zwischen der Stadt und den zukünftigen Bauherren sicher zu stellen. In diesem Erschließungsvertrag wird auch die Kostentragung geregelt. B. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 1 Gemeinde Nettersheim 22.11.2013 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. 2 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die nommen und beachtet. Stellungnahme zu Die Aufstellung eines Bebauungs- berücksichtigen. planes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Ausreichende Abstände zum Wald werden eingehalten. 11.12.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken. Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den v. g. Bereich bei der Ausweisung der überbaubaren Flächen ein Mindestabstand von 35 m zu dem an der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Der Landesbetrieb Wald und Forst wird an dem Verfahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde beteiligt. bittet um Information über die Entscheidung der Ratsgremien der Stadt Bad Münstereifel zu der 25. Flächennutzungsplanänderung. Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 Kreis Euskirchen 11.12.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. 3.a Untere Bodenschutzbehörde Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn im weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 LBodSchG Eingang und Berücksichtigung in den Planunterlagen finden und bei Beteiligung der UBB im weiteren Verfahren. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Zu 3.a Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Zu 3.a Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Die Belange des Bodenschutzes werden gewahrt. Hinweise: 1. Aus Sicht der Altlastenproblematik sind unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Flächen der FNP Änderung eingetragen. 2. Für keine Flächen der FNP-Änderung liegen schützenswerte Böden vor. 3. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden ist ein funktioneller und additiver Ausgleich zu eventuell weiteren Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. 3.b Untere Wasserbehörde Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll durch Anschluss an die vorhandenen Netze erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können. Zu 3.b Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die Entwässerung in Reckerscheid erfolgt durch den Ausbau der vor- Zu 3.b Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung handenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert. Die Niederschlagswässer der geplanten landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Hummerzheim sollen auf dem Grundstück versickert werden. Hierzu bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG. Spätestens im Vorfeld des Bauantragsverfahrens ist ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen. Laut Antragsunterlagen fällt hier kein Schmutzwasser an. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden. Untere Landschaftsbehörde 3.c Reckerscheid: Grundsätzlich ist eine weitere Entwicklung des östlichen Teilstückes dem Bereich westlich des Weges vorzuziehen, da westlich des Weges zusammenhängendes Grünland mit einem engen Verbund zur Landschaft besteht, wogegen der östliche Teil bereits durch die angrenzende Bebauung geprägt ist. Der Landschaftsplan ist in Teilbereichen bereits weiter zurückversetzt als der aktuelle FNP. Eine Bebauung dieser Bereiche ist aus Sicht der ULB vordringlich (Flurstück 64 und 65 außerhalb der LPGrenzen). Gegen die Planungsgrenze westlich des Weges bestehen erhebliche Bedenken. Das gleiche Für die geplante Bebauung in Hummerzheim werden die erforderlichen Nachweise im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt- Zu 3.c Zu 3.c Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genommen. Stellungnahme zu Auf die ergänzende Stellungnahme berücksichtigen. zum Ortsteil Reckerscheid wird hingewiesen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Flurstück (Flur 3, Flst. 73) setzt sich nach Norden hin innerhalb der FNP-Grenzen fort. Die Flächenverfügbarkeit ist hier also genauso gegeben (Argument in der Begründung). Die Bewirtschaftung des Schlages ist durch ein Verschieben nach Norden in die bestehende FNPZone hinein eher einfacher. Die Bebauungsgrenze östlich des Weges wird so akzeptiert unter der Voraussetzung, dass der Ortsrand nach Süden hin durch eine landschaftsgerechte Eingrünung eingebunden wird (Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäume, kein Nadelholz). Die Baumreihe (Kirsche, Mehlbeere, Birke) entlang des Weges ist vollständig zu erhalten. Der Weg soll auf dieser Seite nicht weiter ausgebaut werden (empfindliches Wurzelsystem von Birken). Den Bäumen soll ein mindestens 3 m breiter Grünstreifen zugewiesen werden. Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen. 3.d Hummerzheim: Gegen die Entwicklung eines Mischgebietes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken unter der Voraussetzung, dass der prägende Baumbestand und der Spielplatz erhalten bleiben. Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen. Zu 3.d zu 3.d Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genommen. Stellungnahme zu Eine bauliche Nutzung des Grund- berücksichtigen. stücks des Kinderspielplatzes ist aktuell nicht geplant. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3.1 Kreis Euskirchen 18.03.2014 3.1 Untere LandschaftsbeZitat: Sie baten mich, die geänderten Voraushörde setzungen für das geplante Baugebiet in Reckerscheid zu bedenken und die Stellungnahme Nachtrag neu zu beurteilen: Unter folgenden Voraussetzungen kann dem Antrag zugestimmt werden: • Der Ortsrand soll nach Süden hin durch eine landschaftsgerechte Eingrünung eingebunden werden(Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäume, kein Nadelholz). • • Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Zu 3.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Im Rahmen der Aufstellung einer Stellungnahme zu Ergänzungssatzung für den Ortsteil berücksichtigen. Reckerscheid werden entsprechende grünordnerische Festsetzungen getroffen. zu 3.1 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Baumreihe (Kirsche, Mehlbeere, Birke) entlang des Weges ist vollständig zu erhalten. Der Weg soll auf dieser Seite nicht weiter ausgebaut werden (empfindliches Wurzelsystem von Birken). Den Bäumen soll ein mindestens 3 m breiter Grünstreifen zugewiesen werden. Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen 4 Straßen NRW 12.12.2013 Keine Bedenken. Regionalniederlassung Ville-Eifel Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 5 Industrie- und Handelskammer Aachen 13.12.2013 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 6 PLEdoc GmbH 19.11.2013 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc be- Kenntnisnahme. treuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht berührt. Kein Beschluss erforderlich Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Die jeweiligen Netzbetreiber wurden Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- im Rahmen der Behördenbeteiligung gungseinrichtungen der im Schreiben aufgeliste- angeschrieben. ten Versorgungs-unternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.