Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim,Bruchgartenweg und Reckerscheid, An der Haag
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
A.
Öffentlichkeit
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
1
Öffentlichkeit 1
Hummerzheim
18.11.2013 1.1
Der Einwender gibt für die Änderung des Flächennutzungsplanes Hummerzheim folgendes
zur Niederschrift:
„Im Bereich des Wendehammers bestehen zwei
Einfahrten zum Flurstück Nr. 90. Diese Einfahrten sollen erhalten bleiben. Dies ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Zu 1.1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zufahrt zu dem Flurstück Nr. 90 ist über das vorhandene
Wirtschaftswegenetz sicher gestellt.
Zu 1.1
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen
und die Anregung
zurückzuweisen.
1.2
Ferner ist beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 90
einen Viehunterstand mit Abstellraum zu errichten. Das Objekt soll mit dem erforderlichen Abstand zum städtischen Kinderspielplatzgrundstück errichtet werden.
Es wird angeregt, die geplante Änderung des
Flächennutzungsplanes in ein MD-Gebiet auf
einen Teil des Flurstückes Nr. 90 (derzeit landwirtschaftliche Nutzfläche) auszuweiten, damit
dieses Vorhaben realisiert werden kann.
Zu 1.2
Der Anregung wird nicht gefolgt. Das
Grundstück der Einwender liegt außerhalb eines baulichen Zusammenhangs, bzw. einer städtebaulich vertretbaren Abrundung des Ortsrandes.
Zu 1.2
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen
und die Anregung
zurückzuweisen.
1.3
Sollte die Stadt Bad Münstereifel künftig beabsichtigen, das Kinderspielplatzgrundstück zu
veräußern, sind die Einwender an einem Erwerb
interessiert.
Zu 1.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Verkauf des Grundstücks des
Kinderspielplatzes steht derzeit nicht
zur Diskussion.
Zu 1.1
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
2
Öffentlich 2
Hummerheim
22.11.2013 Die Einwender geben folgende Stellungnahme
zur Niederschrift ab:
Der von der Änderung betroffene Kinderspielplatz mit angrenzender Freifläche, wird von der
Dorfbevölkerung Hummerzheim als Dorftreffpunkt genutzt. Zudem wird der Kinderspielplatz
offiziell von der Dorfgemeinschaft durch übernommene Patenschaft gepflegt.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
zur Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Eine Umnutzung des Kinderspiel- Kenntnis zu nehmen.
platzes steht derzeit nicht zur Diskussion.
Die Ausführungen
Kenntnis genommen.
werden
Gegen die Darstellung der betreffenden Flächen
als MD-Gebiet bestehen keine Bedenken. Allerdings sollte der jetzt vorhandene Spielplatz
nebst Freifläche weiterhin der Dorfbevölkerung
zur Kultur- und Brauchtumspflege sowie als
Spielfläche und Treffpunkt für unsere Dorfjugend erhalten bleiben. Andere, vergleichbar
nutzbare Flächen sind in Hummerzheim nicht
mehr vorhanden.
2.1
Öffentlichkeit 2
Ergänzung
28.11.2013 Es wird gebeten die vorstehende Niederschrift
wie folgt zu ändern / ergänzen:
1. Streichung des Satzes „Wir haben nichts
gegen die Darstellung der betreffenden Fläche als MD-Gebiet.“
2. Gegen die beantragte Nutzung eines
Grundstückes bestehen absolut keine Bedenken.
3. Einige Anwohner des betroffenen Bereiches
sind besorgt, dass im Falle von Bebauungen
derart, wie sie in der Baunutzungsverordnung § 5 Dorfgebiet (MD) aufgeführt sind,
hohe Erschließungskosten auf sie zukommen könnten.
4. Für eine grobe Kostenschätzung aufgrund
möglicher Erschließungsarten wären wir
Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
genommen.
Stellungnahme zur
Auch bei einer Darstellung des Kin- Kenntnis zu nehmen
derspielplatzes als MD-Gebiet bleibt und die Anregung
die vorhandene Nutzung erhalten. zurückzuweisen.
Kinderspielplätze sind auch in MDGebieten zulässig.
Eine Bebauung bzw. Erschließung
des Spielplatzes ist derzeit nicht
geplant.
Im Falle einer Bebauung des betreffenden Bereiches, ist die Erschließung über einen Erschließungsver-
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
dankbar.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
trag zwischen der Stadt und den
zukünftigen Bauherren sicher zu
stellen. In diesem Erschließungsvertrag wird auch die Kostentragung
geregelt.
B. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
1
Gemeinde Nettersheim 22.11.2013 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
2
Landesbetrieb Wald
und Holz NRW
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
nommen und beachtet.
Stellungnahme zu
Die Aufstellung eines Bebauungs- berücksichtigen.
planes ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geplant. Ausreichende Abstände zum Wald werden eingehalten.
11.12.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bruchgartenweg“ in der Ortschaft Hummerzheim wird
darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den v. g. Bereich bei
der Ausweisung der überbaubaren Flächen ein
Mindestabstand von 35 m zu dem an der östlichen Spitze des Änderungsbereiches angrenzenden Wald einzuhalten ist.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Landesbetrieb Wald und Forst
wird an dem Verfahren im Rahmen
der öffentlichen Auslegung erneut
Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde beteiligt.
bittet um Information über die Entscheidung der
Ratsgremien der Stadt Bad Münstereifel zu der
25. Flächennutzungsplanänderung.
Kein Beschluss erforderlich.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
3
Kreis Euskirchen
11.12.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken.
3.a
Untere Bodenschutzbehörde
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn im
weiteren Verfahren bodenschutzrechtliche Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 LBodSchG Eingang und Berücksichtigung in den Planunterlagen finden und bei Beteiligung der UBB im weiteren Verfahren.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu 3.a
Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis
genommen.
Zu 3.a
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Die Belange des Bodenschutzes
werden gewahrt.
Hinweise:
1. Aus Sicht der Altlastenproblematik sind unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige
Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß
§ 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen
Bodenveränderungen bzw. entsprechenden
Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Flächen der FNP Änderung
eingetragen.
2. Für keine Flächen der FNP-Änderung liegen
schützenswerte Böden vor.
3. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden ist ein funktioneller und additiver Ausgleich zu eventuell
weiteren Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.
3.b
Untere Wasserbehörde
Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll
durch Anschluss an die vorhandenen Netze
erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können.
Zu 3.b
Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen.
Die Entwässerung in Reckerscheid
erfolgt durch den Ausbau der vor-
Zu 3.b
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
handenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert.
Die Niederschlagswässer der geplanten landwirtschaftlichen Unterstellhalle in Hummerzheim sollen auf dem Grundstück versickert werden. Hierzu bedarf es einer wasserrechtlichen
Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG. Spätestens im Vorfeld des Bauantragsverfahrens ist
ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen.
Laut Antragsunterlagen fällt hier kein Schmutzwasser an.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen
die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden.
Untere Landschaftsbehörde
3.c
Reckerscheid:
Grundsätzlich ist eine weitere Entwicklung des
östlichen Teilstückes dem Bereich westlich des
Weges vorzuziehen, da westlich des Weges
zusammenhängendes Grünland mit einem engen Verbund zur Landschaft besteht, wogegen
der östliche Teil bereits durch die angrenzende
Bebauung geprägt ist. Der Landschaftsplan ist
in Teilbereichen bereits weiter zurückversetzt
als der aktuelle FNP. Eine Bebauung dieser
Bereiche ist aus Sicht der ULB vordringlich
(Flurstück 64 und 65 außerhalb der LPGrenzen).
Gegen die Planungsgrenze westlich des Weges
bestehen erhebliche Bedenken. Das gleiche
Für die geplante Bebauung in Hummerzheim werden die erforderlichen
Nachweise im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt-
Zu 3.c
Zu 3.c
Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
genommen.
Stellungnahme zu
Auf die ergänzende Stellungnahme berücksichtigen.
zum Ortsteil Reckerscheid wird hingewiesen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Flurstück (Flur 3, Flst. 73) setzt sich nach Norden hin innerhalb der FNP-Grenzen fort. Die
Flächenverfügbarkeit ist hier also genauso gegeben (Argument in der Begründung). Die Bewirtschaftung des Schlages ist durch ein Verschieben nach Norden in die bestehende FNPZone hinein eher einfacher. Die Bebauungsgrenze östlich des Weges wird so akzeptiert
unter der Voraussetzung, dass der Ortsrand
nach Süden hin durch eine landschaftsgerechte
Eingrünung eingebunden wird (Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäume, kein Nadelholz). Die Baumreihe (Kirsche, Mehlbeere,
Birke) entlang des Weges ist vollständig zu erhalten. Der Weg soll auf dieser Seite nicht weiter ausgebaut werden (empfindliches Wurzelsystem von Birken). Den Bäumen soll ein mindestens 3 m breiter Grünstreifen zugewiesen
werden.
Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen.
3.d
Hummerzheim: Gegen die Entwicklung eines
Mischgebietes bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken unter der Voraussetzung, dass der
prägende Baumbestand und der Spielplatz erhalten bleiben.
Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen.
Zu 3.d
zu 3.d
Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
genommen.
Stellungnahme zu
Eine bauliche Nutzung des Grund- berücksichtigen.
stücks des Kinderspielplatzes ist
aktuell nicht geplant.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
3.1
Kreis Euskirchen
18.03.2014 3.1
Untere LandschaftsbeZitat: Sie baten mich, die geänderten Voraushörde
setzungen für das geplante Baugebiet in Reckerscheid zu bedenken und die Stellungnahme
Nachtrag
neu zu beurteilen:
Unter folgenden Voraussetzungen kann dem
Antrag zugestimmt werden:
• Der Ortsrand soll nach Süden hin durch eine
landschaftsgerechte Eingrünung eingebunden werden(Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäume, kein Nadelholz).
•
•
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Zu 3.1
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Im Rahmen der Aufstellung einer Stellungnahme zu
Ergänzungssatzung für den Ortsteil berücksichtigen.
Reckerscheid werden entsprechende
grünordnerische Festsetzungen getroffen.
zu 3.1
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Baumreihe (Kirsche, Mehlbeere, Birke)
entlang des Weges ist vollständig zu erhalten. Der Weg soll auf dieser Seite nicht weiter ausgebaut werden (empfindliches Wurzelsystem von Birken).
Den Bäumen soll ein mindestens 3 m breiter
Grünstreifen zugewiesen werden.
Die ULB ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, um die Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt festzulegen
4
Straßen NRW
12.12.2013 Keine Bedenken.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
5
Industrie- und Handelskammer Aachen
13.12.2013 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
6
PLEdoc GmbH
19.11.2013 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc be- Kenntnisnahme.
treuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht
berührt.
Kein Beschluss erforderlich
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die jeweiligen Netzbetreiber wurden
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- im Rahmen der Behördenbeteiligung
gungseinrichtungen der im Schreiben aufgeliste- angeschrieben.
ten Versorgungs-unternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.