Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
137 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 83-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstück 22/2 – Bad MünstereifelWitscheiderhof, Wernerstraße 6
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur weiteren Bebaubarkeit des Grundstückes Gemarkung
Hohn, Flur 31, Flurstück 22/2 – Bad Münstereifel-Witscheiderhof, Wernerstraße 6 vor.
Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan nach § 1
Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 5 BauNVO als Dorfgebiet dargestellt. Die Erschließung für das Grundstück ist
sichergestellt.
Geplant ist die Errichtung eines Atelierhauses in Containerbauweise mit den Außenmaßen 9 Meter
x 5 Meter. Das Haus soll auf 1 Meter hohen Stelzen aufgeständert und voraussichtlich in Holz
ausgeführt werden.
Im rückwärtigen Bereich des o.g. Grundstückes befindet sich bereits mit einem Abstand von etwa
23 Metern zur Straße ein als Ferienobjekt genutztes Wohngebäude, dessen Grundfläche etwa 40
Seite 2 von Ratsdrucksache 83-X
m² beträgt. Dieses rückt durch den an der Straße liegenden Neubau in eine sogenannte zweite
Baureihe. Die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück ist in einem beigefügten Plan dargestellt. Die Erschließung ist weiterhin sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund ist nun das geplante Bauvorhaben zu bewerten.
Gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein im Zusammenhang bebauten Ortsteil geplantes Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die
Eigenart der näheren Umgebung ist in diesem Bereich geprägt durch das Bauen entlang der Straßenfront. Demnach fügt sich das geplante Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung sowohl
nach Art und Maß der baulichen Nutzung wie auch der Lage ein.
Aus planungsrechtlicher sowie städtebaulicher Sicht kann dem geplanten Vorhaben zugestimmt
werden. Ein entsprechender Bauantrag wird positiv beschieden werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das geplante Vorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.