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Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
10.09.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 08.09.2014 Vorlagen-Nr.: 32/2014 1. Ergänzung TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 09.09.2014 25.09.2014 02.10.2014 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: Beteiligungsverfahren I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzungsvorlage habe ich Ihnen erläutert, dass die Stellungnahme des ZEW/AWA, die den Städten und Gemeinden am 09.07.2014 zugesandt wurde, als Grundlage für die Verfassung der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau verwendet wurde. Mit Schreiben vom 25.08.2014 teilt der ZEW nunmehr mit, dass er seine Stellungnahme aufgrund von verschiedenen Rückäußerungen von Kommunen in einigen Punkten ergänzt hat. In der Hauptsache wurde die Stellungnahme um den Punkt „Steigerung der Bioabfallerfassung“ wie nachfolgend aufgeführt erweitert: Kapitel 4.2. Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfallen Für den Bereich der Bio- und Grünabfälle werden Leit- und Zielwerte für die kreisfreien Städte und Kreise aufgestellt. Diese werden nach Siedlungsstruktur über die Einwohnerdichte differenziert. Zudem wird eine Empfehlung für eine Erfassung über die Biotonne ausgesprochen. Im Gebiet des ZEW wurde in fast allen Kommunen in den 90ger Jahren die Biotonne eingeführt. Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Roetgen die Biotonne eingeführt. In den Kommunen Monschau und Stolberg erfolgt die Erfassung der Bioabfälle über ein Bringsystem an den Grünschnittcontainerstandorten. Im gesamten ZEW-Gebiet betrug der eingesammelte Bioabfallwert im Jahr 2013 ca. 120 kg pro Einwohner. Der Leitwert soll jedoch im Cluster (Einwohnerdichte pro km2) für den Kreis Düren weiter auf bis zu 180 kg pro Einwohner im Jahr 2021 ansteigen. Sicherlich könnte dieser Wert in Teilbereichen des ZEW-Gebietes in den nächsten 2 Jahren erreicht werden – insgesamt scheint der Zielwert für das Jahr 2021 jedoch zu ambitioniert. Das im AWP-Entwurf enthaltene Modell der Clusterung hat für die Region Aachen/Düren die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Zielwerte 2016/ 2021: Kommune Fläche Alsdorf 31,67 Einwohne r 46308 E/km² Baesweiler Eschweiler Herzogenrath 27,77 75,93 33,4 26398 54868 46491 Monschau Roetgen Simmerath Stolberg Würselen 94,62 39,03 111,01 98,51 34,39 11866 8247 15021 56102 37566 Summe Städteregion Aachen Summe Stadt Aachen Aldenhoven Düren 546,33 302867 160,83 257997 1.604,1 6 44,09 85 13659 88684 Heimbach Hürtgenwald Inden Jülich Kreuzau Langerwehe Linnich Merzenich Nideggen Niederzier Nörvenich Titz Vettweiß Summe Kreis Düren 64,96 88,04 35,92 90,4 41,72 41,49 65,46 37,92 65,05 63,43 66,2 68,52 83,15 941,35 4351 8586 6987 31982 17026 13500 12600 9878 9826 13710 10363 8197 8966 258315 309,80 1.043,3 4 66,98 97,52 194,52 353,78 408,10 325,38 192,48 260,50 151,05 216,14 156,54 119,63 107,83 274,41 1.462,2 0 950,59 722,61 1.391,9 5 125,41 211,30 135,31 569,51 1.092,3 5 554,37 Leitwer t 2016 Zielwer t 2021 ISTWert Zielerreichun 2013 g in % 130 160 102 63,75 110 140 107 76,14 150 180 121 66,94 Das MKUNLV formuliert selbst, dass die vorgegebenen Werte ambitioniert sind, aber auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebietsstrukturen erreichbar sind. Weitere statistische Ungenauigkeiten vermitteln im Übrigen einen falschen Eindruck der Alltagsrealität. So werden Mengen an Grünschnitt und Bioabfällen, die durch Garten- und Landschaftsbetriebe in den privaten Gärten der Bevölkerung eingesammelt und verwertet werden, statistisch nicht dem Aufkommen pro Einwohner pro Jahr zugeordnet. Vielmehr werden diese nicht unerheblichen Mengen den gewerblichen Bio- und Grünabfällen zugeordnet und damit nicht in die bewertungsstatistische Erfassung des Landes einbezogen, die Grundlage für den AWP ist. -2- Nach Einschätzung und aus der Erfahrung von AWA und ZEW werden die vom MKULNV vorgegebenen Zielwerte für die Erfassung von Bioabfällen insbesondere für den ländlichen Bereich (Cluster < 500 Einwohner pro km²) als hoch angesehen. Zudem haben die logistischen Aufwendungen in diesen ländlichen Gebieten hohe Gebührenbelastungen zur Folge. Weiterhin fehlen im AWP Mengenansätze für die Eigenkompostierung. Forderung 11: Es erscheint unumgänglich, die in dem Entwurf des AWP enthaltenen Leit- und Zielwerte zu hinterfragen. Gleichzeitig müsste eine Ausdehnung der statistischen Betrachtungsweise auch auf die gewerblichen Abfallströme erfolgen. Deshalb fordert der ZEW von der Landesregierung die Erweiterung der Mengenstatistik auf die „Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen“ (gewerbliche Bio- und Grünabfälle). Als Mindeststandard für die Behandlung von Bioabfällen wird im AWP die energetische Nutzung von geeigneten Teilströmen gefordert. Weiter soll unter Berücksichtigung der zu erwartenden CO 2 Einsparungen und vor dem Hintergrund des Klima- und Ressourcenschutzes eine intensive Biogasnutzung erfolgen. Im Gebiet des ZEW wird bereits seit 2012 der Energiegehalt aus 30.000 Tonnen Bioabfällen genutzt. Nach Ansicht der AWA/ ZEW fehlen möglicherweise Vermarktungswege für die Zusatzmenge des entstandenen Kompostes. Im AWP werden für die angestrebten Mehrmengen nicht die erforderlichen Behandlungsanlagen näher beschrieben. Darüber hinaus wurden einige Umformulierungen vorgenommen, die allerdings auf den Inhalt keine Auswirkungen haben. Des Weiteren weise ich noch auf folgende Punkte hin: 1.) Im vorgelegten Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau muss auf der Seite 2 der 1. Satz im 4. Abschnitt wie folgt korrigiert werden: „Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und zielgerichtet weiterentwickelt befürwortet.“ 2.) Der Entwurf der Stellungnahme des VKU liegt derzeit noch nicht vor. Es ist daher zu entscheiden, ob der letzte Absatz auf der Seite 8 ggf. zu streichen ist. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-