Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
02.10.2014
Erstellt
10.09.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 08.09.2014
Vorlagen-Nr.: 32/2014 1. Ergänzung
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
09.09.2014
25.09.2014
02.10.2014
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
hier: Beteiligungsverfahren
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzungsvorlage habe ich Ihnen erläutert, dass die Stellungnahme des ZEW/AWA, die den
Städten und Gemeinden am 09.07.2014 zugesandt wurde, als Grundlage für die Verfassung der
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau verwendet wurde.
Mit Schreiben vom 25.08.2014 teilt der ZEW nunmehr mit, dass er seine Stellungnahme aufgrund
von verschiedenen Rückäußerungen von Kommunen in einigen Punkten ergänzt hat.
In der Hauptsache wurde die Stellungnahme um den Punkt „Steigerung der Bioabfallerfassung“
wie nachfolgend aufgeführt erweitert:
Kapitel 4.2. Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft
Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und
Grünabfallen
Für den Bereich der Bio- und Grünabfälle werden Leit- und Zielwerte für die kreisfreien Städte und
Kreise aufgestellt. Diese werden nach Siedlungsstruktur über die Einwohnerdichte differenziert.
Zudem wird eine Empfehlung für eine Erfassung über die Biotonne ausgesprochen. Im Gebiet des
ZEW wurde in fast allen Kommunen in den 90ger Jahren die Biotonne eingeführt. Im Jahr 2011
wurde in der Gemeinde Roetgen die Biotonne eingeführt. In den Kommunen Monschau und
Stolberg erfolgt die Erfassung der Bioabfälle über ein Bringsystem an den Grünschnittcontainerstandorten.
Im gesamten ZEW-Gebiet betrug der eingesammelte Bioabfallwert im Jahr 2013 ca. 120 kg pro
Einwohner. Der Leitwert soll jedoch im Cluster (Einwohnerdichte pro km2) für den Kreis Düren
weiter auf bis zu 180 kg pro Einwohner im Jahr 2021 ansteigen. Sicherlich könnte dieser Wert in
Teilbereichen des ZEW-Gebietes in den nächsten 2 Jahren erreicht werden – insgesamt scheint
der Zielwert für das Jahr 2021 jedoch zu ambitioniert. Das im AWP-Entwurf enthaltene Modell der
Clusterung hat für die Region Aachen/Düren die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten
Zielwerte 2016/ 2021:
Kommune
Fläche
Alsdorf
31,67
Einwohne
r
46308
E/km²
Baesweiler
Eschweiler
Herzogenrath
27,77
75,93
33,4
26398
54868
46491
Monschau
Roetgen
Simmerath
Stolberg
Würselen
94,62
39,03
111,01
98,51
34,39
11866
8247
15021
56102
37566
Summe
Städteregion
Aachen
Summe
Stadt
Aachen
Aldenhoven
Düren
546,33
302867
160,83
257997
1.604,1
6
44,09
85
13659
88684
Heimbach
Hürtgenwald
Inden
Jülich
Kreuzau
Langerwehe
Linnich
Merzenich
Nideggen
Niederzier
Nörvenich
Titz
Vettweiß
Summe
Kreis Düren
64,96
88,04
35,92
90,4
41,72
41,49
65,46
37,92
65,05
63,43
66,2
68,52
83,15
941,35
4351
8586
6987
31982
17026
13500
12600
9878
9826
13710
10363
8197
8966
258315
309,80
1.043,3
4
66,98
97,52
194,52
353,78
408,10
325,38
192,48
260,50
151,05
216,14
156,54
119,63
107,83
274,41
1.462,2
0
950,59
722,61
1.391,9
5
125,41
211,30
135,31
569,51
1.092,3
5
554,37
Leitwer
t 2016
Zielwer
t 2021
ISTWert Zielerreichun
2013
g in %
130
160
102
63,75
110
140
107
76,14
150
180
121
66,94
Das MKUNLV formuliert selbst, dass die vorgegebenen Werte ambitioniert sind, aber auch unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebietsstrukturen erreichbar sind.
Weitere statistische Ungenauigkeiten vermitteln im Übrigen einen falschen Eindruck der
Alltagsrealität. So werden Mengen an Grünschnitt und Bioabfällen, die durch Garten- und
Landschaftsbetriebe in den privaten Gärten der Bevölkerung eingesammelt und verwertet werden,
statistisch nicht dem Aufkommen pro Einwohner pro Jahr zugeordnet. Vielmehr werden diese
nicht unerheblichen Mengen den gewerblichen Bio- und Grünabfällen zugeordnet und damit nicht
in die bewertungsstatistische Erfassung des Landes einbezogen, die Grundlage für den AWP ist.
-2-
Nach Einschätzung und aus der Erfahrung von AWA und ZEW werden die vom MKULNV
vorgegebenen Zielwerte für die Erfassung von Bioabfällen insbesondere für den ländlichen
Bereich (Cluster < 500 Einwohner pro km²) als hoch angesehen. Zudem haben die logistischen
Aufwendungen in diesen ländlichen Gebieten hohe Gebührenbelastungen zur Folge. Weiterhin
fehlen im AWP Mengenansätze für die Eigenkompostierung.
Forderung 11:
Es erscheint unumgänglich, die in dem Entwurf des AWP enthaltenen Leit- und Zielwerte zu
hinterfragen. Gleichzeitig müsste eine Ausdehnung der statistischen Betrachtungsweise
auch auf die gewerblichen Abfallströme erfolgen. Deshalb fordert der ZEW von der
Landesregierung die Erweiterung der Mengenstatistik auf die „Abfälle aus sonstigen
Herkunftsbereichen“ (gewerbliche Bio- und Grünabfälle).
Als Mindeststandard für die Behandlung von Bioabfällen wird im AWP die energetische Nutzung
von geeigneten Teilströmen gefordert. Weiter soll unter Berücksichtigung der zu erwartenden CO 2
Einsparungen und vor dem Hintergrund des Klima- und Ressourcenschutzes eine intensive
Biogasnutzung erfolgen. Im Gebiet des ZEW wird bereits seit 2012 der Energiegehalt aus 30.000
Tonnen Bioabfällen genutzt.
Nach Ansicht der AWA/ ZEW fehlen möglicherweise Vermarktungswege für die Zusatzmenge des
entstandenen Kompostes.
Im AWP werden für die angestrebten Mehrmengen nicht die erforderlichen Behandlungsanlagen
näher beschrieben.
Darüber hinaus wurden einige Umformulierungen vorgenommen, die allerdings auf den Inhalt
keine Auswirkungen haben.
Des Weiteren weise ich noch auf folgende Punkte hin:
1.) Im vorgelegten Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau muss auf der
Seite 2 der 1. Satz im 4. Abschnitt wie folgt korrigiert werden:
„Dazu wird die Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und
Wiederverwendung als die Institution, die gerade solche Aktivität bündelt, vernetzt und
zielgerichtet weiterentwickelt befürwortet.“
2.) Der Entwurf der Stellungnahme des VKU liegt derzeit noch nicht vor. Es ist daher zu
entscheiden, ob der letzte Absatz auf der Seite 8 ggf. zu streichen ist.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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