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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 340/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 26.07.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 05.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, (s. V487/2011) beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 168 soll Planungsrecht für eine Einfamilienhausbebauung im Übergang vom allgemeinen Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum Waldgebiet der Ville geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen Teilbereich im Nordosten - im Eigentum der Stadt Erftstadt. Das ehemalige Wohnheim für Obdachlose, welches sich im mittleren Teil des Plangebietes befand, wurde zwischenzeitlich abgerissen. Im bisherigen Planverfahren wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 09.01.2013 bis 08.02.2013 durchgeführt; die städtebauliche Vorentwurfsplanung wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) (BauGB) am 4.6.2013 vorgestellt. (siehe Niederschrift) Die in der Bürgerversammlung von einigen Anwesenden vorgeschlagene verkehrliche Anbindung des Plangebiets mit Hilfe eines Durchstichs des ehemaligen Bahndamms der Bahnlinie LiblarHorrem zur Max-Planck-Straße kann nicht umgesetzt werden. Die Untere Landschaftsbehörde erhebt gegen die Zerschneidung des dort vorhandenen Landschaftsschutzgebiets erhebliche Bedenken. Auch aus finanziellen Gründen ist eine derartige Maßnahme, die mit erheblichen Erdbewegungen und der Abholzung wertvollen Baumbestands einher gehen würde, angesichts der geringen Anzahl zu erwartender Fahrten unverhältnismäßig. Zu den weiteren städtebaulichen Inhalten wird auf den Planentwurf und die Begründung verwiesen. Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. (Erner) -2-