Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 340/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 26.07.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
05.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt- Liblar, Spickweg, Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, als Bebauungsplanentwurf
nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, (s. V487/2011) beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 168 soll Planungsrecht für eine Einfamilienhausbebauung im
Übergang vom allgemeinen Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum Waldgebiet der Ville
geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als
Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen Teilbereich im Nordosten
- im Eigentum der Stadt Erftstadt. Das ehemalige Wohnheim für Obdachlose, welches sich im
mittleren Teil des Plangebietes befand, wurde zwischenzeitlich abgerissen.
Im bisherigen Planverfahren wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß §4(1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 09.01.2013 bis 08.02.2013 durchgeführt;
die städtebauliche Vorentwurfsplanung wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) (BauGB) am 4.6.2013 vorgestellt. (siehe
Niederschrift)
Die in der Bürgerversammlung von einigen Anwesenden vorgeschlagene verkehrliche Anbindung
des Plangebiets mit Hilfe eines Durchstichs des ehemaligen Bahndamms der Bahnlinie LiblarHorrem zur Max-Planck-Straße kann nicht umgesetzt werden. Die Untere Landschaftsbehörde
erhebt gegen die Zerschneidung des dort vorhandenen Landschaftsschutzgebiets erhebliche
Bedenken. Auch aus finanziellen Gründen ist eine derartige Maßnahme, die mit erheblichen
Erdbewegungen und der Abholzung wertvollen Baumbestands einher gehen würde, angesichts
der geringen Anzahl zu erwartender Fahrten unverhältnismäßig.
Zu den weiteren städtebaulichen Inhalten wird auf den Planentwurf und die Begründung
verwiesen.
Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der
vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung
beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
(Erner)
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