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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
08.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2015) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2015) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 23.12.2014 Vorlagen-Nr.: 62/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.01.2015 05.02.2015 24.02.2015 Verwendung der Sportpauschale 2015 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß den vom Rat der Gemeinde Kreuzau verabschiedeten Richtlinien über die Verwendung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale können Sportvereine aus dem Gemeindegebiet bis zum 30.11. eines Jahres Anträge auf Bezuschussung von eigenen Maßnahmen für das darauffolgende Jahr stellen. Für das Jahr 2015 sind insgesamt zwei Anträge eingegangen:  V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V. Der Verein plant, im nächsten Jahr das so genannte „Kammerstübchen“ in Eigenleistung zu sanieren. Bei diesem Kammerstübchen handelt es sich um die Unterstellmöglichkeit einschließlich Servicebereich am Sportplatz in Winden. Nach den günstigsten Angeboten würden die Materialkosten sich auf insgesamt 5.893,37 Euro belaufen (4.559,51 Euro Baumaterial und 1.333,86 Euro Elektromaterial). Die Eigenleistung wird mit 744 Std. à 10,00 Euro angesetzt. Zudem teilte der Verein mit, dass für das Jahr 2015 die dringend erforderliche Anschaffung eines neuen Rasenmähertraktors geplant ist, wodurch ebenfalls eine hohe finanzielle Belastung entsteht, die aus eigenen Mitteln gedeckt wird.  Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Der Verein hat erneut einen Zuschuss zu den Pflasterarbeiten auf dem Gelände der Kurt-HoeschKampfbahn beantragt. Die Kosten belaufen sich nach dem günstigsten Angebot auf 5.155,08 Euro. Ein gleichlautender Antrag wurde bereits 2011 für das Jahr 2012 gestellt (s. Vorlage 1/2012 mit Ergänzung). Nach Angaben des Vereins soll der Bereich zwischen Vereinsheim und Mehrzweckraum befestigt werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Beschluss gefasst, einen pauschalen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro, höchstens aber 50% der Kosten der Maßnahme, zu gewähren. Das Projekt wurde bisher nicht realisiert, da die Zuschusshöhe nicht dem Antrag entsprach und das Projekt für den Verein nicht umsetzbar war. Aus Sicht der Verwaltung sind ähnlich wie beim Antrag für 2012 und entgegen der Aussage des Antragstellers in beiden Angeboten auch die Lohnkosten enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte ein anderes Angebot vorgelegt werden müssen. Hierauf wurde der Verein bereits 2012 hingewiesen. Es sollte daher aus Sicht der Verwaltung bei der Zusage für 2012 bleiben, einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro zu gewähren. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass beim ersten Antrag auch die Frage gestellt worden ist, ob ein Zuschuss aus der Sportpauschale überhaupt gewährt werden kann, da dem Verein der Bau der Mehrzweckraumes nur gestattet wurde, wenn für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Neben diesen beiden Anträgen besteht auch der Bedarf, die Mittel aus der Sportpauschale für eigene Maßnahmen der Gemeinde einzusetzen, wie dies auch in den vergangenen Jahren geschehen ist. Geplant sind für 2015 drei Projekte:  Turnhalle Stockheim – Heizung und Solarthermie Aufgrund des Alters soll in der Turnhalle Stockheim die Heizungsanlage erneuert werden, ähnlich wie dies in 2014 auch in der Turnhalle Winden der Fall war. Die Maßnahme wird vollständig aus der Schul- und Bildungspauschale finanziert. Die Kosten belaufen sich auf ca.60.000 Euro.  Turnhalle Winden – Erneuerung der Eingangstür Die Eingangstür der Turnhalle Winden ist in den vergangenen Jahren immer wieder instand gesetzt worden. Dies ist aber dauerhaft nicht mehr möglich, so dass sie ausgetauscht werden muss. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro werden ebenfalls in vollem Umfang aus der Schul- und Bildungspauschale gedeckt.  Sporthalle Kreuzau – Umsetzung des Brandschutzkonzeptes In der Sporthalle Kreuzau musste anlässlich des Neubaus des Daches ein Brandschutzkonzept nach aktuellen Standards erstellt werden. Hieraus sind noch einige Arbeiten zu erledigen, insbesondere der Einbau einer automatischen Entrauchungsanlage. Die Kosten hierfür werden auf ca. 100.000 Euro geschätzt und sollen anteilig jeweils aus der Sportpauschale und aus der Schulund Bildungspauschale finanziert werden. Der Anteil aus der Sportpauschale beträgt entsprechend dem Nutzungsanteil durch Vereine bis zu 46,25%. Somit würde ein Anteil von 46.250 Euro auf die Sportpauschale entfallen, die für 2015 ca. 47.134 Euro betragen wird. Da in der Vergangenheit auch die Maßnahmen der Vereine nach Möglichkeit berücksichtigt worden sind, müsste der nicht gedeckte Anteil zusätzlich aus der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden. Nach den aktuellen Richtlinien zur Verwendung der Sportpauschale dürfen bei vorläufiger Haushaltsführung und bei genehmigtem Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen der Vereine erst bezuschusst werden, wenn Maßnahmen der Gemeinde nicht berücksichtigt werden müssen. Da für 2015 für die Schulturnhallen Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale bereitstehen, schlage ich Ihnen folgende Verwendung der Sportpauschale vor: Antragsteller Maßnahme Geschätzte Höchstbetrag aus Gesamtkosten Sportpauschale bzw. beantragter Zuschuss V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V. Sanierung des „Kammerstübchens“ 13.333,37 EUR 5.893,37 EUR Kreuzauer SportClub 05 e.V. Pflasterarbeiten zwischen Sportheim und Mehrzweckraum 9.522,38 EUR 2.500,00 EUR Gemeinde Kreuzau Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Sporthalle Kreuzau 100.000 EUR (analog der Entscheidung aus 2012) -2- bis zu 46.250,00 EUR II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale stehen für das Jahr 2015 voraussichtlich Mittel in Höhe von 47.134,00 Euro zur Verfügung. Eine Rücklage aus Vorjahren besteht nicht. III. Beschlussvorschlag: Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 47.134,00 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V. Sanierung des „Kammerstübchens 5.893,37 EUR Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Pflasterarbeiten auf der Kurt-HoeschKampfbahn 2.500,00 EUR Der zu erwartende Restbetrag aus Mitteln der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2015 wird anteilig bis zu 46,25 vom Hundert der Gesamtkosten für folgende Maßnahme verwendet: Gemeinde Kreuzau Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Sporthalle Kreuzau Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -3- bis zu 46.250,00 EUR