Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
08.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 23.12.2014
Vorlagen-Nr.: 62/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.01.2015
05.02.2015
24.02.2015
Verwendung der Sportpauschale 2015
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß den vom Rat der Gemeinde Kreuzau verabschiedeten Richtlinien über die Verwendung
der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale können Sportvereine aus dem
Gemeindegebiet bis zum 30.11. eines Jahres Anträge auf Bezuschussung von eigenen
Maßnahmen für das darauffolgende Jahr stellen. Für das Jahr 2015 sind insgesamt zwei Anträge
eingegangen:
V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V.
Der Verein plant, im nächsten Jahr das so genannte „Kammerstübchen“ in Eigenleistung zu
sanieren. Bei diesem Kammerstübchen handelt es sich um die Unterstellmöglichkeit einschließlich
Servicebereich am Sportplatz in Winden. Nach den günstigsten Angeboten würden die
Materialkosten sich auf insgesamt 5.893,37 Euro belaufen (4.559,51 Euro Baumaterial und
1.333,86 Euro Elektromaterial). Die Eigenleistung wird mit 744 Std. à 10,00 Euro angesetzt.
Zudem teilte der Verein mit, dass für das Jahr 2015 die dringend erforderliche Anschaffung eines
neuen Rasenmähertraktors geplant ist, wodurch ebenfalls eine hohe finanzielle Belastung
entsteht, die aus eigenen Mitteln gedeckt wird.
Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Der Verein hat erneut einen Zuschuss zu den Pflasterarbeiten auf dem Gelände der Kurt-HoeschKampfbahn beantragt. Die Kosten belaufen sich nach dem günstigsten Angebot auf 5.155,08
Euro. Ein gleichlautender Antrag wurde bereits 2011 für das Jahr 2012 gestellt (s. Vorlage 1/2012
mit Ergänzung). Nach Angaben des Vereins soll der Bereich zwischen Vereinsheim und
Mehrzweckraum befestigt werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Beschluss gefasst, einen
pauschalen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro, höchstens aber 50% der Kosten der Maßnahme, zu
gewähren. Das Projekt wurde bisher nicht realisiert, da die Zuschusshöhe nicht dem Antrag
entsprach und das Projekt für den Verein nicht umsetzbar war.
Aus Sicht der Verwaltung sind ähnlich wie beim Antrag für 2012 und entgegen der Aussage des
Antragstellers in beiden Angeboten auch die Lohnkosten enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein,
hätte ein anderes Angebot vorgelegt werden müssen. Hierauf wurde der Verein bereits 2012
hingewiesen. Es sollte daher aus Sicht der Verwaltung bei der Zusage für 2012 bleiben, einen
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro zu gewähren.
An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass beim ersten Antrag auch die Frage
gestellt worden ist, ob ein Zuschuss aus der Sportpauschale überhaupt gewährt werden kann, da
dem Verein der Bau der Mehrzweckraumes nur gestattet wurde, wenn für die Gemeinde keine
zusätzlichen Kosten entstehen.
Neben diesen beiden Anträgen besteht auch der Bedarf, die Mittel aus der Sportpauschale für
eigene Maßnahmen der Gemeinde einzusetzen, wie dies auch in den vergangenen Jahren
geschehen ist. Geplant sind für 2015 drei Projekte:
Turnhalle Stockheim – Heizung und Solarthermie
Aufgrund des Alters soll in der Turnhalle Stockheim die Heizungsanlage erneuert werden, ähnlich
wie dies in 2014 auch in der Turnhalle Winden der Fall war. Die Maßnahme wird vollständig aus
der Schul- und Bildungspauschale finanziert. Die Kosten belaufen sich auf ca.60.000 Euro.
Turnhalle Winden – Erneuerung der Eingangstür
Die Eingangstür der Turnhalle Winden ist in den vergangenen Jahren immer wieder instand
gesetzt worden. Dies ist aber dauerhaft nicht mehr möglich, so dass sie ausgetauscht werden
muss. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro werden ebenfalls in vollem
Umfang aus der Schul- und Bildungspauschale gedeckt.
Sporthalle Kreuzau – Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
In der Sporthalle Kreuzau musste anlässlich des Neubaus des Daches ein Brandschutzkonzept
nach aktuellen Standards erstellt werden. Hieraus sind noch einige Arbeiten zu erledigen,
insbesondere der Einbau einer automatischen Entrauchungsanlage. Die Kosten hierfür werden auf
ca. 100.000 Euro geschätzt und sollen anteilig jeweils aus der Sportpauschale und aus der Schulund Bildungspauschale finanziert werden. Der Anteil aus der Sportpauschale beträgt
entsprechend dem Nutzungsanteil durch Vereine bis zu 46,25%. Somit würde ein Anteil von
46.250 Euro auf die Sportpauschale entfallen, die für 2015 ca. 47.134 Euro betragen wird. Da in
der Vergangenheit auch die Maßnahmen der Vereine nach Möglichkeit berücksichtigt worden
sind, müsste der nicht gedeckte Anteil zusätzlich aus der Schul- und Bildungspauschale finanziert
werden.
Nach den aktuellen Richtlinien zur Verwendung der Sportpauschale dürfen bei vorläufiger
Haushaltsführung und bei genehmigtem Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen der Vereine
erst bezuschusst werden, wenn Maßnahmen der Gemeinde nicht berücksichtigt werden müssen.
Da für 2015 für die Schulturnhallen Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale bereitstehen,
schlage ich Ihnen folgende Verwendung der Sportpauschale vor:
Antragsteller
Maßnahme
Geschätzte
Höchstbetrag aus
Gesamtkosten
Sportpauschale bzw.
beantragter Zuschuss
V.f.V.u.J. 1902
Winden e.V.
Sanierung des
„Kammerstübchens“
13.333,37 EUR
5.893,37 EUR
Kreuzauer SportClub 05 e.V.
Pflasterarbeiten
zwischen Sportheim
und Mehrzweckraum
9.522,38 EUR
2.500,00 EUR
Gemeinde
Kreuzau
Umsetzung des
Brandschutzkonzeptes
in der Sporthalle
Kreuzau
100.000 EUR
(analog der
Entscheidung aus 2012)
-2-
bis zu 46.250,00 EUR
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale stehen für das Jahr 2015
voraussichtlich Mittel in Höhe von 47.134,00 Euro zur Verfügung. Eine Rücklage aus Vorjahren
besteht nicht.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 47.134,00 Euro wird in
folgendem Umfang zugestimmt:
V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V.
Sanierung des „Kammerstübchens
5.893,37 EUR
Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Pflasterarbeiten auf der Kurt-HoeschKampfbahn
2.500,00 EUR
Der zu erwartende Restbetrag aus Mitteln der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung
gestellten Sportpauschale für das Jahr 2015 wird anteilig bis zu 46,25 vom Hundert der
Gesamtkosten für folgende Maßnahme verwendet:
Gemeinde Kreuzau
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
in der Sporthalle Kreuzau
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
-3-
bis zu 46.250,00 EUR