Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
19.09.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 369/2013
Az.: 81 06-50
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 14.08.2013
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
18.09.2013
vorberatend
Rat
24.09.2013
beschließend
Betrifft:
28.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das
Geschäftsjahr 2014 wird
auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Gesamtertrag in Höhe von
und mit einem Gesamtaufwand
sowie auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
911.000,00 €
911000,00 €
70.000,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
200.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische
Dienste- für das Geschäftsjahr 2014 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Basis für die Planzahlen 2014 sind der Jahresabschluss 2012 sowie die bislang im Jahr 2013
erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen.
Derzeit läuft das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Berufung im Klageverfahren
gegen den Erftverband. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen, ob die
Beschwerde Erfolg haben und das Verfahren erneut aufgenommen wird.
Für das Unternehmen „Städtische Dienste“ hätte die Übertragung dahingehend maßgebliche
Auswirkungen, dass ein wesentliches und wirtschaftlich lukratives Standbein wegbrechen würde.
Ausweislich des Gutachtens zum Eigenbetrieb Straßen wird die Integration des Betriebszweiges
Städtische Dienste in diesen Eigenbetrieb empfohlen. Hierdurch sollen Synergien im Hinblick auf
die Verkürzung von Verfahrensgängen erwirtschaftet werden.
Da der Erftverband bislang noch nicht auf die Anlagen der Abwasserbeseitigung zurückgegriffen
hat, und mit der Übertragung ebenfalls die Möglichkeit des Personalübergangs geboten wird, sind
die Auswirkungen auf das Jahresergebnis noch unbestimmt. Mit dem Rückgang der Umsatzerlöse
sollte ebenfalls die Reduzierung des Personalaufwandes möglich werden, womit die negativen
Auswirkungen zumindest abgefedert würden.
Wie auch in den anderen Betriebszweigen der Stadtwerke wird im Jahr 2014 lediglich die anteilige
Auflösung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten in Ansatz gebracht.
Auf Seiten des Vermögensplanes erfolgt die Veranschlagung von Mitteln in dem Umfang, wie sie
zur Erschließung neuer Geschäftsfelder bzw. zum Ersatz kurzfristig abgängiger Maschinen und
Geräte erforderlich ist.
Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2014
Anlage 2 – Zahlen zum WPL
Anlage 3 – Stellenplan 2014
(Erner)
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