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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
19.09.13, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 369/2013 Az.: 81 06-50 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 14.08.2013 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 18.09.2013 vorberatend Rat 24.09.2013 beschließend Betrifft: 28.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2014 wird auf der Erfolgsplanseite, mit einem Gesamtertrag in Höhe von und mit einem Gesamtaufwand sowie auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 911.000,00 € 911000,00 € 70.000,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 200.000,00 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2014 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Basis für die Planzahlen 2014 sind der Jahresabschluss 2012 sowie die bislang im Jahr 2013 erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen. Derzeit läuft das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Berufung im Klageverfahren gegen den Erftverband. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen, ob die Beschwerde Erfolg haben und das Verfahren erneut aufgenommen wird. Für das Unternehmen „Städtische Dienste“ hätte die Übertragung dahingehend maßgebliche Auswirkungen, dass ein wesentliches und wirtschaftlich lukratives Standbein wegbrechen würde. Ausweislich des Gutachtens zum Eigenbetrieb Straßen wird die Integration des Betriebszweiges Städtische Dienste in diesen Eigenbetrieb empfohlen. Hierdurch sollen Synergien im Hinblick auf die Verkürzung von Verfahrensgängen erwirtschaftet werden. Da der Erftverband bislang noch nicht auf die Anlagen der Abwasserbeseitigung zurückgegriffen hat, und mit der Übertragung ebenfalls die Möglichkeit des Personalübergangs geboten wird, sind die Auswirkungen auf das Jahresergebnis noch unbestimmt. Mit dem Rückgang der Umsatzerlöse sollte ebenfalls die Reduzierung des Personalaufwandes möglich werden, womit die negativen Auswirkungen zumindest abgefedert würden. Wie auch in den anderen Betriebszweigen der Stadtwerke wird im Jahr 2014 lediglich die anteilige Auflösung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten in Ansatz gebracht. Auf Seiten des Vermögensplanes erfolgt die Veranschlagung von Mitteln in dem Umfang, wie sie zur Erschließung neuer Geschäftsfelder bzw. zum Ersatz kurzfristig abgängiger Maschinen und Geräte erforderlich ist. Anlage 1 – Erläuterung zum WPL 2014 Anlage 2 – Zahlen zum WPL Anlage 3 – Stellenplan 2014 (Erner) -2- -3-