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Beschlussvorlage (Hochwasserrisiko-Managementplanung auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
29.08.13, 15:06
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Hochwasserrisiko-Managementplanung auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Hochwasserrisiko-Managementplanung auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 385/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.08.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 10.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 23.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Hochwasserrisiko-Managementplanung auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das am 01.03.2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt in §§ 72 bis 82 die EU-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie von 26.11 2007 in deutsches Recht um. Mit dem „Hochwasserrisiko-Management“ hat die Europäische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die EU-Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie gibt klare Instrumente und ein festes Fristenkonzept vor. Diese Vorgaben sind in den §§ 72 ff. WHG umgesetzt worden. Dabei wird grundsätzlich auf ein Hochwasserereignis abgestellt, dessen Wiederkehrintervall größer bzw. gleich bei 100 Jahren liegt (HQ 100). Dieses sogenannte HQ 100 ist auch in § 74 Abs. 2 WHG gesetzlich verankert worden. Bis zum 22.12.2015 sollen in Nordrhein-Westfalen auf regionaler Ebene HochwasserrisikoManagementpläne unter der Federführung der Bezirksregierungen (Höhere Wasserbehörden) erstellt werden. Die Grundlage dafür bilden die bis Ende 2013 erarbeiteten Hochwassergefahrenund risikokarten. Die Hochwasserrisiko-Managementpläne dienen dazu, die nachteiligen Folgen, die von einem HQ 100 ausgehen, zu verringern, soweit dieses möglich und verhältnismäßig ist. Hochwasser-Risikomanagementpläne betreffen dabei nicht nur konkrete Maßnahmen des Hochwasserschutzes, sondern beinhalten insbesondere auch Maßnahmen des Katastrophenschutzes für den Fall eines Hochwasserereignisses. Auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt sind folgende „Risikogewässer“ in der „Managementeinheit Mittlere Erft, Rotbach“ von der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne betroffen: Erft, Rotbach, Erpa, Lechenicher Mühlengraben und Liblarer Mühlengraben. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bezirksregierung Köln, noch in diesem Jahr, parallel zum Verfahren zur Aufstellung der Hochwasserrisiko-Managementpläne, auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten (HQ 100) die entsprechenden Überflutungsgebiete gem. § 76 ff. WHG förmlich festzusetzen. Im Rahmen des eingeleiteten Festsetzungsverfahrens soll der Entwurf des Überschwemmungsgebietes für den Rotbach, Lechenicher Mühlengraben und der Erpa in der Zeit vom 30.09.2013 bis 29.10.2013 öffentlich bei der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung ausgelegt werden. Der Stadt Erftstadt wird als Träger öffentlicher Belange gem. § 73 VwVfg NRW die Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme gegeben. Hierzu werden die zuständigen Fachausschüsse und der Rat beteiligt und eingehend über die Gesamtthematik informiert. Dabei wird auch die Frage der planungs- und bauordnungsrechtlichen Einschränkungen bzw. Verbotstatbestände in festgesetzten Überflutungsgebieten zu erörtern sein; ich beabsichtige diesbezüglich eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. (Erner) -2-