Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-05 Mi
Nr. der Ratsdrucksache: 12-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts(
rechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
(
Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 12-X
1. Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 26.10.1999 wurde Herr Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth zum
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.
Mit Beschluss des Rates vom 27.10.2009 wurden zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Verwaltung bei gleichzeitiger Abwesenheit von Herrn Bürgermeister Alexander Büttner und Herrn Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth weitere allgemeine Vertreter des
Bürgermeisters bestellt, und zwar
Herr Hans-Georg Schäfer zum zweiten allgemeinen Vertreter,
Herr Stadtverwaltungsrat Hubert Anczikowski zum dritten allgemeinen Vertreter,
Herr Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum vierten allgemeinen Vertreter und
Herr Stadtoberamtsrat Jörg Mies zum fünften allgemeinen Vertreter.
Da Herr Anczikowski inzwischen in den Ruhestand versetzt worden ist und aufgrund der nachfolgenden rechtlichen Würdigung ist eine Neuregelung vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
§ 68 GO NRW – Vertretung im Amt:
(1) Der Rat bestellt einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur
allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.
Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so bestellt der Rat den allgemeinen Vertreter.
§ 15 Hauptsatzung – Vertretungsregelung:
Der Rat wählt einen hauptamtlichen Beigeordneten oder einen Beamten im Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (§§ 68 und 71 GO NRW) in Verwaltungsangelegenheiten sowie weitere Vertreter.
Aus Art. 33 Abs. 4 GG iVm § 3 Abs. 2 BeamtStG ergibt sich, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher
Befugnisse Beamten vorbehalten ist. Eine solche hoheitliche Aufgabe ist z. B. eine öffentliche Bekanntmachung, wie sie regelmäßig für Satzungen etc. erfolgt. Vor diesem Hintergrund führen die
einschlägigen Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW aus, dass die Bestellung eines tariflich Beschäftigten als allgemeiner Vertreter die Ausnahme darstellt und nur von vorübergehender
Dauer bis zur Bestellung eines geeigneten Laufbahnbeamten sein kann. Die Geeignetheit eines
Laufbahnbeamten leitet sich dabei nach der in der Verwaltung nach Aufgabengebiet und Besoldung herausgehobenen Stellung ab. Dem wird nun bei der Neuregelung der Reihenfolge der weiteren allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Rechnung getragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Sicherstellung der gesetzlichen Vertretung im Amt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
S. Beschlussvorschlag!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW werden mit sofortiger Wirkung Herr Stadtverwaltungsrat Jörg Mies
zum zweiten allgemeinen Vertreter, Herr Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen Vertreter und Herr technischer Betriebsleiter Hans-Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter
bestellt.