Daten
Kommune
Linnich
Größe
20 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-100/2008
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Fachbereich 6
16.05.2008
Herr Breuer
TOP
Aktenzeichen
Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange während der Offenlage
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss
Problembeschreibung/Begründung:
Vorbemerkung:
In der Ortschaft Gevenich soll in einem Teilbereich westlich der Kirchstraße Richtung Sportplatz
Wohnbaufläche entwickelt werden. Es sollen ca. 20 bis 22 Wohneinheiten entstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 20.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Gevenich Nr. 3 „Am Sportplatz“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom
21.11. bis 20.12.2007. Die Offenlage fand vom 08.04. bis 07.05.2008 statt. Im Parallelverfahren
wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Gevenich, durchgeführt.
I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Ö 1 Kath. Pfarramt Gevenich
(Eingang 05.05.2008)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Die Parzelle der Kath. Pfarrgemeinde Gevenich Flur 5, Parz.-Nr. 9 ist im Bebauungsplan mit
einbezogen. Nach Rücksprache mit der LEG ist diese Parzelle für die Bebauung nicht notwendig.
Es wird deshalb Einspruch wegen der Erfassung im Bebauungsplan erhoben.
Abwägungsvorschlag:
Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Parzelle mit
rd. 2.700 qm. Nur die äußerste südöstliche Spitze mit ca. 5 qm wird vom Bebauungsplan erfasst,
um eine gerade und durchgehende Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zu erhalten.
Parzellenscharfe Abgrenzungen braucht ein Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen. Im Parzellierungsplan der LEG für die zukünftigen Baustellen wird diese Teilfläche nicht erfasst.
Beschlussvorschlag zu Ö 1:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich dem Abwägungsvorschlag vollinhaltlich anzuschließen. Eine Änderung des Plangebietes ergibt sich damit nicht.
II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:
T 1 Infracor, Marl
T 2 Erftverband, Bergheim
T 3 EBV, Hückelhoven
T 4 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf
T 5 IHK, Aachen
T 6 Wasserverband Eifel-Rur, Düren
T 7 Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen
T 8 Bezirksreg. Köln, Aachen (Arbeitsschutz)
T 9 EWV, Stolberg
T 10 Bezirksregierung Köln, Euskirchen (Argrarordnung)
T 11 Kreisverwaltung Düren
(Eingang 09.04.2008)
(Eingang 11.04.2008)
(Eingang 18.04.2008)
(Eingang 18.04.2008)
(Eingang 22.04.2008)
(Eingang 24.04.2008)
(Eingang 28.04.2008)
(Eingang 07.05.2008)
(Eingang 07.05.2008)
(Eingang 09.05.2008)
(Eingang 13.05.2008)
Beschlussvorschlag zu T 1 bis T 11:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung, dass die unter T 1 bis T 11 genannten
Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind.
III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben:
T 12 Landwirtschaftskammer NRW, Düren
(Eingang 02.05.2008)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 17.12.2007 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit den
vorgebrachten Bedenken verwiesen, die weiterhin aufrechterhalten werden. Insbesondere wird um
Prüfung gebeten, ob für die notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen folgende Alternativen in
Erwägung gezogen werden können:
A. Umbau von Waldbeständen mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung
B. Aufwertung vorhandener Biotope
C. Ökologische Aufwertung vorhandener Gewässer durch Maßnahmen am Gewässer
D. Anlage von Blüh- und Brachestreifen in einer festgelegten Gebietskulisse.
Es sollte geprüft werden, ob im Stadtgebiet Entsiegelungen als vorhabenbezogene Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden können.
Weiterhin wird ein asphaltierter Feldweg im Rahmen der vorgesehenen Bebauung auf eine Breite
von 6 m ausgebaut, um als Erschließungsstraße für das Wohngebiet genutzt zu werden. Es wird
um Berücksichtigung gebeten, dass dem landwirtschaftlichen Verkehr diese Straße weiterhin als
Zufahrtsweg zu den nördlich an das geplante Baugebiet liegenden Parzellen erhalten bleibt. Eine
Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sollte durch Parkbuchten oder sonstige verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht behindert werden.
Abwägungsvorschlag:
Der Empfehlungsbeschluss des Ausschusses aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Ausgleichsmaßnahmen ist weiter aufrecht zu erhalten. Es wird nochmals auf folgendes verwiesen: Die Wahl
der Kompensationsmaßnahme ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren und
dem Forstamt Eschweiler abgestimmt worden Auch die mittelfristig im Stadtgebiet in Anspruch zu
nehmenden Ausgleichsflächen wurden insgesamt mit den vorgenannten Fachbehörden abgestimmt. Über die Bereitstellung dieser planexternen Ausgleichsflächen hat der Stadtrat am
16.03.2006 (TOP II/2.2) einen grundsätzlichen Beschluss gefasst. Bei der für das Baugebiet
Gevenich vorgesehenen Fläche handelt es sich um eine städtische Wiesenfläche (Fettweide) in
der Ruraue der Gemarkung Rurdorf, die mit bodenständigen Gehölzen aufgeforstet werden soll.
Eine anteilige Fläche von 6.637 qm soll nach den Berechnungen des landschaftspflegerischen
Fachbeitrages für das Plangebiet Gevenich angerechnet werden. Eine andere Form des
Ausgleiches wird nicht gewählt.
Im Rahmen des Bebauungsplanes sollen die Verkehrsflächen nur mit den äußeren Grenzen
festgelegt werden. Eine Berücksichtigung der berechtigten Belange des landwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung, an der die Straßenverkehrsbehörde beteiligt wird.
Beschlussvorschlag zu T 12:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich dem vorstehenden Abwägungsvorschlag vollinhaltlich
anzuschließen.
T 13 NGW GmbH, Duisburg
(Eingang 09.05.2008)
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Gas- und Wasserleitungen befinden. Gegen
die Bauleitplanung bestehen jedoch keine Bedenken, sofern keine Maßnahmen vorgenommen
werden, die den Bestand oder die Betriebssicherheit der Gas- und Wasserleitungen gefährden.
Der Träger bittet daher um Beachtung des Merkblattes über „Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Sollten dennoch ausnahmsweise Bäume in einem geringeren Abstand als 2,50 m von den Gas/Wasserleitungen entfernt gepflanzt werden müssen, seien mit dem Träger abzustimmende
Sicherungsmaßnahmen zu Lasten des Verursachers durchzuführen.
Beschlussvorschlag zu T 13:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung, dass bereits ein entsprechender Hinweis
in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen worden ist.
Vorschlag Gesamtbeschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, sich den Empfehlungsbeschlüssen zu I. Ö 1, II. T 1 bis T 11, III. T 12 u. T 13, vollinhaltlich anzuschließen und
1.
den Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 „Am Sportplatz“ einschl. der Begründung als Satzung
gem. § 10 BauGB zu beschließen,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben. Mit
dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft.
(Witkopp)