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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
20 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-100/2008 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich 6 16.05.2008 Herr Breuer TOP Aktenzeichen Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 "Am Sportplatz"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss Problembeschreibung/Begründung: Vorbemerkung: In der Ortschaft Gevenich soll in einem Teilbereich westlich der Kirchstraße Richtung Sportplatz Wohnbaufläche entwickelt werden. Es sollen ca. 20 bis 22 Wohneinheiten entstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 20.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 „Am Sportplatz“ aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.11. bis 20.12.2007. Die Offenlage fand vom 08.04. bis 07.05.2008 statt. Im Parallelverfahren wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Gevenich, durchgeführt. I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: Ö 1 Kath. Pfarramt Gevenich (Eingang 05.05.2008) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Die Parzelle der Kath. Pfarrgemeinde Gevenich Flur 5, Parz.-Nr. 9 ist im Bebauungsplan mit einbezogen. Nach Rücksprache mit der LEG ist diese Parzelle für die Bebauung nicht notwendig. Es wird deshalb Einspruch wegen der Erfassung im Bebauungsplan erhoben. Abwägungsvorschlag: Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Parzelle mit rd. 2.700 qm. Nur die äußerste südöstliche Spitze mit ca. 5 qm wird vom Bebauungsplan erfasst, um eine gerade und durchgehende Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zu erhalten. Parzellenscharfe Abgrenzungen braucht ein Bebauungsplan nicht zu berücksichtigen. Im Parzellierungsplan der LEG für die zukünftigen Baustellen wird diese Teilfläche nicht erfasst. Beschlussvorschlag zu Ö 1: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich dem Abwägungsvorschlag vollinhaltlich anzuschließen. Eine Änderung des Plangebietes ergibt sich damit nicht. II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: T 1 Infracor, Marl T 2 Erftverband, Bergheim T 3 EBV, Hückelhoven T 4 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf T 5 IHK, Aachen T 6 Wasserverband Eifel-Rur, Düren T 7 Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen T 8 Bezirksreg. Köln, Aachen (Arbeitsschutz) T 9 EWV, Stolberg T 10 Bezirksregierung Köln, Euskirchen (Argrarordnung) T 11 Kreisverwaltung Düren (Eingang 09.04.2008) (Eingang 11.04.2008) (Eingang 18.04.2008) (Eingang 18.04.2008) (Eingang 22.04.2008) (Eingang 24.04.2008) (Eingang 28.04.2008) (Eingang 07.05.2008) (Eingang 07.05.2008) (Eingang 09.05.2008) (Eingang 13.05.2008) Beschlussvorschlag zu T 1 bis T 11: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung, dass die unter T 1 bis T 11 genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind. III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben: T 12 Landwirtschaftskammer NRW, Düren (Eingang 02.05.2008) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Es wird auf die Stellungnahme vom 17.12.2007 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit den vorgebrachten Bedenken verwiesen, die weiterhin aufrechterhalten werden. Insbesondere wird um Prüfung gebeten, ob für die notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen folgende Alternativen in Erwägung gezogen werden können: A. Umbau von Waldbeständen mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung B. Aufwertung vorhandener Biotope C. Ökologische Aufwertung vorhandener Gewässer durch Maßnahmen am Gewässer D. Anlage von Blüh- und Brachestreifen in einer festgelegten Gebietskulisse. Es sollte geprüft werden, ob im Stadtgebiet Entsiegelungen als vorhabenbezogene Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden können. Weiterhin wird ein asphaltierter Feldweg im Rahmen der vorgesehenen Bebauung auf eine Breite von 6 m ausgebaut, um als Erschließungsstraße für das Wohngebiet genutzt zu werden. Es wird um Berücksichtigung gebeten, dass dem landwirtschaftlichen Verkehr diese Straße weiterhin als Zufahrtsweg zu den nördlich an das geplante Baugebiet liegenden Parzellen erhalten bleibt. Eine Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sollte durch Parkbuchten oder sonstige verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht behindert werden. Abwägungsvorschlag: Der Empfehlungsbeschluss des Ausschusses aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Ausgleichsmaßnahmen ist weiter aufrecht zu erhalten. Es wird nochmals auf folgendes verwiesen: Die Wahl der Kompensationsmaßnahme ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren und dem Forstamt Eschweiler abgestimmt worden Auch die mittelfristig im Stadtgebiet in Anspruch zu nehmenden Ausgleichsflächen wurden insgesamt mit den vorgenannten Fachbehörden abgestimmt. Über die Bereitstellung dieser planexternen Ausgleichsflächen hat der Stadtrat am 16.03.2006 (TOP II/2.2) einen grundsätzlichen Beschluss gefasst. Bei der für das Baugebiet Gevenich vorgesehenen Fläche handelt es sich um eine städtische Wiesenfläche (Fettweide) in der Ruraue der Gemarkung Rurdorf, die mit bodenständigen Gehölzen aufgeforstet werden soll. Eine anteilige Fläche von 6.637 qm soll nach den Berechnungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages für das Plangebiet Gevenich angerechnet werden. Eine andere Form des Ausgleiches wird nicht gewählt. Im Rahmen des Bebauungsplanes sollen die Verkehrsflächen nur mit den äußeren Grenzen festgelegt werden. Eine Berücksichtigung der berechtigten Belange des landwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung, an der die Straßenverkehrsbehörde beteiligt wird. Beschlussvorschlag zu T 12: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich dem vorstehenden Abwägungsvorschlag vollinhaltlich anzuschließen. T 13 NGW GmbH, Duisburg (Eingang 09.05.2008) Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Gas- und Wasserleitungen befinden. Gegen die Bauleitplanung bestehen jedoch keine Bedenken, sofern keine Maßnahmen vorgenommen werden, die den Bestand oder die Betriebssicherheit der Gas- und Wasserleitungen gefährden. Der Träger bittet daher um Beachtung des Merkblattes über „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Sollten dennoch ausnahmsweise Bäume in einem geringeren Abstand als 2,50 m von den Gas/Wasserleitungen entfernt gepflanzt werden müssen, seien mit dem Träger abzustimmende Sicherungsmaßnahmen zu Lasten des Verursachers durchzuführen. Beschlussvorschlag zu T 13: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung, dass bereits ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen worden ist. Vorschlag Gesamtbeschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, sich den Empfehlungsbeschlüssen zu I. Ö 1, II. T 1 bis T 11, III. T 12 u. T 13, vollinhaltlich anzuschließen und 1. den Bebauungsplan Gevenich Nr. 3 „Am Sportplatz“ einschl. der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen, 2. die Verwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben. Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft. (Witkopp)