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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gem. § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2006 bis 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gem. § 53 Landeswassergesetz für die 
Jahre 2006 bis 2011) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gem. § 53 Landeswassergesetz für die 
Jahre 2006 bis 2011)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 78/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 08.11.2005 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gem. § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2006 bis 2011 I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des im Jahre 1979 novellierten Landeswassergesetzes (LWG) sind die Gemeinden gemäß § 53 verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept war bisher im Fünf-Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept am 31. 12. 2005 endet, ist eine Fortschreibung erforderlich. Durch die inzwischen in Kraft getretene Neufassung des Landeswassergesetzes beträgt die Frist nunmehr 6 Jahre, sodass die Fortschreibung sich auf den Zeitraum 01. 01. 2006 bis 31. 12. 2011 bezieht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist auch für den Fall fortzuschreiben, dass die Gemeinde bereits voll kanalisiert ist. In dem Konzept sind alsdann Sanierungsmaßnahmen gemäß SüwV Kan festzuschreiben. Das bisherige Konzept enthielt auch nur Sanierungsmaßnahmen. Auch das zukünftige Konzept enthält nur Sanierungsmaßnahmen in den Ortsteilen, in denen Sanierungen voraussichtlich noch erforderlich sind. Aufzunehmen wäre auch die Kanalisierung von Neubaugebieten, sofern denn bereits ein konkreter Ausführungszeitpunkt fest steht. Da derzeit jedoch keine rechtskräftigen Bebauungspläne, die noch nicht erschlossen sind, existieren, beinhaltet das neu fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept keine Neubaumaßnahmen, sondern beschränkt sich, wie bereits erwähnt, auf Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund des vorliegenden Untersuchungszeitplanes sind Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen wie folgt vorgesehen, die somit auch Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kanalsanierungen im Ortsteil Drove, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Bergheim und Bogheim, Kanalsanierungen in den Ortsteilen Boich und Thum, Kanalsanierungen im Ortsteil Winden, Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim, Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau. Hinweis: Bei den Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim und Kreuzau handelt es sich bereits um Wiederholungsuntersuchungen nach SüwV Kan. Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aus den vorstehend genannten Gründen zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2- Die Kosten für eventuelle Kanalsanierungen sind in jedem Ortsteil sehr unterschiedlich und können im Vorhinein nicht geschätzt werden. Aufgrund der inzwischen gemachten Erfahrungen wurden bisher und werden auch für die kommenden Jahre folgende Beträge vorsorglich veranschlagt: Verwaltungshaushalt 700.5100: Vermögenshaushalt 700.9501: 400.000,00 €, 150.000,00 €. Ob und inwieweit die vorgenannten Beträge tatsächlich benötigt oder gegebenenfalls sogar erhöht werden müssen, kann jeweils erst nach Vorliegen der Schadensauswertungen abschließend gesagt werden. III. Beschlussvorschlag: „Dem gemäß § 53 LWG überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01. 01. 2006 bis 31. 12. 2011 wird zugestimmt. In das Abwasserbeseitigungskonzept werden gegebenenfalls erforderliche Kanalsanierungsmaßnahmen wie folgt aufgenommen: 2006 Kanalsanierungen im Ortsteil Drove, 2007 Kanalsanierungen in den Ortsteilen Bergheim und Bogheim, 2008 Kanalsanierungen in den Ortsteilen Boich und Thum, 2009 Kanalsanierungen im Ortsteil Winden, 2010 Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim, 2011 Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau. Zur Durchführung dieser Maßnahmen werden jährlich vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,00 € im Verwaltungshaushalt und 150.000,00 € im Vermögenshaushalt bereit gestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________