Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -652-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
78/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
08.11.2005
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gem. § 53
Landeswassergesetz für die
Jahre 2006 bis 2011
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund des im Jahre 1979 novellierten Landeswassergesetzes (LWG) sind die Gemeinden
gemäß
§
53
verpflichtet,
ein
Abwasserbeseitigungskonzept
zu
erstellen.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept war bisher im Fünf-Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das
derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept am 31. 12. 2005 endet, ist eine Fortschreibung
erforderlich. Durch die inzwischen in Kraft getretene Neufassung des Landeswassergesetzes
beträgt die Frist nunmehr 6 Jahre, sodass die Fortschreibung sich auf den Zeitraum 01. 01. 2006
bis 31. 12. 2011 bezieht.
Das Abwasserbeseitigungskonzept ist auch für den Fall fortzuschreiben, dass die Gemeinde
bereits voll kanalisiert ist. In dem Konzept sind alsdann Sanierungsmaßnahmen gemäß SüwV Kan
festzuschreiben. Das bisherige Konzept enthielt auch nur Sanierungsmaßnahmen. Auch das
zukünftige Konzept enthält nur Sanierungsmaßnahmen in den Ortsteilen, in denen Sanierungen
voraussichtlich noch erforderlich sind. Aufzunehmen wäre auch die Kanalisierung von
Neubaugebieten, sofern denn bereits ein konkreter Ausführungszeitpunkt fest steht. Da derzeit
jedoch keine rechtskräftigen Bebauungspläne, die noch nicht erschlossen sind, existieren,
beinhaltet das neu fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept keine Neubaumaßnahmen,
sondern beschränkt sich, wie bereits erwähnt, auf Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund des
vorliegenden Untersuchungszeitplanes sind Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen wie folgt
vorgesehen, die somit auch Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden:
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Kanalsanierungen im Ortsteil Drove,
Kanalsanierungen in den Ortsteilen Bergheim und Bogheim,
Kanalsanierungen in den Ortsteilen Boich und Thum,
Kanalsanierungen im Ortsteil Winden,
Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim,
Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau.
Hinweis:
Bei den Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim und Kreuzau handelt es sich
bereits um Wiederholungsuntersuchungen nach SüwV Kan.
Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aus den
vorstehend genannten Gründen zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2-
Die Kosten für eventuelle Kanalsanierungen sind in jedem Ortsteil sehr unterschiedlich und
können im Vorhinein nicht geschätzt werden. Aufgrund der inzwischen gemachten Erfahrungen
wurden bisher und werden auch für die kommenden Jahre folgende Beträge vorsorglich
veranschlagt:
Verwaltungshaushalt 700.5100:
Vermögenshaushalt 700.9501:
400.000,00 €,
150.000,00 €.
Ob und inwieweit die vorgenannten Beträge tatsächlich benötigt oder gegebenenfalls sogar erhöht
werden müssen, kann jeweils erst nach Vorliegen der Schadensauswertungen abschließend
gesagt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem gemäß § 53 LWG überarbeiteten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde
Kreuzau für den Zeitraum 01. 01. 2006 bis 31. 12. 2011 wird zugestimmt.
In
das
Abwasserbeseitigungskonzept
werden
gegebenenfalls
erforderliche
Kanalsanierungsmaßnahmen wie folgt aufgenommen:
2006
Kanalsanierungen im Ortsteil Drove,
2007
Kanalsanierungen in den Ortsteilen Bergheim und Bogheim,
2008
Kanalsanierungen in den Ortsteilen Boich und Thum,
2009
Kanalsanierungen im Ortsteil Winden,
2010
Kanalsanierungen im Ortsteil Stockheim,
2011
Kanalsanierungen im Ortsteil Kreuzau.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen werden jährlich vorsorglich Haushaltsmittel in
Höhe von 400.000,00 € im Verwaltungshaushalt und 150.000,00 € im
Vermögenshaushalt bereit gestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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