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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Fortbildungsmöglichkeiten der städtischen Bediensteten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
05.09.13, 15:05
Aktualisiert
05.09.13, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 328/2013 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 16.07.2013 gez. Elsen 27.08.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: Termin 19.09.2013 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Darstellung der Fortbildungsmöglichkeiten der städtischen Bediensteten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Qualifizierung der Bediensteten durch fachbezogene und fachübergreifende Fortbildung ist ein wichtiges Element der Personalentwicklung. Um die Fortbildungsmittel innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten noch zielgenauer einsetzen zu können, wurden im Zusammenhang mit der Budgetierung auch die Mittel der Fortbildung grundsätzlich auf die einzelnen Budgets verteilt. Es obliegt insoweit den jeweiligen Amts- Betriebsleitungen, die Haushaltsmittel entsprechend der jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse sachgerecht einzusetzen. Diese Budgetierung hat sich in der Praxis bestens bewährt, wenngleich die Erhöhung dieser Ansätze immer wieder aus der Mitarbeiterschaft angeregt wird. In Zeiten des Nothaushaltes bzw. eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes müssen jedoch auch im Bereich der Fortbildung leider Einschränkungen vorgenommen werden. Neben einer Vielzahl von Einzelbesuchen von Veranstaltungen hat z.B. der Personalrat Inhouseseminare durchgeführt, an denen auch Mitarbeiter/innen des Haupt- und Personalamtes teilnehmen konnten. Das Schulverwaltungsamt führt seit Jahren erfolgreiche Veranstaltungen mit der VHS zur Schulung der Schulsekretärinnen durch. Zusätzlich sind auch zentral organisiert Fortbildungen angeboten worden. Die wesentlichen Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind ebenfalls Mittel für zentrale Fortbildungsveranstaltungen veranschlagt, die insbesondere der Qualifizierung von Führungskräften und Nachwuchsführungskräften dienen soll. Im Zusammenhang mit dem A 220/2013 wurden diese Mittel mit einem SV 1 Vermerk versehen. Es wurde bei den Haushaltsplanberatungen beschlossen, über die weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung unter Einbeziehung der zukünftigen Beigeordneten und der politischen Gremien zu entscheiden. Insoweit werden diese Maßnahmen frühestens im Jahre 2014 greifen. (Erner) -2-