Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
88/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Sozialausschuss
Rat
27.08.1998
02.09.1998
08.09.1998
TOP: Einrichtung einer Spielgruppe im Ortsteil Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kindergartensituation im Ortsteil Kreuzau stellt sich zum derzeitigen Zeitpunkt wie folgt dar:
- Angemeldet für den Gemeindekindergarten sind
- Zum 01.08.1998 wurden in die Kindergartengruppe Bahnhofstraße
aufgenommen,
- in die Übergangsgruppe in der Hans-Hoesch-Stiftung können
aufgenommen werden, so dass
keinen Betreuungsplatz erhalten.
- Auf Anfrage haben die Eltern von
mitgeteilt, dass ihr Kind bereits anderweitig untergebracht ist
oder die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könne.
- Eine direkte Absage mußte daher für
ausgesprochen werden.
41 Kinder
3 Kinder
25 Kinder
13 Kinder
9 Kindern
4 Kinder
Die Situation ist auch mit dem Kreisjugendamt eingehend besprochen worden, das seinerseits nunmehr vorgeschlagen
hat, zur weiteren Entspannung der Lage vorübergehend eine sog. Spielgruppe einzurichten. Träger dieser Spielgruppe
sollte die Gemeinde Kreuzau sein; die Finanzierung erfolgt - zumindest bis 31.12.1998 - zu 100 % über das Kreis- und
Landesjugendamt, so dass die Gemeinde finanziell nicht belastet würde.
Ab dem 01.01.1999 ist nach einer schriftlichen Mitteilung des Kreisjugendamtes jedoch davon auszugehen, dass der
Kreis eventuell ausfallende Landesmittel voll übernimmt. Hintergrund ist die Tatsache, dass Spielgruppen nur noch bis
31.12.1998 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen, so dass das Land sich danach aus der
Finanzierung zurückzieht. Der Kreis wird sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach seiner Verpflichtung zur
Bereitstellung von Betreuungsplätzen nicht entziehen.
In Gesprächen mit Vertretern des Kreis- und Landesjugendamtes sind die Rahmenbedingungen für eine Spielgruppe
wie folgt skizziert worden:
-
Es dürfen max. 12 Kinder ab 3 Jahre aufgenommen werden.
Die Spielgruppe soll an 3 aufeinanderfolgenden Tagen (dienstags, mittwochs, donnerstags) geöffnet sein.
Die tägliche Betreuungszeit wird von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr festgesetzt.
Für die Betreuung sind eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft einzustellen. (Zeitvertrag)
Der Spielgruppe sind kindgerechte Möbel und entsprechendes Spiel- und Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu
stellen.
- Eine (zumindest teilweise) kombinierte Nutzung des Raumes mit anderen Gruppen ist zulässig.
- Träger der Einrichtung ist die Gemeinde; die Kosten werden vollständig mit dem Kreisjugendamt abgerechnet.
Für die Unterbringung der Spielgruppe wird vorgeschlagen, den Raum 9 des Bürgerhauses (Obergeschoss) in Anspruch
zu nehmen. Hier wäre am ehesten die kombinierte Nutzung zu verwirklichen, da die dort vorhandenen Tische und
Stühle im gleichen Raum verbleiben können. Die Volkshochschule, die den Raum häufiger nutzt, wäre in der Lage,
anderweitig auszuweichen. Der sonstige Veranstaltungsplan könnte auf die neue Situation abgestellt werden.
Unter diesem Aspekt wird die Einrichtung der Spielgruppe von Bürgermeister Zens als Ortsvorsteher von Kreuzau
ausdrücklich befürwortet. Um eine umgehende Realisierung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den üblichen
Beratungsgang (Sozialausschuss - Hauptausschuss - Rat) ausnahmsweise zu verändern und in Anbetracht der
terminlichen Konstellation den Sozialausschuss nach dem Hauptausschuss zu beteiligen. Vorbehaltlich einer
zeitgerechten Möbelbeschaffung wäre eine Inbetriebnahme der Spielgruppe ab Anfang Oktober 1998 denkbar.
2
Der Beschluss zur Einrichtung und zum Betrieb der Spielgruppe sollte unter der Voraussetzung getroffen werden, dass
das Kreisjugendamt die Kosten in voller Höhe übernimmt und außerdem eine ausreichende Nachfrage besteht. Die
Nachfragesituation kann letztlich erst nach dem Ratsbeschluss geklärt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Betriebskosten für eine Spielgruppe werden auf jährlich 35.000 DM geschätzt. Für 1998 sind insofern die anteiligen
Aufwendungen (3/12) im Haushalt in der Ausgabe wie in der Einnahme überplanmäßig darzustellen. Für die
Anschaffung der Einrichtungsgegenstände müssen ca. 10.000 DM in Ausgabe und Einnahme veranschlagt werden.
III. Beschlußvorschlag Sozialausschusses:
„Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Bürgerhaus Kreuzau eine
Spielgruppe für bis zu 12 Kinder einzurichten und die Trägerschaft zu übernehmen. Die Spielgruppe soll
montags, dienstags und mittwochs jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet werden, die Betreuung erfolgt
durch eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft.
Der Betrieb der Spielgruppe erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich einerseits ein ausreichender Bedarf
ergibt und andererseits die Finanzierung zu 100 % durch das Jugendamt gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.“
III. Beschlußvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Bürgerhaus Kreuzau eine
Spielgruppe für bis zu 12 Kinder einzurichten und die Trägerschaft zu übernehmen. Die Spielgruppe soll
montags, dienstags und mittwochs jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet werden, die Betreuung erfolgt
durch eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft.
Der Betrieb der Spielgruppe erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich einerseits ein ausreichender Bedarf
ergibt und andererseits die Finanzierung zu 100 % durch das Jugendamt gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Insbesondere ist das Jugendamt des Kreises Düren aufzufordern, die Kostenzusicherung zumindest bis zum
31.07.1999 zu erteilen, um eine umgehende Inbetriebnahme der Spielgruppe zu ermöglichen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: