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Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer Spielgruppe im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer Spielgruppe im Ortsteil Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer Spielgruppe im Ortsteil Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 88/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Sozialausschuss Rat 27.08.1998 02.09.1998 08.09.1998 TOP: Einrichtung einer Spielgruppe im Ortsteil Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Kindergartensituation im Ortsteil Kreuzau stellt sich zum derzeitigen Zeitpunkt wie folgt dar: - Angemeldet für den Gemeindekindergarten sind - Zum 01.08.1998 wurden in die Kindergartengruppe Bahnhofstraße aufgenommen, - in die Übergangsgruppe in der Hans-Hoesch-Stiftung können aufgenommen werden, so dass keinen Betreuungsplatz erhalten. - Auf Anfrage haben die Eltern von mitgeteilt, dass ihr Kind bereits anderweitig untergebracht ist oder die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könne. - Eine direkte Absage mußte daher für ausgesprochen werden. 41 Kinder 3 Kinder 25 Kinder 13 Kinder 9 Kindern 4 Kinder Die Situation ist auch mit dem Kreisjugendamt eingehend besprochen worden, das seinerseits nunmehr vorgeschlagen hat, zur weiteren Entspannung der Lage vorübergehend eine sog. Spielgruppe einzurichten. Träger dieser Spielgruppe sollte die Gemeinde Kreuzau sein; die Finanzierung erfolgt - zumindest bis 31.12.1998 - zu 100 % über das Kreis- und Landesjugendamt, so dass die Gemeinde finanziell nicht belastet würde. Ab dem 01.01.1999 ist nach einer schriftlichen Mitteilung des Kreisjugendamtes jedoch davon auszugehen, dass der Kreis eventuell ausfallende Landesmittel voll übernimmt. Hintergrund ist die Tatsache, dass Spielgruppen nur noch bis 31.12.1998 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen, so dass das Land sich danach aus der Finanzierung zurückzieht. Der Kreis wird sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nicht entziehen. In Gesprächen mit Vertretern des Kreis- und Landesjugendamtes sind die Rahmenbedingungen für eine Spielgruppe wie folgt skizziert worden: - Es dürfen max. 12 Kinder ab 3 Jahre aufgenommen werden. Die Spielgruppe soll an 3 aufeinanderfolgenden Tagen (dienstags, mittwochs, donnerstags) geöffnet sein. Die tägliche Betreuungszeit wird von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr festgesetzt. Für die Betreuung sind eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft einzustellen. (Zeitvertrag) Der Spielgruppe sind kindgerechte Möbel und entsprechendes Spiel- und Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen. - Eine (zumindest teilweise) kombinierte Nutzung des Raumes mit anderen Gruppen ist zulässig. - Träger der Einrichtung ist die Gemeinde; die Kosten werden vollständig mit dem Kreisjugendamt abgerechnet. Für die Unterbringung der Spielgruppe wird vorgeschlagen, den Raum 9 des Bürgerhauses (Obergeschoss) in Anspruch zu nehmen. Hier wäre am ehesten die kombinierte Nutzung zu verwirklichen, da die dort vorhandenen Tische und Stühle im gleichen Raum verbleiben können. Die Volkshochschule, die den Raum häufiger nutzt, wäre in der Lage, anderweitig auszuweichen. Der sonstige Veranstaltungsplan könnte auf die neue Situation abgestellt werden. Unter diesem Aspekt wird die Einrichtung der Spielgruppe von Bürgermeister Zens als Ortsvorsteher von Kreuzau ausdrücklich befürwortet. Um eine umgehende Realisierung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den üblichen Beratungsgang (Sozialausschuss - Hauptausschuss - Rat) ausnahmsweise zu verändern und in Anbetracht der terminlichen Konstellation den Sozialausschuss nach dem Hauptausschuss zu beteiligen. Vorbehaltlich einer zeitgerechten Möbelbeschaffung wäre eine Inbetriebnahme der Spielgruppe ab Anfang Oktober 1998 denkbar. 2 Der Beschluss zur Einrichtung und zum Betrieb der Spielgruppe sollte unter der Voraussetzung getroffen werden, dass das Kreisjugendamt die Kosten in voller Höhe übernimmt und außerdem eine ausreichende Nachfrage besteht. Die Nachfragesituation kann letztlich erst nach dem Ratsbeschluss geklärt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Betriebskosten für eine Spielgruppe werden auf jährlich 35.000 DM geschätzt. Für 1998 sind insofern die anteiligen Aufwendungen (3/12) im Haushalt in der Ausgabe wie in der Einnahme überplanmäßig darzustellen. Für die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände müssen ca. 10.000 DM in Ausgabe und Einnahme veranschlagt werden. III. Beschlußvorschlag Sozialausschusses: „Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Bürgerhaus Kreuzau eine Spielgruppe für bis zu 12 Kinder einzurichten und die Trägerschaft zu übernehmen. Die Spielgruppe soll montags, dienstags und mittwochs jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet werden, die Betreuung erfolgt durch eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft. Der Betrieb der Spielgruppe erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich einerseits ein ausreichender Bedarf ergibt und andererseits die Finanzierung zu 100 % durch das Jugendamt gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.“ III. Beschlußvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Bürgerhaus Kreuzau eine Spielgruppe für bis zu 12 Kinder einzurichten und die Trägerschaft zu übernehmen. Die Spielgruppe soll montags, dienstags und mittwochs jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet werden, die Betreuung erfolgt durch eine Erzieherin und eine Ergänzungskraft. Der Betrieb der Spielgruppe erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich einerseits ein ausreichender Bedarf ergibt und andererseits die Finanzierung zu 100 % durch das Jugendamt gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen. Insbesondere ist das Jugendamt des Kreises Düren aufzufordern, die Kostenzusicherung zumindest bis zum 31.07.1999 zu erteilen, um eine umgehende Inbetriebnahme der Spielgruppe zu ermöglichen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: