Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1082-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1082-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.10.2013 wurden im Nachgang
an die Sitzung einige Gespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
bzgl. der Realisierung einer weiteren Baumöglichkeit am „Alten Gericht“ geführt.
Nach mehreren Vorgesprächen wurde die Situation in der Örtlichkeit gemeinsam mit Vertretern
des Kreises Euskirchen beurteilt. Bei diesem Ortstermin wurde deutlich, dass eine Änderung des
Flächennutzungsplanes und eine Bebauung auf den o.g. Flurstücken nicht befürwortet werden.
Als Hauptgrund wurde der ökologisch wertvolle Bestand aus extensiv genutztem Offenland und
Wald im Bereich der möglichen Baufläche genannt.
Aufgrund der Gegebenheiten und der topografischen Situation gibt es daher keine Möglichkeit,
eine bauliche Entwicklung im Bereich „Zum Alten Gericht“ in die Wege zu leiten.