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Mitteilungsvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.03.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-12-16 S Nr. der Ratsdrucksache: 1289-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Rat 25.03.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW für das Haushaltsjahr 2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Als Anlage wird die Auflistung der übertragenen Ermächtigungen nach § 22 GemHVO NRW gemäß der Dienstanweisung über die Grundzüge der Ermächtigungsübertragungen vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Die Dienstanweisung über die Grundzüge der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW wurde mit RD 1288-IX zugesandt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1289-IX 3. Finanzielle Auswirkungen Ermächtigungsübertragungen belasten den Haushalt des Folgejahres mit zusätzlichen Aufwendungen und zusätzlichem Liquiditätsbedarf, entlasten in entsprechendem Umfang jedoch das abgeschlossene Haushaltsjahr. Das im Ergebnisplan 2013 geplante Defizit von 6.211.734 € fällt, vorbehaltlich der Prüfung, zum Jahresabschluss 2013 um rd. 2 Mio. €, das im Finanzplan 2013 geplante Defizit von 5.843.094 € um rd. 4 Mio. € niedriger aus. Die zu übertragenden Haushaltsmittel belaufen sich im konsumtiven Bereich auf rd. 743.807 €. Hierdurch erhöht sich das geplante Defizit im Ergebnisplan 2014 von 4.591.665 € auf 5.335.472 €. Das im Finanzplan 2014 geplante Defizit von 2.760.009 € erhöht sich um rd. 3.531.556 € auf 6.291.565 €. Der negative Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2013 beträgt rd. 19 Mio. €. Durch Hinzurechnung des neu errechneten Defizits ergibt sich bei der Betrachtung auf den 31.12.2014 ein zu erwartender negativer Bestand von rd. 25,3 Mio. €. Gem. § 5 der Haushaltssatzung 2014 beträgt der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, 26,5 Mio. €. Durch die Ermächtigungsübertragungen wird das Konsolidierungsziel, in 2022 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, nicht gefährdet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine