Daten
Kommune
Titz
Größe
128 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:01
Aktualisiert
30.09.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
24. Sitzung am 24.09.2013
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 19:53 Uhr)
Anwesend:
1.
Vorsitzender
2.
1. Stellv. Vorsitzender
3.
Mitglied
4.
Mitglied
5.
Mitglied
6.
Mitglied
7.
Mitglied
8.
Mitglied
9.
Mitglied
10. Mitglied
11. Mitglied
12. Mitglied
13. Mitglied
14. Mitglied
15. Mitglied
16. stellv. Mitglied
17. stellv. Mitglied
(Anwesenheitsliste entfernt)
Beigeordneter
Verwaltungsfachwirtin
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Detlef Cremer
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Ulrich Goebbels
Robert Holzportz
Birgit Hüls
Klaus Hüls
Stephan Maaßen
Dieter Riemenschneider
Norbert Schiffer
Friederich Schüller
Johannes-Willi Vaehsen
Christian Waldrich
Andreas Dering als Vertreter für Wolfgang Schnitzler
Stefan Melzener als Vertreter für Helmut Paar
Christian Canzler
Kerstin Hesse
Entschuldigt fehlen:
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Helmut Paar
Wolfgang Schnitzler
Hubert Sieben
Hartmut Wasserberg
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Zur Schriftführerin wird Kerstin Hesse bestellt.
Da keine Änderung der Tagesordnung gewünscht ist, ergibt sich folgende Tagesordnung:
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Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2014
93/2013
Punkt 2.
20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2014
94/2013
Punkt 3.
Organisation der Gemeindeverwaltung
107/2013
Punkt 4.
Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015
96/2013
Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015
96/2013
1. Ergänzu
ng
Punkt 5.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2014
93/2013
Bürgermeister Frantzen erläutert kurz die Sitzungsvorlage.
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, wie folgt zu
beschließen: Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht zu ändern und werden für das Jahr 2014 weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt.
Punkt 2.
20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2014
94/2013
Ausschussmitglied Klaus Hüls fragt, warum eine solch niedrige Gebühr weiter
herabgesetzt werde. Bürgermeister Frantzen erklärt die sich aus dem mehrjährigen Kalkulationszeitraum und der Witterung ergebenden Gründe und das Vorgehen bei der Berechnung der Gebühr.
Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat:
1. Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,41 Euro/m Grundstücksseite
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013
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-3-
2.
Punkt 3.
festgesetzt.
Die 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen.
Organisation der Gemeindeverwaltung
107/2013
Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage.
Ausschussmitglied Vaehsen beantragt für die SPD-Fraktion, den Beschluss der
Vertretungsreglung zurückzustellen, da Herr Müller zurzeit erkrankt ist.
Ausschussmitglied Holzportz kündigt an, das Vorhaben der Verwaltung in vollem Umfang mitzutragen.
Ausschussmitglied Waldrich fragt, ob die Veränderung des Aufgabenbereichs für
den bisherigen Stelleninhaber Folgen in der Besoldung nach sich ziehen würden. Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Stelle des Beigeordneten nicht
bewertet sei, da er einen vom Rat festgelegten Geschäftsbereich wahrnehme
und sich die Beigeordnetenbesoldung aus der Eingruppierungsverordnung für
kommunale Wahlbeamte ergebe. Für Laufbahnbeamte würden individuelle Stellenbewertungen vorgenommen; eine Neubewertung der entsprechenden Fachbereichsleiterstelle sei in Vorbereitung. Das Ergebnis dieses Bewertungsprozesses sei offen, mit einer Erhöhung der Besoldung sei jedoch nicht zu rechnen.
Der Antrag des Herrn Vaehsen, die Vertretungsregelung (Punkt 2. der Sitzungsvorlage) nicht zu beschließen, wird mit vier Ja-Stimmen aus der SPD-Fraktion,
einer Enthaltung aus der W.I.R.-Fraktion und zwölf Nein-Stimmen aus den
Fraktionen CDU, W.I.R., Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen des Bürgermeisters und der eines fraktionslosen Gemeinderatsmitglieds abgelehnt.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die der Begründung der Sitzungsvorlage zu entnehmende Sachverhaltsschilderung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
1. Der Geschäftskreis des Beigeordneten Christian Canzler umfasst ab sofort:
Leitung des Fachbereichs Bauen, Planen und Umwelt
(inkl. der selbstständigen Bearbeitung wesentlicher Angelegenheiten
des Bau-, Planungs- und Umweltrechts),
Leitung der Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
(inkl. der Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung,
u.a. als Grundlage für die Gebührenbedarfskalkulationen)
fachbereichsinterne Steuerung des Aufbaus bzw. der Weiterentwicklung
des Gebäudemanagements.
Außerdem ist mit der Stelle (weiterhin) die Wahrnehmung der Rechtsamtsaufgaben der Gemeinde in eigener Person verbunden.
Weiter empfiehlt der Ausschuss mit 13 Ja-Stimmen aus den Fraktionen CDU,
W.I.R., Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme des Bürgermeisters und der eines
fraktionslosen Gemeinderatsmitglieds bei vier Enthaltungen aus der SPDFraktion dem Rat folgende Beschlussfassung:
2. Als zusätzlicher (= zweiter) Vertreter des Bürgermeisters im Amt wird – für
den Fall gleichzeitiger Abwesenheit sowohl des Bürgermeisters als auch des
Beigeordneten – Gemeindeamtsrat Michael Müller bestellt.
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013
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-4Punkt 4.
Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015
96/2013
Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015
96/2013
1. Ergänzu
ng
Bürgermeister Frantzen erläutert die vorgelegte Tischvorlage.
Auf eine Bitte des Ausschussmitglieds Cremer hin erklärt Bürgermeister
Frantzen das Aufgabenfeld des Jugendamtes, das über die differenziert erhobene Jugendamtsumlage durch 14 der 15 kreisangehörigen Städten und Gemeinden finanziert wird.
Ausschussmitglied Klaus Hüls möchte wissen, welche Auswirkung ein Verweigern des Benehmens hat. Hierzu erklärt Bürgermeister Frantzen, dass der
Kreistag die im Rahmen des Benehmensverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen in seiner Haushaltsberatung lediglich zu
berücksichtigen und zur Kenntnis zu nehmen habe. Ein verweigertes Benehmen
der Städte und Gemeinden könne der Kreistag zwar nicht ignorieren, sich letztlich aber durch Beschluss darüber hinweg setzen. Sollte der Kreis die Jugendamtsumlage wie geplant erhöhen, sehe er für die Gemeinde Titz keine andere
Möglichkeit, als diese an den Bürger weiterzureichen, da nennenswerte Einsparpotenziale im Titzer Haushalt kaum mehr erkennbar seien.
Bürgermeister Frantzen verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass der Kreis
durch sinkende Schlüsselzuweisungen genauso betroffen sei wie die Gemeinde
Titz. Der Kreis habe allerdings die Möglichkeit, fehlende andere Einnahmen
durch Erhöhung von Umlagen aufzufangen, die Gemeinden hätten diese Möglichkeit nicht und müssten daher im Bedarfsfall Steuern erhöhen, also die Bürgerinnen und Bürger belasten. Unabhängig von nicht beeinflussbaren Verschlechterungen des Kreishaushalts (z.B. soziale Lasten oder Veränderungen in
der Gemeindefinanzierung) habe er aber den Eindruck, dass die kreisangehörigen Kommunen mit Aufgabenmehrungen anders umgingen als der Kreis: Während in den Kommunen zusätzliche Aufgaben bei gleichbleibendem oder sinkenden Personalbestand zu Arbeitsverdichtungen führen, reagiere der Kreis auf
zusätzliche Aufgaben eher mit Stellenmehrungen. Zudem sei der Kreis gehalten, mit Rücksicht auf die dramatisch abnehmende Finanzkraft der Umlage zahlenden Kommunen auch Standards zurückzunehmen, z.B. die eingeführte Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, die über den Umweg einer zu zahlenden
Jugendamtsumlage zu steigenden Grundsteuerhebesätzen in den Kommunen
führe.
Ausschussmitglied Holzportz gibt bekannt, dass er die Vorlage gerne vollständig
lesen würde und die Diskussion im Rat fortsetzen möchte.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt den Sachstand und
die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Punkt 5.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Ausschussmitglied Cremer fragt an, warum in der im Frühjahr beschlossenen
Ordnungsbehördlichen Verordnung nicht mehr alle vorherigen Tatbestände enthalten seien, die zu Ordnungsverfügungen führen könnten. Bürgermeister
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013
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-5Frantzen erklärt, dass er zu diesem Themenbereich einen Fragenkatalog eines
Bürgers vorliegen habe, der noch nicht abschließend bearbeitet worden sei. In
der kommenden Ratssitzung würden die Fragen dann durch den Beigeordneten
im Rahmen der Einwohnerfragestunde beantwortet.
weitere Mitteilungen
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Ende der Sitzung: 19:53 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
(Hesse)
Schriftführerin
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013
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