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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
128 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
30.09.13, 18:01
Aktualisiert
30.09.13, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 24. Sitzung am 24.09.2013 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 19:53 Uhr) Anwesend: 1. Vorsitzender 2. 1. Stellv. Vorsitzender 3. Mitglied 4. Mitglied 5. Mitglied 6. Mitglied 7. Mitglied 8. Mitglied 9. Mitglied 10. Mitglied 11. Mitglied 12. Mitglied 13. Mitglied 14. Mitglied 15. Mitglied 16. stellv. Mitglied 17. stellv. Mitglied (Anwesenheitsliste entfernt) Beigeordneter Verwaltungsfachwirtin Jürgen Frantzen Dieter Tambour Detlef Cremer Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Ulrich Goebbels Robert Holzportz Birgit Hüls Klaus Hüls Stephan Maaßen Dieter Riemenschneider Norbert Schiffer Friederich Schüller Johannes-Willi Vaehsen Christian Waldrich Andreas Dering als Vertreter für Wolfgang Schnitzler Stefan Melzener als Vertreter für Helmut Paar Christian Canzler Kerstin Hesse Entschuldigt fehlen: Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Helmut Paar Wolfgang Schnitzler Hubert Sieben Hartmut Wasserberg Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Zur Schriftführerin wird Kerstin Hesse bestellt. Da keine Änderung der Tagesordnung gewünscht ist, ergibt sich folgende Tagesordnung: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2014 93/2013 Punkt 2. 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 94/2013 Punkt 3. Organisation der Gemeindeverwaltung 107/2013 Punkt 4. Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015 96/2013 Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015 96/2013 1. Ergänzu ng Punkt 5. Anfragen und Mitteilungen Anfragen weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2014 93/2013 Bürgermeister Frantzen erläutert kurz die Sitzungsvorlage. Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht zu ändern und werden für das Jahr 2014 weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt. Punkt 2. 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 94/2013 Ausschussmitglied Klaus Hüls fragt, warum eine solch niedrige Gebühr weiter herabgesetzt werde. Bürgermeister Frantzen erklärt die sich aus dem mehrjährigen Kalkulationszeitraum und der Witterung ergebenden Gründe und das Vorgehen bei der Berechnung der Gebühr. Einstimmig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat: 1. Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,41 Euro/m Grundstücksseite 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013 Seite 2 -3- 2. Punkt 3. festgesetzt. Die 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen. Organisation der Gemeindeverwaltung 107/2013 Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage. Ausschussmitglied Vaehsen beantragt für die SPD-Fraktion, den Beschluss der Vertretungsreglung zurückzustellen, da Herr Müller zurzeit erkrankt ist. Ausschussmitglied Holzportz kündigt an, das Vorhaben der Verwaltung in vollem Umfang mitzutragen. Ausschussmitglied Waldrich fragt, ob die Veränderung des Aufgabenbereichs für den bisherigen Stelleninhaber Folgen in der Besoldung nach sich ziehen würden. Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Stelle des Beigeordneten nicht bewertet sei, da er einen vom Rat festgelegten Geschäftsbereich wahrnehme und sich die Beigeordnetenbesoldung aus der Eingruppierungsverordnung für kommunale Wahlbeamte ergebe. Für Laufbahnbeamte würden individuelle Stellenbewertungen vorgenommen; eine Neubewertung der entsprechenden Fachbereichsleiterstelle sei in Vorbereitung. Das Ergebnis dieses Bewertungsprozesses sei offen, mit einer Erhöhung der Besoldung sei jedoch nicht zu rechnen. Der Antrag des Herrn Vaehsen, die Vertretungsregelung (Punkt 2. der Sitzungsvorlage) nicht zu beschließen, wird mit vier Ja-Stimmen aus der SPD-Fraktion, einer Enthaltung aus der W.I.R.-Fraktion und zwölf Nein-Stimmen aus den Fraktionen CDU, W.I.R., Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen des Bürgermeisters und der eines fraktionslosen Gemeinderatsmitglieds abgelehnt. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die der Begründung der Sitzungsvorlage zu entnehmende Sachverhaltsschilderung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 1. Der Geschäftskreis des Beigeordneten Christian Canzler umfasst ab sofort:    Leitung des Fachbereichs Bauen, Planen und Umwelt (inkl. der selbstständigen Bearbeitung wesentlicher Angelegenheiten des Bau-, Planungs- und Umweltrechts), Leitung der Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (inkl. der Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung, u.a. als Grundlage für die Gebührenbedarfskalkulationen) fachbereichsinterne Steuerung des Aufbaus bzw. der Weiterentwicklung des Gebäudemanagements. Außerdem ist mit der Stelle (weiterhin) die Wahrnehmung der Rechtsamtsaufgaben der Gemeinde in eigener Person verbunden. Weiter empfiehlt der Ausschuss mit 13 Ja-Stimmen aus den Fraktionen CDU, W.I.R., Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme des Bürgermeisters und der eines fraktionslosen Gemeinderatsmitglieds bei vier Enthaltungen aus der SPDFraktion dem Rat folgende Beschlussfassung: 2. Als zusätzlicher (= zweiter) Vertreter des Bürgermeisters im Amt wird – für den Fall gleichzeitiger Abwesenheit sowohl des Bürgermeisters als auch des Beigeordneten – Gemeindeamtsrat Michael Müller bestellt. 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013 Seite 3 -4Punkt 4. Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015 96/2013 Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2014/2015 96/2013 1. Ergänzu ng Bürgermeister Frantzen erläutert die vorgelegte Tischvorlage. Auf eine Bitte des Ausschussmitglieds Cremer hin erklärt Bürgermeister Frantzen das Aufgabenfeld des Jugendamtes, das über die differenziert erhobene Jugendamtsumlage durch 14 der 15 kreisangehörigen Städten und Gemeinden finanziert wird. Ausschussmitglied Klaus Hüls möchte wissen, welche Auswirkung ein Verweigern des Benehmens hat. Hierzu erklärt Bürgermeister Frantzen, dass der Kreistag die im Rahmen des Benehmensverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen in seiner Haushaltsberatung lediglich zu berücksichtigen und zur Kenntnis zu nehmen habe. Ein verweigertes Benehmen der Städte und Gemeinden könne der Kreistag zwar nicht ignorieren, sich letztlich aber durch Beschluss darüber hinweg setzen. Sollte der Kreis die Jugendamtsumlage wie geplant erhöhen, sehe er für die Gemeinde Titz keine andere Möglichkeit, als diese an den Bürger weiterzureichen, da nennenswerte Einsparpotenziale im Titzer Haushalt kaum mehr erkennbar seien. Bürgermeister Frantzen verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass der Kreis durch sinkende Schlüsselzuweisungen genauso betroffen sei wie die Gemeinde Titz. Der Kreis habe allerdings die Möglichkeit, fehlende andere Einnahmen durch Erhöhung von Umlagen aufzufangen, die Gemeinden hätten diese Möglichkeit nicht und müssten daher im Bedarfsfall Steuern erhöhen, also die Bürgerinnen und Bürger belasten. Unabhängig von nicht beeinflussbaren Verschlechterungen des Kreishaushalts (z.B. soziale Lasten oder Veränderungen in der Gemeindefinanzierung) habe er aber den Eindruck, dass die kreisangehörigen Kommunen mit Aufgabenmehrungen anders umgingen als der Kreis: Während in den Kommunen zusätzliche Aufgaben bei gleichbleibendem oder sinkenden Personalbestand zu Arbeitsverdichtungen führen, reagiere der Kreis auf zusätzliche Aufgaben eher mit Stellenmehrungen. Zudem sei der Kreis gehalten, mit Rücksicht auf die dramatisch abnehmende Finanzkraft der Umlage zahlenden Kommunen auch Standards zurückzunehmen, z.B. die eingeführte Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, die über den Umweg einer zu zahlenden Jugendamtsumlage zu steigenden Grundsteuerhebesätzen in den Kommunen führe. Ausschussmitglied Holzportz gibt bekannt, dass er die Vorlage gerne vollständig lesen würde und die Diskussion im Rat fortsetzen möchte. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz nimmt den Sachstand und die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Punkt 5. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Ausschussmitglied Cremer fragt an, warum in der im Frühjahr beschlossenen Ordnungsbehördlichen Verordnung nicht mehr alle vorherigen Tatbestände enthalten seien, die zu Ordnungsverfügungen führen könnten. Bürgermeister 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013 Seite 4 -5Frantzen erklärt, dass er zu diesem Themenbereich einen Fragenkatalog eines Bürgers vorliegen habe, der noch nicht abschließend bearbeitet worden sei. In der kommenden Ratssitzung würden die Fragen dann durch den Beigeordneten im Rahmen der Einwohnerfragestunde beantwortet. weitere Mitteilungen Weitere Mitteilungen liegen nicht vor. Ende der Sitzung: 19:53 Uhr (Frantzen) Bürgermeister (Hesse) Schriftführerin 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2013 Seite 5