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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuchen (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
112 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
15.11.12, 15:18
Aktualisiert
15.11.12, 15:18
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuchen (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuchen (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Re/Wo Jülich, 24.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 452/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 "Geschwister-Scholl-Straße" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der § 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 „Geschwister-SchollStraße“ aufgestellt. Er soll lediglich die Verkehrsfläche festlegen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2012 dargestellt. Begründung: Für den Ausbau der Geschwister-Scholl-Straße in Stetternich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich, der die Verkehrsflächen festlegt. Nach dem Aufstellungsbeschluss werden die Bürger und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Das Ergebnis wird in den Gremien beraten. Danach kann die öffentliche Auslegung des Planes beschlossen werden. Der Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2012 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 452/2012 Seite 2