Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 270/2013
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 03.06.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Schulausschuss
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
22.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.06.2013
beschließend
09.07.2013
beschließend
Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und
Vermarktung des Grundstücks
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
2.
Der AWO werden in der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule, sog. Altbau, folgende Räume
zur Verfügung gestellt: 2 Büroräume im I.OG, jeweils 1 Klassenraum im EG und im II OG, 2
Stellplätze, sowie Lagerräume in der ehemaligen Toilettenanlage.
Das Gebäude der Musikschule wird im jetzigen Zustand auf dem Grundstücksmarkt zum Kauf
angeboten. Das Gebäude soll vorrangig für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Verfahren zur
Aufhebung des Denkmalschutzes wird dann betrieben, wenn sich kein Käufer findet, der das
Objekt zu angemessenen Konditionen erwirbt.
Begründung:
Der Neubau der Musikschule wird nach Aussage des Bauherrn bis zum Ende des Jahres 2013
abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen das die Musikschule somit ab 2014 im neuen
Musikschulgebäude unterrichten wird.
Als letzter Nutzer würde sich dann noch die AWO im Gebäude Heidebroichstasse 36 befinden. In
einem Gespräch mit Vertretern der AWO, den Herren Henseler und Schmitz, wurde dieser
Sachverhalt erörtert. Die AWO ist bereit, die Nutzung der Räume in der Musikschule aufzugeben.
Für die AWO kommt als Ersatz nur ein Gebäude in Liblar in Betracht. Die AWO benötigt 2
Büroräume und zwei Klassenräume, sowie einen Stellplatz für ein Fahrzeug und einen Hänger.
Als Materiallagerraum für die Ferienspiele eignet sich die alte Toilettenanlage. Über
entsprechende Räum verfügt die Stadt nur im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass es sich hier zunächst um ein Provisorium handelt. Das Konzept
für die Nutzung des Altbaus muss noch erstellt werden. Das in diesem Zusammenhang
erforderliche Verfahren zur europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen konnte noch
nicht durchgeführt werden. Das Gebäude wird derzeit auch von der Übermittagsbetreuung der
Realschule genutzt. Während der Sanierung des „Neubaus“ werden die verbleibenden
Klassenräume vom Gymnasium und von der Realschule benötigt. Während der Sanierung muss
im Altbau ein ausreichendes Raumangebot für die Belange des Gymnasiums und der Realschule
vorgehalten werden. Mit den Nutzungen durch die Schulen, die Übermittagsbetreuung und die
AWO wird man an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Im Zuge der Planungen für die Sanierung des
Neubaus muss geprüft werden, wie die erforderlichen Raumkapazitäten vorgehalten werden
können.
Die AWO ist mit den Vorschlägen der Stadt einverstanden.
Nach der Beschlussfassung über die Vorlage werde ich die Vermarktung des Objektes betreiben.
Ich werde sowohl alle bekannten Investoren und Bauträger über meine Verkaufsabsichten
informieren, als auch die Immobilie in Internet anbieten. Bedingt durch den Denkmalschutz ist als
Erweiterungsfläche nur ein kleines nicht optimales Baufenster vorhanden. Ebenso tangiert der
Donatussprung das Grundstück Dadurch wird eine optimale Ausnutzung des Grundstückes stark
eingeschränkt.
Über den baulichen Zustand des Gebäudes und die Beschaffenheit des Untergrundes liegen
umfassende Untersuchungen vor. Die potentiellen Erwerber müssen über diese Umstände
informiert werden. Es ist somit ein umfassendes Exposé zu erstellen.
Sollte sich in den Verkaufsgesprächen zeigen, dass sich dies als ein zu starkes negatives
Verkaufsargument erweist, muss unter Umständen über eine Aufhebung des Denkmalschutzes
nachgedacht werden.
(Erner)
-2-