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Beschlussvorlage (Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks) Beschlussvorlage (Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 03.06.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Schulausschuss Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 22.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.06.2013 beschließend 09.07.2013 beschließend Gebäude der Musikschule in Oberliblar - Bereitstellung von Räumen für die AWO und Vermarktung des Grundstücks Finanzielle Auswirkungen: Zur Zeit ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. 2. Der AWO werden in der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule, sog. Altbau, folgende Räume zur Verfügung gestellt: 2 Büroräume im I.OG, jeweils 1 Klassenraum im EG und im II OG, 2 Stellplätze, sowie Lagerräume in der ehemaligen Toilettenanlage. Das Gebäude der Musikschule wird im jetzigen Zustand auf dem Grundstücksmarkt zum Kauf angeboten. Das Gebäude soll vorrangig für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Verfahren zur Aufhebung des Denkmalschutzes wird dann betrieben, wenn sich kein Käufer findet, der das Objekt zu angemessenen Konditionen erwirbt. Begründung: Der Neubau der Musikschule wird nach Aussage des Bauherrn bis zum Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen das die Musikschule somit ab 2014 im neuen Musikschulgebäude unterrichten wird. Als letzter Nutzer würde sich dann noch die AWO im Gebäude Heidebroichstasse 36 befinden. In einem Gespräch mit Vertretern der AWO, den Herren Henseler und Schmitz, wurde dieser Sachverhalt erörtert. Die AWO ist bereit, die Nutzung der Räume in der Musikschule aufzugeben. Für die AWO kommt als Ersatz nur ein Gebäude in Liblar in Betracht. Die AWO benötigt 2 Büroräume und zwei Klassenräume, sowie einen Stellplatz für ein Fahrzeug und einen Hänger. Als Materiallagerraum für die Ferienspiele eignet sich die alte Toilettenanlage. Über entsprechende Räum verfügt die Stadt nur im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es sich hier zunächst um ein Provisorium handelt. Das Konzept für die Nutzung des Altbaus muss noch erstellt werden. Das in diesem Zusammenhang erforderliche Verfahren zur europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen konnte noch nicht durchgeführt werden. Das Gebäude wird derzeit auch von der Übermittagsbetreuung der Realschule genutzt. Während der Sanierung des „Neubaus“ werden die verbleibenden Klassenräume vom Gymnasium und von der Realschule benötigt. Während der Sanierung muss im Altbau ein ausreichendes Raumangebot für die Belange des Gymnasiums und der Realschule vorgehalten werden. Mit den Nutzungen durch die Schulen, die Übermittagsbetreuung und die AWO wird man an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Im Zuge der Planungen für die Sanierung des Neubaus muss geprüft werden, wie die erforderlichen Raumkapazitäten vorgehalten werden können. Die AWO ist mit den Vorschlägen der Stadt einverstanden. Nach der Beschlussfassung über die Vorlage werde ich die Vermarktung des Objektes betreiben. Ich werde sowohl alle bekannten Investoren und Bauträger über meine Verkaufsabsichten informieren, als auch die Immobilie in Internet anbieten. Bedingt durch den Denkmalschutz ist als Erweiterungsfläche nur ein kleines nicht optimales Baufenster vorhanden. Ebenso tangiert der Donatussprung das Grundstück Dadurch wird eine optimale Ausnutzung des Grundstückes stark eingeschränkt. Über den baulichen Zustand des Gebäudes und die Beschaffenheit des Untergrundes liegen umfassende Untersuchungen vor. Die potentiellen Erwerber müssen über diese Umstände informiert werden. Es ist somit ein umfassendes Exposé zu erstellen. Sollte sich in den Verkaufsgesprächen zeigen, dass sich dies als ein zu starkes negatives Verkaufsargument erweist, muss unter Umständen über eine Aufhebung des Denkmalschutzes nachgedacht werden. (Erner) -2-