Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:33
Aktualisiert
22.11.12, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 50 Az.:
Jülich, 14.11.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 495/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt
Jülich
Anlg.: 4
14
30
20/22
IV
50
50
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt
Jülich ist wie folgt zu erlassen:
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1.
Die entstehenden Ausgaben- und Einnahmeänderungen werden im Haushalt 2013 berücksichtigt.
Begründung:
Die vom Kommunalabgabengesetz (KAG NW) geforderte jährliche Kalkulation macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die neue Gebührensatzung ab dem 01.01.2013 ist die rechtliche Basis
für die Erhebung von Benutzungsgebühren für folgende Einheiten:
Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler, bestehend aus:
Jülich, Oststraße 6
Jülich-Güsten, Welldorfer Str. 124 c
Die Objekte bilden als Gesamtheit
Jülich-Selgersdorf, Altenburger Str. 27 g
die Einrichtung „Übergangsheime“
Beim Abschluss des Jahres 2011 führten die Einnahmen an Benutzungsgebühren und Landeserstattungen zu einem Kostendeckungsgrad von 104,76 %. Die Überdeckung wird kostenmindernd in den
weiteren Berechnungen berücksichtigt.
Die Einnahmen an Energiekostenerstattungen ergaben einen Kostendeckungsgrad von 103,31 %.
Eine höheren Belegung führte in 2011 zu höheren Beträgen als die prognostizierten Werte.
Das Ergebnis des prognostizierten BAB (Betriebsabrechnungsbogen) für das Jahr 2013 weist einen
zu deckenden Gesamtaufwand von 170.236,47 € aus.
Ein vollständiger Ausgleich zwischen den Aufwendungen und Erlösen ist nicht erreichbar, da die
Wohnungen mit Rücksichtnahme auf die Familiengrößen nicht zu 100 % ausgelastet werden können (sozialverträgliche Unterbringung). Des weiteren muss ebenfalls eine ausreichende Vorhaltung*
freier Räume aufgrund der unveränderten Pflicht zur Neuaufnahme von Flüchtlingen und Spätaussiedlern berücksichtigt werden.
(*Vorhaltung: Die Aufwendungen für die zur Zeit nicht belegten Räume können nicht den Bewohnern angelastet werden. Es handelt sich um unabweisbare Vorhaltekosten, da aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Landesaufnahmegesetzes unverändert die Verpflichtung zur Aufnahme und vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen und
Spätaussiedlern besteht. Sie sind deshalb von der Stadt Jülich zu tragen. Eine realistische Einschätzung der unabweisbaren Vorhalteaufwendungen beläuft sich voraussichtlich auf rd. 12-24 % der Qm-Wohnfläche/bisher 30 %)
Die Umlage zur Abdeckung der Betriebsaufwendungen auf die Nutzer, unter Zugrundelegung der
voraussichtlich real genutzten Wohnflächen, ergibt folgende Beträge:
1. Gebühr
2. Energiekostenpauschalen**:
2.1 Stromkostenpauschale
2.2 Wasser und Entwässerung
2.3 Heizkostenpauschale
6,44 €/je qm/mtl.
(bisher 5,55 € )
25,70 €/je Person/mtl. (bisher 28,45 €)
32,75 €/je Person/mtl. (bisher 41,60 €)
30,10 €/je Person/mtl. (bisher 39,40 €)
** Eine getrennte Festsetzung der Energiekostenpauschlalen ist erforderlich, weil die Stromkosten in den Kosten der
Lebenshaltung (Barbeträge nach dem AsylbLG) enthalten sind und nicht wie Wasser/Entwässerung und Heizung zusätzlich übernommen werden.
Die Energiekosten sind mittels Pauschalen in voller Höhe auf die gegenwärtigen Nutzer umzulegen.
Dies soll zu einem Kostendeckungsgrad von rd. 100 % für die überlassenen Wohnflächen führen.
(der Aufwand für die Frostschutzbeheizung der Reserveflächen ist hierbei zu berücksichtigen)
Die Anpassung der Energiekostenpauschalen wird aufgrund der tatsächlich ermittelten, periodengerechten Verbrauchsdaten vorgenommen. Die voraussichtlich erhöhten Aufnahme- und Belegungszahlen führen bei den Energiekostenpauschalen zu einen Minderung je Einzelperson.
Die neue Benutzungsgebühr ist mit 6,44 € je qm/mtl. höher als bisher. Die Teuerung liegt im Wesentlichen in dem geänderten Ansatz der Personalkosten. Es werden nun die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechende den Stellenanteilen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen zu den
Berechnungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Der Vorlage sind beigefügt:
Anlage 1:
Text der 5. Änderungssatzung
Anlage 2:
BAB auf der Basis des Jahresergebnisses 2011
Anlage 3:
BAB auf der Basis der prognostizierten Aufwendungen und Erlöse des Jahres 2013
Anlage 4:
Erläuterungen zu den Berechnungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderungen der Gebühren und Energiekostenpauschalen haben direkte Auswirkungen im NKFHaushalt 2013 der Stadt Jülich in der Produktstufe 31 313 001 01 „Leistungen nach dem AsylbLG“,
Sitzungsvorlage 495/2012
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da die Stadt Jülich für den untergebrachten Personenkreis in der Regel zu 100 % Kostenträger ist.
Die Erhöhung der Gebühr führt zu Mehrausgaben in dieser Produktstufe.
Sollte ein Nutzer aufgrund eigenen Einkommens selbst kostenpflichtig werden, muss eine Bedarfsberechnung erfolgen, aus welcher sich die Höhe der anteilig selbst zu zahlenden Gebühren ergibt.
Abschließende Anmerkung zur aktuellen Aufnahmesituation
Im Jahr 2012 wurden bisher 24 neue Flüchtlinge in Jülich aufgenommen. Die Gesamtzahl der
Flüchtlinge in Jülich beläuft sich zur Zeit auf 139 Personen (Stand 01.11.2012) und erhöhte
sich gegenüber 125 Personen zum Termin 01.11.2011. Die Anzahl der Neuzugänge war höher
als die Zahl abgängiger Personen. (aufgrund von Anerkennungen als Asylberechtigte bzw. dem
Erhalt von Aufenthaltserlaubnissen, Wegzügen, Rückführungen u.a.)
Aufgrund der unveränderten Rechtslage ist die Stadt Jülich gesetzlich verpflichtet neu zugewiesene Asylbewerber aufzunehmen und es ist ständig mit Neuzuweisungen zu rechnen. Das Land
NRW regelt, dass die Aufnahmequote von allen Kommunen gleichermaßen erfüllt wird.
Die Aufnahmezahlen in Deutschland und NRW sind in den letzten Monaten deutlich angestiegen, so dass voraussichtlich in 2013 mit weiteren Neuzuweisungen gerechnet werden. Ein Abbau von Übergangsheimkapazitäten kommt zur Zeit nicht in Betracht.
Da im Asylheim Güsten (Männerunterkunft) die Unterbringung von Familien nicht möglich ist,
wird voraussichtlich die weitere Zuweisung von Familien nach Jülich in Kürze dazu führen,
dass die Kapazität nicht ausreicht und wieder zusätzliche Notunterkünfte genutzt werden müssen.
Zu den Spätaussiedler wird berichtet, dass in 2012 bisher 6 Personen in Jülich aufgenommen
wurden. Zu dem Zeitpunkt war die Aufnahme und Unterbringung im Übergangsheim Selgersdorf für 4 Monate möglich. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
170.263,47 €
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x
jährl. Einnahmen:
ja
158.669,99 €
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto
31 315 003 01 „Übergangsheime Asylbewerber“
und Produktsachkonto 31 315 002 01 „Übergangsheime Spätaussiedler“
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 495/2012
x
nein
nein
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