Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
28.04.14, 17:08
Aktualisiert
28.04.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.04.2014
- Der Bürgermeister Az: S2
Nr. der Ratsdrucksache: 1327-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gemeinschaftlicher Fraktionsantrag der Stadtratfraktionen CDU und SPD
hier: Verwahrung und Aufstellung der alten DB-Signalanlage "LO 57"
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Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua
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( 0 ) Kosten €:
( )
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1327-IX
1. Sachverhalt:
Die historische Signalanlage könnte im Winkel zwischen der Schienentrasse / dem DBGrundstück und dem Geh- und Radweg an der L 11 auf nordöstlichen Seite direkt neben dem
beschrankten Fußgängerübergang platziert werden. Auf dem städtischen Grundstück dort bleibt
bis zur Kanalleitung, die nicht mit Bauwerken überbaut werden sollte, ein Dreieck von rund drei
Metern Tiefe und fünf Metern Länge, dass in der Planung lediglich geschottert, bzw. so belassen
wird.
Sollte dieser Bereich seitens der Stadt grundsätzlich in Frage kommen, ist mit den zuständigen
Bahnbehörden abzustimmen ob die Entfernung von der Schienentrasse ausreichend ist und ob
andere Gesichtspunkte noch zu berücksichtigen sind.
2. Rechtliche Würdigung
Die Anlagen sind noch im Besitz der DB. Die Frage der Übereignung wird von den Antragstellern
bearbeitet.
Eine Baugenehmigung wäre aus hiesiger Sicht nicht erforderlich. Da es jedoch im Zustimmungsbereich des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb für die L 11 liegt, ist das Vorhaben mit diesem
abzustimmen.
In wieweit außerdem noch rechtliche Fragen mit der DB abzustimmen sind, müsste auch noch
geklärt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Grundstücksbereich ist derzeit mit verpachtet, kann jedoch effektiv nicht vom Fuhrunternehmen genutzt werden. Aufgrund des Ausbaus von Bahnübergang und angrenzende Verkehrsflächen ist eine Anpassung des Pachtvertrages ohnehin nun erforderlich.
Bei Aufstellung der historischen Signalanlage in diesem Bereich wird dieser sonstigen Nutzungsmöglichkeiten entzogen. Fläche und Anlagen müssen dann auch unterhalten werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellmöglichkeit für die historische Signalanlage „LO 57“
am Bahnübergang Arloff mit den zuständigen Behörden zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten.