Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.02.13, 12:27
Aktualisiert
26.02.13, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom .......
Input-Stoffe Bioabfallbehälter
In den Bioabfallbehälter müssen eingeworfen werden:
Kartoffelschalen, alle Obst und Gemüsereste und -schalen, Fallobst, Salatreste, Kohlstrünke,
Zitronen-, Orangen-, Bananenschalen und sonstige Zitrusfrüchte, Kaffee- und Teefilter (Inhalt
und Beutel), Eierschalen, Nuss-Schalen, verwelkte Blumen, Topf-Pflanzen, Laub, Rasen-,
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Wildkräuter, Moos, Nadeln und Zapfen von
Nadelgehölzen, Kartoffel- und Spargellaub, Pilze, Rinde, kleine Wurzelstubben (bis max. 20
Durchmesser), Stroh, Blumenerde.
In den Bioabfallbehälter dürfen außerdem eingeworfen werden:
gekochte Gemüse- und Obstreste, Speisereste ohne Fisch-, Fleisch- oder Geflügelreste, Nudeln,
Reis, Brot, Haare von Mensch und Tier, Federn von Haustieren, Zeitungspapier in geringen
Mengen, Kleintierstreu (nur wenn Kompostierungshinweis auf der Verpackung vorhanden ist),
Sägespäne von unbehandeltem Holz.