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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 486/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.02.13, 12:27
Aktualisiert
26.02.13, 12:27
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 486/2012)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom ....... Input-Stoffe Bioabfallbehälter In den Bioabfallbehälter müssen eingeworfen werden: Kartoffelschalen, alle Obst und Gemüsereste und -schalen, Fallobst, Salatreste, Kohlstrünke, Zitronen-, Orangen-, Bananenschalen und sonstige Zitrusfrüchte, Kaffee- und Teefilter (Inhalt und Beutel), Eierschalen, Nuss-Schalen, verwelkte Blumen, Topf-Pflanzen, Laub, Rasen-, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Wildkräuter, Moos, Nadeln und Zapfen von Nadelgehölzen, Kartoffel- und Spargellaub, Pilze, Rinde, kleine Wurzelstubben (bis max. 20 Durchmesser), Stroh, Blumenerde. In den Bioabfallbehälter dürfen außerdem eingeworfen werden: gekochte Gemüse- und Obstreste, Speisereste ohne Fisch-, Fleisch- oder Geflügelreste, Nudeln, Reis, Brot, Haare von Mensch und Tier, Federn von Haustieren, Zeitungspapier in geringen Mengen, Kleintierstreu (nur wenn Kompostierungshinweis auf der Verpackung vorhanden ist), Sägespäne von unbehandeltem Holz.