Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
220 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
27.10.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 22.10.2014
Vorlagen-Nr.: 53/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.11.2014
19.11.2014
02.12.2014
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bereits im Zusammenhang mit der Schließung der Gereonschule ausführlich dargestellt (s.
VL 55/2013 und VL 6/2014), führt die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und
der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 in Zusammenhang mit dem 1.
Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9.
Schulrechtsänderungsgesetz) vom 16.10.2013 sowie der grundsätzlich Rückgang von
Schülerzahlen dazu, dass sich vor allem in der Förderschullandschaft deutliche Veränderungen
ergeben.
Unter Bezugnahme auf die Behandlung dieses Themas zuletzt in der Konferenz der
Hauptverwaltungsbeamten (HVB) vom 1.10.2014 wurde seitens des Kreises Düren folgender
einheitlicher und zur Beteiligung der politischen Gremien erbetene Vorlagentext bereit gestellt:
„Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
1.
dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten.
2.
Alle Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend
festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern, eine Förderschule im Kreis Düren besuchen.
Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015
zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird.
Mit der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 werden die Schülerzahlen für die Errichtung und Fortführung
öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen
für Kranke bestimmt. Entsprechend der Verordnung fassen die Schulträger die erforderlichen
schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016
(Anlage 1).
Zudem hat der Landtag NRW am 16.10.2013 das 1. Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen, das
zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Danach hat u.a. jedes Kind das Recht auf eine Beschulung in
der allgemeinen Schule.
Vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
legte Herr Schevardo, Schulaufsichtsbeamter für die Förderschulen, in der Konferenz der
Hauptverwaltungsbeamten am 09.04.2014 in der als Anlage beigefügten Präsentation (Anlage 2)
die mögliche Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Düren im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen (LES) dar. Gemeinsam mit den Schulleitungen hat er eine Prognose über
die Schülerzahlen der LES-Förderschulen für die nächsten Jahre erstellt. Ansatz ist hierbei, dass
ein neues System nur dann sinnvoll ist, wenn es auf Basis der Schülerzahlen einen Bestand von
mindestens fünf Jahren haben wird.
Unter Berücksichtigung der v.g. gesetzlichen Vorschriften erfolgt zum 01.08.2015 eine Änderung
in der Förderschullandschaft im Kreis Düren. Allen Schulträgern und Kommunen ist dabei wichtig,
den betroffenen Eltern und Schüler/innen unter Berücksichtigung von demografischem Wandel,
Inklusion und Mindestgrößenverordnung möglichst lange eine Wahlmöglichkeit für eine
wohnortnahe Beschulung in einer Förderschule zu erhalten. Ohne ein gemeinsames Handeln
wäre dies kreisweit nicht möglich.
Auf Basis der von der Schulaufsicht und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten
Prognosezahlen (s. Anlage 2 S. 5) sollen von derzeit 6 Förderschulen im Rahmen der
Förderschwerpunkte LES (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) noch zwei
Förderschulen bestehen bleiben, eine von beiden jedoch mit zwei Teilstandorten. Im Nordkreis soll
die Schirmerschule (Träger: Zweckverband Schirmerschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) erhalten bleiben und im Südkreis bzw. in der
Mitte des Kreises Düren eine Förderschule mit den vorgenannten Förderschwerpunkten
eingerichtet werden. Unter Beachtung der prognostizierten Schülerzahlen soll dies ein
Zusammenschluss aus den Gebäuden der Bürgewaldschule (Träger: Zweckverband DürenNiederzier-Merzenich) sowie der Erich Kästner Schule und der Schule am Silberbach (Träger:
Kreis Düren) sein.
Um auch zukünftig allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der Mitsprache und -gestaltung der
Förderschullandschaft zu geben, ist geplant, die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren
durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen, was auch von der Bezirksregierung Köln
begrüßt wird.
Neben den Förderschulen LES werden die Christophorus Schule und die Stephanusschule
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ebenfalls in die Trägerschaft
dieses gemeinsamen Zweckverbandes übernommen.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Kommunen dem Zweckverband beitreten, können eine der
vg. Förderschulen besuchen; folglich können die Kommunen, die dem neuen Verband nicht
beitreten, ihre Schüler/innen nicht an diese Förderschulen geben.
Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in
den Zweckverband eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der neue
Zweckverband in die Verträge ein. Für den gemeinsamen Zweckverband wird zurzeit ein
entsprechender Haushalt aufgestellt, die ungedeckten Aufwendungen werden über eine
Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen verteilt (ungedeckte
Aufwendungen insgesamt: Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Eine erste
Kostenberechnung für die Förderschulen in Trägerschaft des gemeinsamen Zweckverbandes
wurde in der HVB-Konferenz am 01.10.2014 vorgestellt.
-2-
Der Vorlage ist eine 1. Hochrechnung der voraussichtlichen künftigen Kosten eines
Schulzweckverbandes beigefügt (s. Anlage 3). Die angestellten Berechnungen basieren auf der
Annahme, dass sich alle kreisangehörigen Kommunen an dem Zweckverband beteiligen. Ferner
wird in dieser Berechnung davon ausgegangen, dass die Cornetzhofschule geschlossen wird und
diese Schüler an Standorten des künftigen Zweckverbandes beschult werden.
Hinsichtlich der vorgelegten Hochrechnung ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen zunächst nur
einen ersten Anhaltspunkt darstellen sollen und können.
Die Schülerzahlen basieren auf dem Stichtag 01.04.2014. Nicht erfasst in der Gesamtzahl sind
Schüler, welche derzeit außerhalb des Kreises Düren (z.B. Eicherscheid, Friesheim etc.) beschult
werden.
Hinsichtlich der zugrunde gelegten Haushaltszahlen ist anzumerken, dass es sich um eine erste
Hochrechnung für 2016 handelt, da es sich hierbei um das 1. Jahr handelt, welches ein
komplettes Jahr im zukünftigen Zweckverband darstellen würde. Als Grundlage für die
Berechnungen mussten teilweise die Haushaltsansätze der bestehenden Zweckverbände für das
Jahr 2013 herangezogen werden, da ein Haushaltplan für 2014 bzw. eine Finanzplanung für
Folgejahre nicht vorlag.
Des Weiteren kommt hinzu, dass sich die in der 1. Hochrechnung ausgewiesene mögliche
Reduzierung der Kreisumlage auf die Umlagegrundlagen für 2014 bezieht, da die Zahlen für 2015
noch nicht bekannt sind.
Aufgrund der vorgenannten Punkte wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei den
vorgelegten Zahlen um eine "Momentaufnahme" handelt und somit noch "Verschiebungen" zu
erwarten sind.
Mit Bildung des neuen Schulzweckverbandes entfällt der Verbandszweck für die bestehenden
Zweckverbände betreffend der Schirmerschule und Bürgewaldschule, so dass diese aufzulösen
sind.
Die Bezirksregierung schlägt wegen der zu beachtenden Zeitschiene vor, die
schulorganisatorische Angelegenheit vorzuziehen. Dies bedeutet, dass der Kreis und die
bisherigen Schulträger (in Zweckverbände organisierte Kommunen) bis zum 30.11.2014
gegenüber der Bezirksregierung erklären, dass ein noch zu gründender Zweckverband ab dem
01.08.2015 Schulträger wird. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Kommunen sind
noch zu fassen. Der neue Zweckverband könnte dann vorher vom Kreis und den kreisangehörigen
Kommunen gegründet werden.
Die Bezirksregierung Köln wird die Übertragung der Trägerschaft auf den Verband unter der
Bedingung genehmigen, dass dieser kreisweite Zweckverband bis zum 01.08.2015 gegründet ist
und die bestehenden Zweckverbände spätestens zum 01.08.2015 aufgelöst werden.
Die für die Genehmigung zur Änderung der Trägerschaften und Förderschwerpunkte, der
Auflösung bzw. Erweiterung der Förderschulen gem. § 81 Schulgesetz NRW notwendigen
Unterlagen sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens Anfang Dezember vorzulegen. Neben
den o.g. erforderlichen Beschlüssen aller Träger sind bis zu diesem Termin auch die betroffenen
Schulkonferenzen anzuhören.
Die Zeitschiene von Dezember 2014 bis zum Schuljahresbeginn 2015 wird benötigt, damit
schulinhaltlich die mit der Genehmigung verbundenen Veränderungen rechtzeitig umgesetzt
werden können. Vor allem die Förderschulen LES sind von Änderungen betroffen, da zukünftig
alle drei Förderschwerpunkte LES an allen Standorten unterrichtet werden. Dies gilt es
schulorganisatorisch und schulfachlich umzusetzen (z.B. Festlegung der Einzugsbereiche,
Regelung des Schülertransports, Vorliegen entsprechender Lehrpläne und ggf. Durchführung von
Versetzungsverfahren der Lehrkräfte).
-3-
Damit rechtzeitig das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortgeführt werden
kann und zum 01.08.2015 die Änderungen vor Ort umgesetzt werden können, sind die
notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien bis spätestens Mitte November einzuholen.
Die Rurkreisschule bleibt auch zukünftig in Trägerschaft des Kreises Düren, da es sich um eine
Schule für Kranke mit einer häufig wechselnden Schülerschaft handelt. Eine Berechnung nach
Zweckverbandsumlage kann nicht erfolgen.“
Hierzu möchte ich folgendes ergänzen:
Die Überlegungen des Kreises Düren, eine flächendeckende Versorgung der Schülerinnen und
Schüler mit Unterstützungsbedarf, die auch in Zukunft auf Wunsch der Eltern eine Förderschule
besuchen sollen, sicherstellen zu können, wurden auf Kreisebene zunächst dem Schulausschuss
(09.04.2014), dem Kreisausschuss (29.04.2014) und dem Kreistag (06.05.2014) vorgestellt mit
dem Ergebnis, dass die (Kreis-)Verwaltung beauftragt wurde, die Abstimmungsprozesse bezüglich
der Übernahme der Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurden die Hauptverwaltungsbeamten in der Konferenz vom 03.07.2014 zum Thema „Förderschullandschaft im
Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der
Mindestgrößenverordnung“ informiert. Hierbei wurden die auf der Basis der von der Schulaufsicht
und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten Prognosezahlen (s. Anlage 2 S. 5) vorgestellt. Im
Hinblick auf diese Zahlen wurde die Aussage getroffen, dass es aufgrund der Entwicklung weiterer
Schülerzahlen keinen Sinn mache, die Förderschwerpunkte LES weiter zu teilen und
Insellösungen zu finden. Vielmehr müssten alle Schulen im Kreisgebiet mit diesem
Förderschwerpunkt in das Konzept einbezogen werden. Folgende Passage aus der Vorlage der
Kreises Düren vom 26.06.2014 für die Sitzung der Konferenz der HVB am 03.07.2014 ist
wesentlich:
„Von Seiten des Kreises Düren ist daher angedacht, sowohl die Gebäude der Bürgewaldschule als
auch der Schirmerschule inkl. Inventar über einen noch festzulegenden Zeitraum zu mieten. Ein
Kauf der Gebäude kommt für den Kreis Düren nicht in Betracht, da die zukünftige
Entwicklung der Inklusion und auch der Schülerzahlen kaum abzuschätzen ist.
Darüber hinaus ist der Kreis Düren bereit, die Unterhaltung der Gebäude sowie die
Ersatzbeschaffung des Inventars während der Mietzeit zu übernehmen.
Aus Sicht des Kreises Düren kommt hinsichtlich der Abwicklung der Trägerschaft eine
Finanzierung der zukünftigen Kosten nur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
Festlegung eines geeigneten Verteilerschlüssels mit den kreisangehörigen Kommunen in
Betracht.“
Zur Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 01.10.2014 wurde allerdings vorgeschlagen, „die
Trägerschaft im Kreis Düren durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen“. Begründet
wird dieser Schritt damit, dass dann auch zukünftig „allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der
Mitsprache und –gestaltung der Förderschullandschaft“ gegeben werden könne. Eine weitere
Begründung für die Abkehr von der Absicht, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abzuschließen,
wurde auch auf Nachfrage nicht genannt. Noch wesentlicher ist aber ein weiterer
Paradigmenwechsel. In der Vorlage des Kreises heißt es weiter: „Das Vermögen sowie die
schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den Zweckverband
eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der neue Zweckverband in die
Verträge ein.“ Auch für diesen Wandel konnte trotz Nachfrage keine nachvollziehbare
Begründung genannt werden. Allerdings ist dieser Punkt aus Sicht der Verwaltung wesentlich,
denn der Verband hätte auch bei einem Rückgang der Schülerzahlen und einer eventuell
erforderlichen Auflösung einer Schule nicht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen, sondern
müsste die Verbindlichkeiten weiter tragen.
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Wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Kreuzau, die eine Schule des
Schulverbandes besuchen wollen, in Zukunft entwickeln wird, kann heute nicht gesagt werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass eine nicht unwesentliche Zahl von Kindern mit
Unterstützungsbedarf auch heute schon Regelschulen besuchen (kreisweit 293 in Grundschulen
und 511 in weiterführenden Schulen; bezogen auf Kreuzau 12 in Grundschulen und 26 in
weiterführenden Schulen).
Neben den Förderschulen LES sollen auch die schon heute in Trägerschaft des Kreises Düren
befindliche Christopherus-Schule und die Stephanusschule (beides Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“) mit einbezogen werden. Diese Absicht erscheint
sinnvoll. Entscheidend wird aber sein, dass auch die in Trägerschaft der Stadt Düren befindliche
Cornetzhofschule mit dem Förderschwerpunkt LES aufgelöst wird. Diese erreicht schon heute
nicht mehr die Mindestzahl der Mindestgrößenverordnung (144 SuS). Hier scheint aber noch
Klärungsbedarf zu bestehen. Wichtig ist, dass auch weiterhin die Wahlfreiheit für die Eltern
erhalten bleibt und sie auch in Zukunft die Möglichkeit haben, für ihre Kinder eine Förderschule
auswählen zu können.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoller, wenn die ursprüngliche Absicht des Kreises Düren
weiterverfolgt wird, mit den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Von dem Einbringen des Vermögens sowie der schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen
Schulträger bzw. dem Eintreten in die Verträge der PPP-Modelle sollte abgesehen werden.
Vielmehr sollte auch hier die ursprüngliche Absicht weiterverfolgt werden, die Liegenschaften
inklusive Inventar zu mieten. Entscheidend ist auch, dass alle Kommunen im Kreis Düren sich an
der vorgesehenen Lösung beteiligen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Fall der Gründung eines Schulverbandes würden zusätzliche Kosten entstehen, die noch
nicht konkret beziffert werden können, da sich in diesem Zusammenhang auch die Höhe der
Kreisumlage verändert (bisher in der Kreisumlage enthaltene umgelegte Kosten für Schülerinnen
und Schüler der Christopherus-Schule und der Stephanunsschule). Geschätzt könnte die
Gegenüberstellung von Reduzierung der Kreisumlage und zusätzlichen Kosten für den neuen
Schulverband zu einer geringfügigen Ausgabenerhöhung führen. Demgegenüber werden aber ab
2015 Mittel durch die Schließung der Gereonschule eingespart.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zu unter der Voraussetzung, dass
sich alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelungen anschließen,
durch den Kreis Düren kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger
übernommen werden und
alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren
übernommen werden.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
- Esser Anlagen
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