Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
31.08.13, 06:09
Aktualisiert
23.10.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 391/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.08.2013
gez. Böcking
30.08.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
11.09.2013
Bemerkungen
vorberatend
Antrag bzgl. Pflanzgutförderung durch den Landschaftsverband Rheinland für das
Stadtgebiet Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 4,600 € für die Pflanzung und Pflege müssen im WP 2014 des
EB Straßen zur Verfügung gestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die mit dem Antrag im Zusammenhang mit der Pflanzgutförderung durch den
Landschaftsverband verfolgten Anpflanzungen zur „Erhaltung und Wiederherstellung
kulturhistorisch begründeter Landschaftsbilder“ befürworte ich grundsätzlich. Allerdings
sind solche Anpflanzungen nicht kostenneutral zu realisieren. Die Gestellung des
Pflanzguts verursacht hier den geringsten Anteil der Gesamtkosten.
Ich muss daher darauf hinweisen, dass auch bei zur Verfügung Stellung des Pflanzguts
durch den Landschaftsverband die Pflanzung sowie die Pflege durch den jeweiligen
Straßeneigentümer zu gewährleisten ist und damit entsprechend Kosten verursacht.
Beispielhaft habe ich hier die Berechnung der entstehenden Kosten für den im Antrag
aufgeführten Standort Klosterstraße in Lechenich, Bepflanzung mit ca. 50 Bäumen,
dokumentiert:
-
für die Bepflanzung der Bäume, Sicherung (Dreibock) und wässern,
ca. 4.600 € im Jahr der Pflanzung
-
in den ersten drei Jahren für Obstbaumschnitt, wässern, Pflege der Baumstandorte
ca. 1.200 €/Jahr
-
für die Baumkontrolle, in späteren Jahren auch Durchführung von
Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie herstellen des Lichtraumprofils
ca. 250 €/Jahr.
Ich sehe allerdings durchaus die Möglichkeit durch eine Beteiligung der örtlichen
Gartenbauvereine die im Antrag beabsichtigten Anpflanzungen zu planen und
antragsgemäß umzusetzen. Ich schlage daher vor, dass ich in einem gemeinsamen
Gespräch mit den Gartenbauvereinen, zu dem ich einladen werde, zunächst die
Bereitschaft der Vereine zur Unterstützung der beantragten Maßnahme abkläre.
Den Antrag zur Anpflanzung von Obstbäumen an Straßen werde ich auch gleichfalls den
beiden anderen zuständigen Baulastträgern, den Rhein-Erft-Kreis sowie den
Landesbetrieb Straßen, zukommen lassen. Sobald mir von diesen Baulastträgern
entsprechende Stellungnahmen vorliegen, werde ich hierüber im BA Straßen berichten.
Ich gehe davon aus, dass die Baulastträger als Eigentümer der jeweiligen Flächen ihre
Anträge zur Bereitstellung von Pflanzgut jeweils eigenverantwortlich stellen müssen.
(Erner)
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